Click & Buy rühmt sich auf ihrer Website: „Weltweit einfach und sicher im Internet zahlen“. Leider scheint sich das „einfach und sicher“ in erster Linie auf Click & Buy selbst zu beziehen. Die Firma stellt ihre eigenen Interessen über die der Endanwender. Und so kann man sich ganz leicht bei Click & Buy eine andere Identität vortäuschen und unter dessen Namen im Internet einkaufen. „Einfach und sicher“.
Und so geht es: Man meldet sich bei Click & Buy mit einer gültigen E-Mail Adresse an, bestätigt diese E-Mail Adresse durch Klicken eines Links in der Verifizierungsmail und gibt dann einfach irgendeine Bankverbindung an. Anschließend nutzt man dieses Click & Buy Konto, um über die Partner von Click & Buy einzukaufen. Ohne dass die Identität des Benutzers dieses Click & Buy Kontos verifiziert wurde, oder zumindest der Zugriff auf das angegebene Konto überprüft wurde, kann der betrügerische Benutzer Click & Buy nun also nutzen.
Die gute Nachricht: Dem Kontoinhaber kann das alles ziemlich egal sein. Er sagt bei seiner Bank Bescheid, dass die Abbuchung rückgängig gemacht werden soll und hat sein Geld sofort zurück. Man muss sich anschließend jedoch noch mit einem Inkassounternehmen (in meinem Fall Acoreus collection Services GmbH) herumschlagen und was alles so passieren kann, wenn man keinen Dispo hat und Click & Buy gerade die letzten Euro vom Konto abbucht und deshalb andere, wichtige Sachen nicht abgebucht werden können… Das überlasse ich mal eurer Fantasie. All das interessiert Click & Buy aber nicht.
Noch ein paar Fakten zu diesem Fall: am 22. September 2009 bekam ich 1 Cent von Click & Buy auf mein Konto überwiesen. Im Text der Überweisung war ein Code enthalten. Soweit ist mir das nicht unbekannt: bei Ormigo haben wir genau so ein Verfahren genutzt um zu überprüfen, ob der User auch wirklich Zugriff auf das Konto hat. So lange der User den Code aus der Überweisung nicht eingibt, kann er das Konto auch nicht nutzen. Zusätzlich bestand Ormigo aber übrigens auch noch auf eine schriftliche Einzugsermächtigung per Fax, da nur solch eine schriftliche Vollmacht in Deutschland rechtsgültig ist.
Der Überweisungstext von Click & Buy enthielt noch eine kostenpflichtige Rufnummer, an die man sich hätte wenden können. Hätte man eine URL angegeben, hätte ich den Code gleich als betrugsversuch angeben können. So war ich aber nicht bereit, mein Geld auszugeben um deren Arbeit zu machen.
Am 28. September wurden dann durch Click & Buy 7,99 Euro von meinem Konto abgebucht. Diese Lastschrift habe ich rückgängig machen lassen. Am 21. Oktober bekam ich einen Brief von Click & Buy, in welchem man mir meinen Account bei Click & Buy – den ich nie angelegt hatte – kündigte und gleichzeitig die Bezahlung von nunmehr 30,49 Euro anmahnte.
Wie sich die Summe von 30,49 Euro zusammensetzt und ob darin schon 7,50 Euro Mahngebühren enthalten waren, konnte man durch den Text des Briefes nicht eindeutig entnehmen. Lediglich, dass man mir jetzt noch drei Tage Zeit geben würde, den Betrag zu überweisen.
Dort gab es dann eine kostenlose Telefonnummer, welche aber bei mehreren Versuchen nach jeweils 15 Minuten Warteschleife auflegte. Entweder gibt es bei Click & Buy sehr viel Bedarf für so eine Telefonnummer, oder sie ist einfach nicht besetzt. In dem Brief heißt es ja auch sonst, dass man sich ausschließlich an die Firma in England wenden soll! Das macht doch gleich einen viel seriöseren Eindruck…
Am 25. November 2009 trudelte dann also der erste Brief des Inkassounternehmens acoreus Collection Services GmbH bei mir ein. Und dort wurde dann auch die E-Mail Adresse angegeben, unter der ich das Konto bei Click & Buy angemeldet haben sollte. Dabei handelt es sich um eine Adresse bei Google-Mail, die mit etwas Fanatasie meinen Namen enthält, aber nicht von mir genutzt wird. Die Summe der Forderung wuchs inzwischen auf 89,11 Euro an.
Das schöne bei acoreus ist, dass man dort online direkt etwas zu seiner Aktennummer hinterlassen kann. Also war ich so freundlich und habe denen geschrieben, dass ich die angegebene E-Mail Adresse nicht genutzt hätte und ich niemals Kunde von Click & Buy war. Insofern solle man doch bitte den Kunden (Click & Buy) darauf aufmerksam machen. Darüberhinaus würde ich einem Mahnbescheid gelassen entgegen sehen.
Heute war dann ein zweiter Brief vom Inkassounternehmen in der Post:
Ihre letzte Mitteilung haben wir zum Anlass genommen, den Fall noch einmal zu prüfen. […] Sie haben sich unter dem Benutzernamen DIE EMAIL ADRESSE bei ClickandBuy International Limited registriert und dort ein Konto eingerichtet. […] Bei anhaltendem Zahlungsverzug werden wir die Gesamtforderung gerichtlich geltend machen. […] Bezüglich der dann zusätzlich anfallenden Kosten verweisen wir auf die einschlägigen Prozesskostenrechner im Internet.
Tja, hat wohl jemand meine Nachricht nicht richtig gelesen. Und/oder niemand in den Rechtsabteilungen versteht, wie fahrlässig Click & Buy hier mit den Identitäten seiner Kunden umgeht.
Ich bezweifele ja, dass ich da wirklich einen Mahnbescheid bekommen werde, irgend jemand der sich mit der Materie auskennt, wird entweder bei acoreus oder Click & Buy kurz vorher die Reissleine ziehen.
In der Zwischenzeit kann ich aber nur davor warnen, ein Geschäftsverhältnis mit Click & Buy einzugehen. Wer in einem so sensiblen Umfeld (Internetbezahlung) so fahrlässig nur die eigenen Interessen vertritt, dem möchte man nicht wirklich vertrauen.
Nachtrag vom 22. Januar 2010: Es wird spannend! Heute war wieder ein Brief von acoreus Collection Services GmbH im Briefkasten. Diesmal mit der Ankündigung, dass als nächstes der Mahnbescheid ansteht.
Da ich inzwischen die alten Briefe herausgekramt habe, werde ich gleich noch eine URL zu diesem Beitrag zu meiner „Aktennummer“ bei acoreus hinzufügen. Man soll mir ja nicht nachsagen, ich hätte mich nicht bemüht!
Nachtrag vom 1. März 2010: Weder Click & Buy noch acoreus glauben, dass sie falsch liegen. Heute habe ich erneut Post vom Inkassounternehmen erhalten mit dem dramatischen Betreff Gerichtliches Mahnverfahren. Darin steht:
Wir kommen zurück auf Ihre E-Mail vom 22.01.2010 und haben den Fall erneut geprüft. Da aus unserer Sicht nach wie vor ein eindeutiger Zahlungsanspruch unseres Auftraggebers besteht, Sie jedoch offenbar nicht gewillt sind, die Angelegenheit außergerichtlich zu klären werden wir nun die Empfehlung für das gerichtliche Mahnverfahren aussprechen und alle weiteren, hierzu erforderlichen Schritte veranlassen.
Bereits jetzt weisen wir daraufhin, dass eine Forderung, die auch nach Erlass eines Mahn- und Vollstreckungsbescheides offen und unwidersprochen bleibt, tituliert ist. Auf Grundlage eines solchen Titels wird es unserem Auftraggeber möglich sin, die Zwangsvollstreckung einzuleiten. Haben Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, z.B. die Sach- und Kontopfändung, keinen Erfolg, behält sich unser Auftraggeber vor, das Verfahren bis hin zu Beantragung einer eidesstattlichen Versicherung und der Eintragung in das gerichtliche Schuldnerverzeichnis fortzuführen. Nicht zuletzt dieser Schritt kann zu einer Verschlechterung der Bonität führen.
Die Hervorhebungen durch Fettdruck sind so im Originalschreiben drin, man versucht also mit diesem Bullshist-Bingo Angst zu schüren. Ich glaube außerdem nicht, dass sich überhaupt jemand durchgelesen hat, was ich denen geschrieben habe. Von einem eindeutigen Zahlungsanspruch kann nun wirklich keine Rede sein. Ich muss sagen, dem Mahnbescheid schaue ich freudig entgegen und hoffe, dass es bis vor Gericht geht. Vielleicht hört Click & Buy dann mal zu.
Nachtrag vom 25. November 2012: Ausdauernd sind sie ja, das muss man ihnen lassen. Wenn sie auch im Unrecht sind. Am 19. November bekam ich Post von „COEO Inkasso“ mit der selben Leier. Diesmal haben sie sogar angehängt, was ich gekauft haben soll und mit welcher E-Mail-Adresse. Die selbe E-Mail-Adresse, die ich vor zwei Jahren schon nicht besessen habe. Naja, egal. Ich mache mir nicht mehr die Mühe denen zu antworten. Liest da ja eh niemand…