Abmahnwahn: Die unendliche Geschichte Teil X+1

Und wiedereinmal eine Mail von Herrn Dau, diesmal zum Betreff Abmahnung wegen Verleumdung auf Ihrer Website:

Sie schreiben unter http://www.olbertz.de/archives/000369.html
„Pikant wird das ganze dadurch, dass mir mitgeteilt wurde, dass Novitel nach Aussen nur noch über den Insolvenzverwalter auftreten darf.“
Insofern Sie wider besserem Wissen eine ruf- und kredfitschädigende Behauptung veröffentlichen, begehen Sie Verleumdung. Wenn Sie selbst nicht wissen, ob diese wahr ist, begehen Sie üble Nachrede.
Ihre Mitteilung ist falsch. Ich bitte, diese unverzüglich, spätestens aber bis zum 21.10.2004 10 Uhr MEZ zu entfernen. Bei fruchtlosem Fristablauf werde ich Klage einreichen.

Fassen wir also mal zusammen. Den beanstandeten Beitrag habe ich am 24. September geschrieben und veröffentlicht. Am 25. September schreibt Herr Dau eine Mail dazu und verlangt, dass ich den Beitrag lösche. Ein paar Minuten später wird diese Aufforderung zurückgezogen. Wie lange soll ich also nun warten, bis die zweite Mail folgt?

In diesem Zusammenhang ist noch ein Beitrag von Herrn Shako interessant, weil der nämlich auf seiner zurückbekommenen Lohsteuerkarte folgende Zeilen lesen musste/durfte:

Auf der Lohsteuerkarte fand ich einen Zusatz. Ich zitiere:
„Beträge nur bis Juli ausgewiesen wg. Insolv.
18.10.04 i.A. xxxxxx “
Logisch zwingend ergab eine Nachfrage beim Amtsgericht Charlottenburg, dass unter dem Aktenzeichen 1075114-04 ein vorläufiges Verfügungsverbot erlassen wurde (datiert vom 19.10.2004)

Abmahnwahn: Die unendliche Geschichte

Mit dem Betreff „Erneute Verleumdung im Internet“ erhielt ich heute folgende E-Mail:

Leider muß ich im Internet erneut Verleumdungen über uns lesen:
http://sakemaki.blogger.de/stories/162821/#comments
Es wird der Eindruck der Verbindung zu einer kriminellen Vereinigung erweckt. – Weiterhin finden Sich unwahre Behauptungen bezüglich Glaubwürdigkeit des Unternehmens, Gesetzesbruch und Handlungsunfähigkeit des Unternehmens etc…
Ich bitte Sie, diese rechtswidrigen Beiträge unverzüglich, spätesten aber bis morgen, den 20. Oktober 04 um 10 Uhr zu entfernen.
Bezüglich der Zustellungsvereitelung behalte ich mir vor, ein Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das . § 6 TDG / § 6 MDStV gegen Sie anzustrengen

Und da bei dem Verfasser dieser Zeilen offenbar der Trend zur Zweitmail geht, folgt wenige Minuten später dies hier:

Bezüglich des von mir genannten Termines 20.10.2004 um 10 Uhr muß ich Ihnen noch mitteilen, dass ich bei fruchlosem Fristablauf auf Ihre Kosten gerichtlich gegen Sie vorgehen werde.

So langsam komme ich mir vor, wie bei der verstecken Kamera…

Abmahnwahn: Es geht weiter

Herr Dau von der Novitel schreibt mir um 4:33 am EST unter anderem:

auf Ihrer Website http://www.olbertz.de/archives/000369.html behaupten Sie, dass Novitel nur noch über den Insolvenzverwalter auftreten darf.
Diese Mitteilung ist falsch.
Ich bitte Sie, diese Meldung unverzüglich zu entfernen. Ich setze Ihnen dazu eine Frist bis heute 18 Uhr.
Bei fruchtlosem Fristablauf werde ich auf Ihre Kosten rechtliche Schritte einleiten.

Um 7:14 am EST folgt nur der kurze Satz:

Ich widerrufe hiermit die Abmahnung.

Diesmal ohne Angabe der Firmenadresse.

Abmahnwahn

Nun also doch in Deutsch, da das Problem aber auch typisch Deutsch erscheint. Unter http://sakemaki.blogger.de/stories/152631/ wurde ein Beitrag veröffentlicht, bei dem der Autor bei der Firma Alles-Tester.de vorstellig wurde, um dort Produkte zu testen. Die Website der Firma vollkündet noch vollmundig Geld verdienen im Schlaf, indem Sie z. B. eine neu entwickelte Matratze testen? Dann sollten Sie sich schnell bei uns melden.
Der Autor des Beitrages macht aber eine ganz andere Erfahrung. Er solle doch 99,- Euro für die Registrierung als Tester zahlen, alternativ könnte er auch eine Zeitschrift abonnieren!
So weit, so gut – oder auch nicht. Interessant wird es nun, wenn die Firma Alles-Tester mir als Betreiber von Blogger.de eine Mail zukommen lässt die, unter anderem, folgenden Inhalt hat:

Die Meldung ist falsch. Hiermit liegt offensichtlich eine strafbare Handlung vor. Ich mahne Sie deswegen ab und bitte Sie alle rechtwidrigen Beiträge unverzüglich zu löschen und mir die Urheber der Verleumdung zu nennen.
Hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum 27.09.2004, Zeit 12.00 Uhr.
Bei fruchtlosen Fristablauf werde ich Sie auf Ihre Kosten zivil und Strafrechtlich in Anspruch nehmen.

Übrigens ist kein Name mit der Mail zu verbinden, auch ein Subject der Mail gibt es nicht. Auf meinem Rechner zuhause wäre die Mail ungelesen im SPAM-Ordner gelandet..

Ob wohl auch die Verbraucherzentrale Berlin abgemahnt wurde, weil sie vor Alles-Tester.de warnt?

Man könnte auf die Idee kommen, dass sich der Urheber der Abmahn-Mail beim Wortlaut an diesem Beitrag orientiert hat: http://sakemaki.blogger.de/stories/151697/. Dort wird beschrieben, wie Novitel mich ebenfalls per Mail abmahnt. Pikant wird das ganze dadurch, dass mir mitgeteilt wurde, dass Novitel nach Aussen nur noch über den Insolvenzverwalter auftreten darf. Wenn ich mehr Langeweile hätte, könnte ich glatt anders reagieren.

Leid tun mir nur meine Eltern, die, solange ich in New York bin, meine Post bekommen und immer ziemlich aufgelöst sind, wenn eine solche „Abmahnung“ per Einschreiben bei ihnen eintrudelt…

eBay und PayPal – ein schlechtes Gespann

Dienstag Mittag habe ich bei eBay einen Artikel per Sofortkauf erworben und machte den Fehler, PayPal als Methode der Bezahlung auszuwählen. Denn obwohl ich noch am gleichen Tag die Überweisung an PayPal getätigt habe, ist die gesamte Transaktion erst heute Mittag abgeschlossen worden.

Zum Glück war der Verkäufer verstandnisvoll genug, so dass der Artikel noch vor dem Ende des Countdown bei mir ankommt. Zukünftig werde ich wieder auf die gute alte Überweisung setzen. Die muss ich ja sowieso tätigen. Warum also PayPal als Vermittler?