Abmahnwahn: Die unendliche Geschichte Teil X+1

Und wiedereinmal eine Mail von Herrn Dau, diesmal zum Betreff Abmahnung wegen Verleumdung auf Ihrer Website:

Sie schreiben unter http://www.olbertz.de/archives/000369.html
„Pikant wird das ganze dadurch, dass mir mitgeteilt wurde, dass Novitel nach Aussen nur noch über den Insolvenzverwalter auftreten darf.“
Insofern Sie wider besserem Wissen eine ruf- und kredfitschädigende Behauptung veröffentlichen, begehen Sie Verleumdung. Wenn Sie selbst nicht wissen, ob diese wahr ist, begehen Sie üble Nachrede.
Ihre Mitteilung ist falsch. Ich bitte, diese unverzüglich, spätestens aber bis zum 21.10.2004 10 Uhr MEZ zu entfernen. Bei fruchtlosem Fristablauf werde ich Klage einreichen.

Fassen wir also mal zusammen. Den beanstandeten Beitrag habe ich am 24. September geschrieben und veröffentlicht. Am 25. September schreibt Herr Dau eine Mail dazu und verlangt, dass ich den Beitrag lösche. Ein paar Minuten später wird diese Aufforderung zurückgezogen. Wie lange soll ich also nun warten, bis die zweite Mail folgt?

In diesem Zusammenhang ist noch ein Beitrag von Herrn Shako interessant, weil der nämlich auf seiner zurückbekommenen Lohsteuerkarte folgende Zeilen lesen musste/durfte:

Auf der Lohsteuerkarte fand ich einen Zusatz. Ich zitiere:
„Beträge nur bis Juli ausgewiesen wg. Insolv.
18.10.04 i.A. xxxxxx “
Logisch zwingend ergab eine Nachfrage beim Amtsgericht Charlottenburg, dass unter dem Aktenzeichen 1075114-04 ein vorläufiges Verfügungsverbot erlassen wurde (datiert vom 19.10.2004)

Abmahnwahn: Die unendliche Geschichte

Mit dem Betreff „Erneute Verleumdung im Internet“ erhielt ich heute folgende E-Mail:

Leider muß ich im Internet erneut Verleumdungen über uns lesen:
http://sakemaki.blogger.de/stories/162821/#comments
Es wird der Eindruck der Verbindung zu einer kriminellen Vereinigung erweckt. – Weiterhin finden Sich unwahre Behauptungen bezüglich Glaubwürdigkeit des Unternehmens, Gesetzesbruch und Handlungsunfähigkeit des Unternehmens etc…
Ich bitte Sie, diese rechtswidrigen Beiträge unverzüglich, spätesten aber bis morgen, den 20. Oktober 04 um 10 Uhr zu entfernen.
Bezüglich der Zustellungsvereitelung behalte ich mir vor, ein Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das . § 6 TDG / § 6 MDStV gegen Sie anzustrengen

Und da bei dem Verfasser dieser Zeilen offenbar der Trend zur Zweitmail geht, folgt wenige Minuten später dies hier:

Bezüglich des von mir genannten Termines 20.10.2004 um 10 Uhr muß ich Ihnen noch mitteilen, dass ich bei fruchlosem Fristablauf auf Ihre Kosten gerichtlich gegen Sie vorgehen werde.

So langsam komme ich mir vor, wie bei der verstecken Kamera…