Dies ist ein Nachtrag zu Abenteuer GEZ-Abmeldung vom 7. Mai 2005. Die GEZ hatte damals eine Abmeldung zum 30. April nicht anerkannt, da der Grund nicht gültig gewesen wäre…
Folgendes Schreiben an die GEZ hat sie dann zum Einlenken gebracht und letzten Samstag war die Bestätigung der Abmeldung zum 30. April dann im Briefkasten:
Abmeldung meiner Rundfunkgeräte
Meine Teilnehmernummer: xxx xxx xxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 14.4.2005 habe ich Ihnen die Abmeldung meiner Rundfunkgeräte zum Ende April 2005 angezeigt. Am 28.4.2005 erhielt ich von Ihnen die Nachricht, dass Sie meine Abmeldung nicht akzeptieren. Dies hat keine gesetzliche Grundlage, so dass ich Ihre Ablehnung nicht nachvollziehen kann.
Ich habe Ihnen meine Abmeldung entsprechend den Erfordernissen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags (RGebStV) angezeigt. Den Hinweis am Ende Ihres Abmeldeformulars, dass nach der Abmeldung keine Geräte mehr bereitgehalten werden dürfen, habe ich verstanden und auch befolgt. Zur Zeit der Abmeldung besaß ich noch ein Fernsehgerät und ein Radio, das ich im Monat April auch noch genutzt habe, da ich dafür ja schließlich auch bezahlt habe. Am Ende des Monats April habe ich die Geräte aus meiner Wohnung entfernt. Da zu dem Zeitpunkt der Abmeldung (14.04.) noch nicht entschieden war, was mit meinem Fernseh- und Radiogerät passieren würde, konnte ich Ihnen auch keine Details nennen. Zudem entnehme ich weder dem RGebStV noch Ihrem Abmeldeformular, wie konkret die Gründe angegeben werden müssen. Meine Angabe des Grundes für die Abmeldung – finanzielle Gründe – ist daher vollkommen ausreichend.
Ich bleibe also dabei: Mein Entschluss zur Abmeldung erfolgte aus finanziellen Gründen und als Konsequenz daraus habe ich ab dem 30.04.2005 alle empfangsbereiten Rundfunkgeräte aus meiner Wohnung entfernt. Daher bin ich lediglich bereit, die Rundfunkgebühren für den Monat April in Höhe von 17,03 € zu zahlen. Diesen Betrag habe ich heute auf das Rundfunkgebührenabwicklungskonto ARD/ZDF bei der WestLB Düsseldorf überwiesen.
Hilfsweise melde ich alle meine Rundfunkgeräte hiermit erneut zum Ende des Monats Mai 2005 ab. Der Grund für die Abmeldung: Ich habe alle empfangsbereiten Rundfunkgeräte aus meiner Wohnung entfernt.
Ich erwarte von Ihnen umgehend eine schriftliche Bestätigung meiner ab Ende April 2005 wirksamen Abmeldung. Sollten Sie allerdings meine Abmeldung nach wie vor nicht zum vorgenannten Zeitpunkt akzeptieren, werde ich mich gezwungen sehen, einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
Comments
155 Comments so far. Leave a comment below.Hi Zusammen,
Bin seit nem halben jahr abgemeldet.jetzt haben sie mir geschriebn:
Auskunft über ihre Rundfunkgeräte
BLablabla
-ich habe weder Radio noch fernseh in meiner Wohnung
(eine Vorort-Prüfung behalten wir uns vor)
Wenn ich diesen punkt ankreuze muss ich sie dann reinlassen oder haben die mittlerweile schon ne befugnis für den Zutritt bei mir???find nur sachen aus den vergangenen jahren vielleicht hat sich ja was geändert.Danke schon mal und alles liebe
Du musst die GEZ Schnüffler nicht in Deine Wohnung lassen !!!
So steht es im Grundgesetz der B R D .
Sollte Dir einer von denen zu Nahe treten , rufe die Polizei und erstatte Anzeige .
Danke.
Gute Link noch zum Thema:
bei Youtube.com GEZ eingeben oder
http://youtube.com/watch?v=3nmh4Sg7cCo&feature=related
D A N K E
Hallihallo
Ich danke dir für diese Seite und deine tip´s. Ich weis nicht mehr was ich machen soll, ich habe vor 9 monaten ein nicht vorhandenes radio abgemeldet mit den Worten: -im Betreff: ABMELDUNG, -und im Text: …ich möchte ein Radio abmelden welches ich nicht besitze…, ich dachte damit wäre es erledigt. Dann war ich leider lange Zeit nicht in meinem Heimatort -eben diese 9 monate- und machte dann mit schrecken meine post auf und dachte ich guck nicht richtig 167€ für nichts. Ich darauf bei der GEZ angerufen und gefragt ob die noch ganz rund laufen oder der deutschen Sprache nicht mächtig sind, meinten die zu mir besitz interesiert garkeinen ob eins bereit gestellt ist das interesiert. Ich hab bald ins Telefon gebissen jetzt hoffe ich das dein Brief mir hilft, zusätzlich geh ich mit einer kopie meines schreibens zu meiner Anwälten und frage sie ob das so rechtens ist. Die kriegen von mir kein geld mehr nie wieder. Über 500€ habe ich schon an die gezahlt für nichts.
GROSSEN DANK AN ALLE
Hallo zusammen,
ich bin durch eine Google Recherche zwecks GEZ machenschaften auf diese Seite gestoßen und sitze seitdem nur noch kopfschütteln vorm PC.
Mein Fall sieht so aus: Meine Freundin wurde 2004 im zarten alter von 16 an Ihrer Haustür Ihrer eigenen Wohnung, die Sie alleine bewohnt hat, von einem Mann gefragt Zitat: Haben Sie einen Fernseher? .> Ja, warum? -> Dann unterschreiben Sie bitte hier.
Meine damals naive Freundin unterschreibt natürlich …
Was Punkt 1. wäre, warum ich stinksauer bin. Bei jedem anderen Vertag wäre diese Unterschrift nicht rechtsgültig, da sie minderjährig war und praktisch überrumpelt wurde. Die GEZ darf das anscheinend.
Diesen Monat, geschlagene 3 Jahre und 7 Monate !!!! später erhält Sie ein Schreiben das Sie doch bitte 730 Euro GEZ Gebühren nachzahlen soll, Sie hätte seit 2004 nicht eingezahlt. Es ist zu 100% so das die GEZ bis zu diesem Monat kein Schreiben an meine Freundin geschickt hat, keine Mahnung, kein Abbuchungsversuch, garnichts. Sie hat ja nicht einmal eine Kontodummer angegeben damals.
Jetzt auf einmal wollen Sie 730 Euro von einer Auszubildenden die 400 Euro im Monat verdient. Aus meinen Recherchen weiss ich nun das der Anspruch auf die GEZ Gebühr nach 4 Jahren verjährt, also nicht mehr einforerbar ist.
Das erklärt dann wohl warum die **** sich gerade jetzt melden.
Ich habe eben dort angerufen und gebeten mich über diese Forderung aufzuklären. Der Herr am Telefon sagte mir dass meine Freundin sich 2004 angemeldet habe und seitdem nicht gezahlt hat. Sie soll doch bitte jetzt zahlen.
Ich hab daraufhin sofort aufgelegt, weil ich so stinksauer war dass ich wenn ich weiter gesprochen hätte den Mann wohl sowas von angeschriehen hätte …
Was würdet Ihr mir raten was wir als nächstes tun sollen??
Einen Anwalt einschalten ist wohl das sinnvollste, allerdings kostet der natürlich Geld, ich wette im Endeffekt zahlen wir dann mehr für den Anwalt als die GEZ haben will…
DANKE lieber Papa Rechts und Sozialstaat.
Es kotzt mich so dermaßen an ….
Vergisst nicht sich bei der GEZ abzumelden
Ich bin vor über einem Jahr is Ausland gegangen und vergessen mich bei der GEZ abzumelden. Ich dachte ja eigentlöich auch wenn ich mich in Deutschland abmelde dann erlöscht auch die GEZ-Gebührenpflicht. Leider ist es aber nicht so. Ich bin jetzt zurück gekommen und habeüber 200,- zum nachzahlen bekommen.
Abmelden lohnt sich also!
KOMISCH KOMISCH…
ist schon eigenartig.sie probieren mit werbung an die leute die nicht zahlen,heran zu treten und ihnen ein schlechtes gewissen einzutrichtern.
aber eine abmeldung muss ich per einschreiben oder fax schicken damit ich zu 100% was in der hand habe…liebe leute der GEZ wenn ich einen scheiss normelen brief schicke würde,in dem steht das ich statt 17 lieber 100 euro im monat zahlen moechte,dann kommt der brief doch auch an…also an der post liegt es wohl nicht…
also nicht:HEUTE SCHON GEZAHLT sondern HEUTE SCHON MAL MEINE ABMELDUNG DIE SEIT 4WOCHEN DA IST BEARBEITET
Hallo an alle,
die Willkür, mit der hier der Bürger abGEZockt wird, ist einfach nur eine Frechheit. Es scheint so, als dass sich dieser Abzockapparat ein neues Jagdrevier zu erobern scheint, zu dessen Entstehung er nicht einmal beigetragen hat.
Was hat den Rundfunk mit dem Internet zu tun? Die Kosten für die Aufrechterhaltung des Internetbetriebs werden alleine von den Telekomunikationsgesellschaften getragen und vom User wieder erstattet (zurecht).
Alleine die Bereitstellung von aufgewärmten TV-Sendungen über das Internet berechtigt noch lange nicht dazu, sich das Internet anzueignen und dafür plötzlich Gebühren zu verlangen. Wenn einige senile Herren der öffentlich rechtlichen eines Tages auf die Idee kommen, eine Zwangsbeschallung von Kirchtürmen und Rathausdächern vorzunehmen, dann müssen wir wohl eines Tages auch Gebühren für Augen und Ohren bezahlen.
Hier scheint die freiheitlich demokratische Grundordnung unsere Gesellschaft auf übelste Weise ausgehebelt zu werden. Und das ganz legal und Schritt für Schritt. Wohin das führen kann zeigt uns die Geschichte vor 1945. Dazu ein Auszug aus dem Grundgesetz:
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten….
Genau diese allgemein zugängliche Quelle (Internet) wird durch die neue Gebührenordnung nun denjenigen verwährt, die das Programm der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstallten ablehnen. Hier muss gehandelt werden. Hier muss sich eine Massenbewegung in Gang setzen und und diesem aufgeblasenen Abzockapparat das Handwerk legen. Nötigenfalls bis zum Europäischen Gerichtshof. Leute lasst euch nicht die hartverdiente Kohle abzocken und handelt!
Hallo an alle,
da stimme ich Dir völlig zu @ Andy. Technische Möglichkeiten gibt es genug, solche umzusetzen würde weniger Aufwand benötigen, als so ein Abzocksystem aufrechtzuerhalten. Und gute Anwälte gibt es auch genug, die sich für so eine Sache einsetzen würden. Nur kostet der weg über alle Instanzen sehr viel Geld und Zeit. Man müsste eine Bürgerinitiative gründen, die sich aus Spenden der Mitglieder finanziert. Ansatzweise hat dies die VRGZ (Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler) getan und hat Anfang 2006 eine Verfassungsklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Leider ist diese Vereinigung nach interner Streitereien zerbrochen. Das Verfahren lief aber bis Ende Januar 2008 weiter und wurde Bundesverfassungsgericht abgewiesen. Als Begründung gaben die Richter an, dass erst der Rechtsweg über die Verwaltungsgerichte ausgeschöpft werden müsse. Dies zeigt, dass man also ganz unten über alle Instanzen anfangen muss. Zudem braucht man den Rückhalt von sehr vielen Leuten, die eine solche Sache unterstützen. Es dürfte allerdings nicht schwer sein solche zu finden, zumal sich fast jeder Bundesbürger durch die öffentlich rechtlichen abGEZockt fühlt.
Hi @ all!
Echt ein sehr informativer Blog!
Hab dazu jedoch noch eine Frage:
Meine Freundin hat so einen Befreiungschein:
“a. Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben
Aktueller BAföG-Bescheid”
Und es ist natürlich ihr Fernseher mit dem wir gucken und in einer eheänlichen Gemeinschaft zusammen leben.
Darf ich mein Rundfunggerät in dem Fall abmelden ?
mfg und danke!
Hallo ihr alle,
ich bin im Oktober 2001 aus dem gemeinsamen Haushalt ausgezogen, die Stereoanlage, das Fernsehgerät sowie das Auto inkl. Autoradio ist in den Besitz meiner ehemaliegen übergegangen. In meinem neuen Auto sowie in meiner Wohnung gab es kein Gerät zum Radio oder Fernsehempfang, sollte ich mal Lust auf TV haben, bin ich zum Nachbarn gegangen. Im April 2006, sind ja immerhin schon 5 Jahre vergangen bekomme ich von der GEZ eine Mahnung über 498,06 Euro. Ich darauf hin sofort wiedersprochen das ich seit dem 15.10.2001 kein Radio oder Fernsegerät zum Empfang besize, sowie das ich auch in meinem Fahrzeug kein Radioempfang habe. Der letzte Satz sagt lt. Auskunft der GEZ leider nicht aus das ich in meinem Fahrzeug kein Radio habe. Aus diesem Grund müsste ich rückwirkend bis 2001 Gebühren für ein Radio bezahlen.
Meine Ex hat damals wohl mit meiner Mailadresse der GEZ mitgeteilt das ich ein Radio habe, ich weiss nur leider nichts von dieser Mail und meine Ex nach gut 7 Jahren auch nichts mehr. Im Mai 2007 habe ich nach über einem Jahr mal wieder Post von der GEZ erhalten, diesmal mit einer Forderung von 595,86 Euro. Sofort wiedersprochen und auf meine Mail von 2006 hingewiesen, in der stand das ich seit 2001 kein Radio habe. Im Februar 2008 dann wieder Post, diesmal ein Gebührenbescheid für 7/2007 bis 12/2007 zum Preis von 33,12 Euro zuzüglich 5 Euro Säumniszuschlag.Am 15.02.2008 dann ein Kontoauszug über 672,10 Euro minus. Ich zum Telefon, die noch nette Dahme auf meine beiden Wiedersprüche angesprochen, diese liegen der GEZ vor, können aber nicht anerkannt werden.
Ich sollte doch nochmal eine Kündigung unterschreiben und damit sollte dann alles erledigt sein, ich die Dahme gefragt: warum solle ich etwas kündigen, was ich garnicht habe. Darauf sie, es liegt eine Anmeldung aus 2001 mit einem Radio vor, und mein Wiederspruch aus 2006 wird nicht anerkannt weil dort nicht genau steht das ich in meinen KFZ kein Radio habe. Auf meinen Vorschlag hin die Kündigung mit Datum vom 15.10.2001 zu versehen wurde sie recht unhöflich und ich habe das Gespräch aus Vernufstgründen abgebrochen.
Gestern hatte ich Post von meiner Gemeinde mit einer Zwangsvollstreckung im Kasten, ich sofort ne Mail mit allem was ich der GEZ an Wiedersprüchen zugesand habe an meine Gemeinde. Heuto Morgen dort angerufen und der Sehr netten Dahme alles geschildert.
Die Vollstreckung ist für 8 Wochen aufgehoben und ich sollte doch bitte einen Nachweis über das nicht vorhanden sein von Radio und Fernseher überbringen. Jetz werde ich mir von meiner Werkstatt einen Nachweis besorgen das die Fahrzeuge von mir kein Radio hatten oder haben. Das Notebook von dem ich hier schreibe ist das von meiner Freundin, sie zahlt an die GEZ, jetz muss meine Freundin nur noch bestätigen das in meiner Wohnung kein Radio oder Fernseher ist. Bin mal gespannt wie die GEZ auf das nächste Schreiben welches ich persönlich in Köln abgebe reagiert.
Jürgen
hallo,
wir sollten eigentlich von der GEZ eine Erstattung für den Zeitraum ab 1992 bekommen,
jedoch weigert sich die gez weiter bis 2004 zu begleichen.
Grund Verjährungsfrist nach § 7 Abs.4 Rundfunkgebührenstaatsvertrag.
Gibt es weitere Möglichkeiten?
herzlichen Dank
An die
Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
Postfach 11 03 63
50403 Köln
Per Einschreiben / Rückschein
GEZ-Teilnehmernummer: XXXXXXXXX – Abmeldung meiner Rundfunkgeräte
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem beigefügtem, ausgefüllten Formular zeige ich Ihnen die Abmeldung meiner Rundfunkgeräte zum dort angegebenen Datum an.
Ich verweise ausdrücklich darauf, dass ich meine beigefügte Abmeldung korrekt entsprechend der Vorschriften des Rundfunkgebührenstaatsvertrags (RGebStV) und Ihrer Formularanforderungen vorgenommen habe.
Den Hinweis am Schluss Ihres Abmeldeformulars, dass nach der Abmeldung keine Geräte mehr bereitgehalten werden dürfen, habe ich zur Kenntnis genommen und datiert unterschrieben. Gegenteilige Unterstellungen hätten keinerlei Rechtsgrundlage.
Ich darf vorsorglich darauf aufmerksam machen, dass es sich bei dem beiliegenden Formular um eine “Abmeldung” handelt und keinesfalls um einen “Antrag auf Abmeldung”, über dessen Genehmigung die GEZ frei entscheiden kann. Nach § 3, Art. 4 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) habe ich nur meine Abmeldung zu begründen sowie sonstige einfache Angaben zu machen, wie sie in Ihrem Abmeldeformular vorgesehen sind.
Ich teile die Meinung der Landesdatenschutzbeauftragten und anderer, dass die GEZ rechtswidrig agiert
*
wenn sie nach einer formgerechten GEZ-Abmeldung ehemaliger Rundfunkteilnehmer die Anerkennung dieser Abmeldung verweigert,
*
wenn die GEZ Abmeldende unter Druck setzt, um die näheren Abmeldeumstände zu erfahren,
*
wenn die GEZ dabei die Herausgabe von Personen- und Adressdaten Dritter verlangt,
*
wenn die GEZ Nachweise dafür fordert, bei wem und wo in welchem Zustand die bisher bereitgehaltenen Rundfunkgeräte verblieben sind.
Sollten Sie meine beiliegende Abmeldung nicht anerkennen oder von mir ähnliche Angaben oder Nachweise erzwingen wollen, werde ich umgehend rechtliche Schritte einleiten. Die Anwaltsgebühren werden Ihnen dann in Rechnung gestellt.
Nur rein vorsorglich erinnere ich daran, dass Versuche des Rundfunkgebühreneinzugs durch Zahlungsaufforderungen für zukünftige Monatszeiträume, für die ich bereits abgemeldet und daher nicht mehr gebührenpflichtig bin, den Straftatbestand der Gebührenüberhöhung nach § 352 StGB erfüllen könnten.
Ich darf Sie höflichst darum bitten, mir binnen der nächsten 14 Tage den Eingang und die formale Richtigkeit der beigefügten Abmeldung schriftlich zu bestätigen, und ebenso, dass Sie die gesetzlich vorgeschriebene Löschung meiner bei Ihnen gespeicherten Personendaten als Rundfunkteilnehmer vorgenommen haben.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Anlage: Ausgefülltes, unterzeichnetes GEZ-Formular zur Abmeldung als Rundfunkteilnehmer
Das habe ich heute abgeschickt.
Wenn sie mir nicht glauben, lade ich die Gez gerne zu meinem Umzug ein und führe sie zu meiner Freundin, der ich meine Geräte geschenkt habe (ist meine Begründung der Abmeldung!)
Was meint ihr?
Bekomme ich mit dem Schrieben noch Schwierigkeiten?
HI
Erspar dir doch den Stress, und lade das Abmeldeformular von der GEZ Website und schreibe bei Grund:
“Es werden keine Rundfunkgeräte mehr zum Empfang bereitgehalten. Grund der Änderung ist ein Defekt der Geräte, mit anschließender Entsorgung.”
Damit klappt es immer und es werden alle Geräte die du ankreuzt abgemeldet=).
Viel Spass!
Habe das Abmeldeformular mitgeschickt.
Jetzt habe ich ein “Antwortschreiben” erhalten…
Ich möchte doch bitte ein Befreiungsantrag ausgefüllt abschicken!
Habe Ihnen wieder das selbe Schreiben gefaxt und alle Wörter bzgl Abmeldung fett geschrieben.
Das Schreiben kann man nun wirklich nicht miss verstehen!!!
Ich habe keinen Fernseher.
Wenn ich mal einen habe und er kaputt geht, werde ich ihn gleich (unfrei) an die GEZ senden, da können die von mir aus die Empfangsfähigkeit “mit geringem technischem Aufwand” wiederherstellen. Natürlich vorher noch mit nem Hammer draufhauen oderso.
Zur GEZ fällt mir nur folgendes ein: http://de.youtube.com/watch?v=6JqeVwfM_l4
Mal´ne Frage:
Wie könnte der folgende Sachverhalt ausgehen?
TV – kaputt und entsorgt.
Dieses wird der GEZ mitgeteilt und eine Abmeldung für TV-Gebühren (nach obigen Standarts)dazugelegt.
Zeitgleich gebe ich an, ein Autoradio sowie ein “neuartiges Gerät” zu besitzen. (bin ja ehrlich ;) )
Würde das funktionieren und wenn ja, wie hoch werden dann die Gebühren ausfallen? -bzw. hat das schon jmd. gemacht?
LG
http://www.unternehmen.zdf.de/fileadmin/files/Download_Dokumente/DD_Grundlagen/RFG_merkblatt_18.pdf
Hab mal folgende Frage :
Wie läuft das mit nen Autoradio in einem rein privat genutzten PKW.
Folgender Hintergrund : Wohne seit 01.12.2008 bei meiner Freundin
die GEZ zahlt und will jetzt TV und Radio usw. bei der GEZ abmelden.
Meine Wohnung will ich aber erst zum 31.03.2009 kündigen.
Muß ich jetzt weiter zahlen nur für mein Autoradio ???
LG
ich habe auch eine frage.
habe meinen internet fähigen pc angemeldet.
werde aber in eine wohnung ziehen in der ich keinen internet zugang habe. aus dem grund möchte ich der gez “kündigen”.
wie muss ich meine abmeldung formulieren, damit sie akzeptiert wird.?
Gruß
Hi jjaay,
du musst in etwa so schreiben,: “ich habe kein empfangsbereites gerät bereit gestellt!”.
klingt komisch ist aber so! also du musst es natürlich noch etwas umschreiben.
aber vorsicht! du darfst auf keinen fall sagen das du so ein gerät pc, radio, oder tv zu hause hast. viel glück ich zahl jetzt noch für ein gerät was was noch nie existiert hat
gruß zurück
asgad aus sdl
Etwas verzwickte Lage bei mir:
Ich war für ein Jahr nicht in Deutschland, hab vorher vergessen (mein Fehler) bei der GEZ mich abzumelden. Wohnsitz hab ich geändert zu meinen Eltern damit ich weiterhin Post etc bekomme. Telefonisch hatte ich der GEZ mitgeteilt dass ich umgezogen bin und in Deutschland keine Einkünfte mehr habe.
Meine Eltern bekamen irgendwann eine zweite Mahnung (über 2 Quartale) und haben panisch meine “Schulden” bei der GEZ bekommen. Da ich in dieser Zeit im Ausland genug anderes zu tun hatte als mich um die Schnüffelhunde der GEZ zu beschäftigen, habe ich von der Episode jetzt erst mit einem dreiviertel Jahr Verspätung erfahren.
Ich kann per Lohnsteuerkarte problemlos nachweisen dass ich in 2008 keine Einkünfte in Deutschland hatte, und in meiner Wohnung (offiziell meinen Eltern) alle Geräte angemeldet sind.
Wie geh ich vor damit ich das Geld wiederbekomme (immerhin ~150 Euro) oder zumindest das mit den kommenden Gebühren verrechnet wird?
Hallo,
was soll man von den Einträgen hier halten?
Sehr viele sind Niveaulos, manche meinen mit Ihrer Assysprache ernst genommen zu werden.
Leute ein kompetenter Kommentar sieht anders aus, was ich hier lese sind Drohungen usw. also nichts Effektives außer ein paar zivilisierter Kommentare.
Wenn man was erreichen will sollte man sich schon an die Umgangsformen halten und nicht hier offiziell Ratschläge holen wie man sich am besten aus der Zahlung winden kann weil man keinen Bock hat zu zahlen.
Man wird es nicht glauben aber auch die GEZ hat Computer und Internet und kann dieses mitlesen.
Fakt ist doch es gibt den Rundfunkgebührenstaatsvertrag der für alle gültig ist genau alles Regelt, da kann man sich den Kopfzerbrechen wie man will den gibt es nun mal und nicht nur in Deutschland sondern auch andere Länder wie Österreich usw. haben die Gebühren und eine GEZ nur dass die dort nicht GEZ heißt.
Die abzocke in unserem Staat ist doch durch viel mehr geprägt als durch die GEZ hier werden die Menschen gedemütigt durch 1 Euro Jobs ohne Perspektive, Hartz 4 Empfänger zum Überlebenskampf gezwungen, Leiharbeiter wie Sklaven vermarktet und verkauft.
Wenn man sich den Schwachsinn in unserem Statt mal genau ansieht steht jeder 3. schätze ich mal vor dem Existenzminimum dagegen sollte man vorgehen.
Ich bin alleinlebender Student und nutze das Internet in der Uni, Zuhause hab ich weder Internet , noch irgendwelche “Empfangsgeräte”. Bis vor zwei Jahren hatte ich ein Fernseher, der leider kaputtgegangen ist. Ich habe ihn darauf bei der GEZ abgemeldet und diese haben das nicht akzeptiert (von wegen, lässt sich reparieren, usw.). Daraufhin hab ich den zur entsorgung gebracht und die Fernbedienung in die GEZ Zentrale nach Köln geschickt. Danach hab ich bis zu meinem letzten Umzug nichts mehr von den gehört. Vor einem Jahr bin ich umgezogen, da fing es wieder an und ich fragte mich: Gehen die davon aus, weil ich in eine WG Ziehe, weil ich mir eine WOhnung allein nicht mehr lesiten kann, das ich mir plötzlich einen Fernsehr, radio, etc. leisten könnte???? Also ich sag nur Finanzkriese!!!! Einen Fernsehr brauch ich nicht. Aber mein Zeitungsabo, den behalt ich. Der macht wenigstens nicht blöd. Immer wenn ich meine Eltern besuchen gehe, muss ich leider feststellen, dass sich in den letzten Jahren nichts verändert hat. Es gibt immer noch Big Brother, Bohlen und Co. Das schöne ist, wer gewinnt liest man auch in der Zeitung und die schrecklichen Kandidaten erspart man sich sowohl akustisch wie auch bildlich. Ich kann ein Zeitungsabo nur empfehlen, da hat man mehr von!
A.
ich ahb’S zumindest geschafft von den 17,98 € auf 5,76 € runterzukommen, indem ich in meiner fernseher-abmeldung begründet habe, dass ich nur noch Zattoo und andere Dienste verwende und daher meinen fernseher abgeschafft habe. Ging ohne beanstandung durch. ganz abmelden wollte ich mich dann doch nciht da ich in naher zeit vorhabe bei den Öffentlich Rechtlichen zu arbeiten und da ist Schwarzsehen Kündigungsgrund.
Guden!
Ich habe folgende Frage:
Ich wohne noch bei meinen Eltern.
Bin in der Ausbildung, verdiene also nicht wirklich viel.
Jetzt habe ich aber einen PC und einen Fernseher im Zimmer stehen.
Aufgrund dessen bezahle ich auch schon brav meine Gebühren.
Muss ich das überhaupt?
Meine Eltern zahlen logischer Weise auch ihre Gebühren.
Aber es gehört doch alles ihnen. Sprich auch mein PC und mein TV.
Kann ich mich also abmelden, da ich im eigentlichen Sinne ja gar keine
eigenen Geräte besitze, sondern nur die meiner ELtern mitbenutze?
Wäre nett, wenn ich darauf eine Antwort erhalten würde.
Danke.
Wenn du in der Ausbildung bist , verdienst du so wenig, daß du dich
eigentlich befreien kannst. Die Verbrecher werden den Antrag natürlich ablehnen, Druck machen und alle Briefe außer Bescheiden ignorieren.
Mit den geisteskranken Verbrechern zu diskutieren bringt nichts. Habe
mir dadurch eine Strafanzeige wegen beleidigung eingehandelt.
Am besten wäre es, wenn alle Opfer dieser Mafia Bescheide zwecks
Entschädigung an die Privatadresse von Peter Boudguost ( Oberpate)
schicken würden.
naja, der verein ist schon so ein gespräch für sich.
@serafim, das ist doch scheiß egal ob die gez hier mit liest bzw. ist es doch gut.
ich find es schlimm wie einem das geld aus der tasche gezogen wird.
nehmen wir kabelfernsehen. ich bezahle für kabel digital. das beinhaltet unter anderem auch die öffentlich rechtlichen. aber das reicht ja nicht, man muss extra nochmal bezahlen. doppelt hält besser oder wie?
ich hab extra noch sat. die schüssel hat mich ne menge gekostet. mein flachbild hat mich ne menge gekostet. ich darf aber erst einschalten wenn ich gez gezahlt hab. ihr habt doch nen rad ab.
das gute daran ist ja noch das ich nicht mal weiß wo die sender sind für die ich volle kanne bezahle. die hab ich nicht gespeichert.
was ist mit den schwarzsehern aus den angrenzenden staaten. polen, tschechien, österreich, frankreich, holland ….. alles schwarzseher. sperrt sie ein aber flott.
aber mich wundert nichts mehr. die gez ist mit den rechenzentren des einwohner meldeamtes verbunden. soviel zum datenschutz.
ich warte auf den tag, an dem mein sohn 18 wird. das sind noch 4 jahre. er hat fernseher und anlage im zimmer. dann soll mal einer klingeln und gebühren verlangen wollen. dem tret ich persönlich dahin wo die sonne nicht hinscheint.
schafft den verein ab, verschlüsselt die scheiß sender und es geht vielen leuten besser …
Hallo,
bei mir siehts wie folgt aus:
Ein Radio habe ich nie besessen und meinen Fernseher habe ich vor über einen Jahr entsorgt, da ich diesen sowieso nicht benutzt habe (ja, solche Leute gibt es wirklich, die weder Fernseher noch Radio besitzen und das Internet der Uni benutzen).
Also habe mich vor über einem Jahr, nach der Entsorgung meines Fernsehers, bei der GEZ abgemeldet, mit dem dazugehörigen Formular auf der Seite.
Kurz darauf bin ich umgezogen, habe der GEZ noch mitgeteilt (bei der Abmeldung), dass ich umgezogen bin und ein Jahr lang nix von denen gehört.
So, nun bin ich dieses Jahr wieder umgezogen und drei Monate später kam ein Brief, ich soll nachzahlen, sonst muss eine Zwangsvollstreckung durchgeführt werden.
Ich schrieb also einen Brief, indem ich erklärte, dass ich mich ja vor einem Jahr abgemeldet habe mit allen Gründen etc pp.
Jetzt kam ein Brief von der GEZ an, in dem gesagt wird, dass sie meine Abmeldung erhalten haben, aber die Gründe ja nicht ausreichend gewesen sind, die Gründe erst in diesem Schreiben klar wurden, und ich erst ab diesem Jahr abgemeldet bin.
Hallo? Ich soll nun ein Jahr nachzahlen, in dem ich absolut nix bereitgehalten habe (und es immer noch nicht tue).
Ich weiß echt nicht, was ich dagegen tun kann, wie gesagt, die haben ein Jahr, obwohl sie von meiner neuen Adresse wussten, sich nicht gemeldet, die Abmeldung also ignoriert und nun sage sie:”Ja, wir haben die Abmeldung bekommen, aber ätschibätsch gilt nicht, zahl nach. Und übrigens, jetzt biste doch abgemeldet, aber erst ab diesem Jahr.”
Die Logik ist mir nicht ersichtlich.
Weiß vielleicht jemand, was ich dagegen tun kann?
Dankeschön!
Susa
Das ist mal wieder typisch G.E.Z.. Dadurch das sie selbst bestätigen,
die Abmeldung erhalten zu haben, geben sie ja zu Bertüger zu sein.
Wer ein Jahr keine Rechnung schickt und dann mit Vollstreckung droht,
hat vor Gericht schlechte Karten. Anwalt bekommt man keinen, weil die alle von der G.E.Z. solange belästigt wurden bis sie aufgaben. Wenn
der Gerichtsvollziher kommt, Klage erheben. Wichtig ist, sich nicht
einschüchtern zu lassen. Ich werde seit Jahren von denen bedroht,
bekam sogar schon eine Strafanzeige. Sonst ist nichts passiert.
Viel Glück
Immanuel Schmidt
Kann ich nicht einfach noch einen Widerspruch schicken? Gibt es denn keine Formulierungen, die die GEZ entwaffnen in so einem Fall? Irgendwie wurmt es mich, untätig rumzusitzen, abzuwarten und alles zu ignorieren…
Liebe Grüße,
Susa
Leider nein, das sind alles raffgierige Psychopathen. Ich habe ein paar mal dort angerufen und bekam nur dumme Antworten. Weil ich mittlerweile 2 mal versucht habe mich von der Gebührenpflicht zu befreien, will man das Geld nun Doppelt!!!!! Schicke doch dem Chef
herrn Peter Boutgoust einen Bescheid über das Amtsgericht zwecks
Enschädigung. Wenn das jeder tut , Hat Der Gangster bald ein Problem
Viel Spass
Immanuel Schmidt
.
Habe der G.E.Z. gesagt daß sie keine Behörde sind und über keinerlei
Sonderrechte verfügt. Außerdem habe ich einen Gebührenbescheid
Zwecks Entschädigung an den Sachbeabeiter geschickt. Das Ergebnis ist, daß man ohne mich zu informieren , in einer Verhandlung mich wegen Beleidigung und Nötigung zu 1000€ oder 50 Tage Haft verurteilte.
Was ist das nur für ein Staat der so etwas tut?
Immanuel Schmidt
Am besten man legt gleich ein Drohbrief bei der Abmeldung bei in dem man klar formuliert das es Sie sich im Falle der Ablehnung sofort an den Rechtsanwalt wenden. Desweitern hatte ich formuliert das Sie sich im eigenen Interesse die Arbeit sparen können da evtl. Forderungen bis zu einem vor Ihnen abgregeten Verfahren entschieden wird.
Hallo zusammen,
mir ist auch was blödes passiert. Und zwar bin ich 2006 wegen meines Studiums von meinen Eltern in eine andere Stadt gezogen und bekam auch sofort post von der gez. Den ersten Monat hab ich bezahlt, da ich meinen Bafögbescheid nicht rechtzeitig hatte und hab dann einen Befreiungsantrag gestellt. Hat alles prima geklappt und bis 04.2008 war ich befreit!
Nun bin ich aber im März 2008 wieder zu meinen Eltern gezogen (pendele hin und her) und hab mich bei der gez natürlich vergessen abzumelden bzw gedacht, dass sich das mit meiner Ummeldung erledigt (wie blöd).
Nun nach 1 Jahr und 5 Monaten erhalte ich einen Gebührenbescheid mit einer offenen Rechnung von über 100 Euro bis 09.2008! Außerdem hätte ich versäumt von 04.2008-06.2008 zu zahlen, so dass darauf auch ne Säumnisgebühr draufkommt. Ich hab aber nie eine Rechnung erhalten, schließlich scheinen sie meine Adresse bei meinen Eltern erfahren zu haben, warum bekomme ich also keinen Brief vorher, denn ich hab doch nicht gezahlt! Aber wozu ne Mahnung, wenn man länger als ein Jahr warten kann, damit die Person es nicht merkt und sich nicht rechtzeitig abmelden kann???
Ich vermute, dass dann in den nächsten Monaten die nächste Rechnung von 09.2008-09.2009 ansteht, nur frage ich mich wie ich das alles bloß zahlen soll…
Kann ich überhaupt dagegen angehen? Gab es bei euch ähnliche Fälle und was für einen Rat könnt ihr mir geben?? Hilfe….
Auch wenn die G.E.Z. keine Behörde ist und deshalb nicht berechtigt
ist Bescheide auszustellen, muß man Widerspruch einlegen. Richter
handeln hier nach Gewohnheitsrecht. Drohungen von Firmen mit Woh-
nungsaufbruch sofort anzeigen. Alle Widersprüche als Einschreiben
versenden, weil normale Briefe angeblich ” nicht ankommen”. An den Petitionsauschuss schreiben, Reporter informieren und Privat gegen den Sachbearbeiter Klagen. Das tue ich auch gerade. Anwalt bekommt man leider keinen, weil dieses schon massiv von der G.E.Z. belästigt
wurden. Ich halte dem Psychoterror der immer schlimmer wird schon seit 4,5 Jahren stand. Jetzt versucht mich mein Sachbearbeiter durch
eine Falschaussage vor Gericht sogar ins Gefängnis zu Bringen.
Viel Glück und gute Nerven
Immanuel Schmidt
Meine Güte!
Heute trudelte wieder ein Brief (datiert auf vor zwei Wochen) der GEZ ein, ich solle doch zahlen. Dabei haben sie doch zugegeben, dass ich abgemeldet sei.
Aaaahhh! Ich bin sauer!!! Jetzt doch noch ‘nen Widerspruch schicken! Manno, können die nicht einen in Ruhe lassen?!
In dem Brief steht bestimmt, daß nach 2 Wochen die Vollstreckung
eingeleitet wird. Durch das Zurückdatieren soll einem das Gefühl der
Hilflosigkeit vermittelt werder. Einige zahlen dann aus Angst vor der
Vollstreckung. Wiederspruch einlegen ( per Einschreiben) und abwarten. Bei mir war noch kein Gerichtsvollzieher. Wenn er dennoch
kommt, Klage erheben.
Hallo!
Habe folgende Situation:
Bin seit 01.10.2007 Student und habe BaFög empfangen und auch eingereicht bei der GEZ. Habe es im Jahr 2008 aber vergessen, meinen Bescheid abzugeben um bis 31.08.2009 befreit zu werden. Gestern bekomme ich einen Brief wo 212eur von mir verlangt werden.
Ich habe nun dort angerufen und gefragt ob ich den Bescheid für 2008/2009 nachreichen kann.
Nicht nur das der Typ am Telefon unfreundlich war und mir mit gerichtsvollzieher gedrohnt hat, geht es nich nachhaltig, den bescheid nachzureichen, obwohl ich ja BaFög bekommen habe und damit freigestellt bin.
Zustzlich möchte ich mich ab diesem monat noch von der gez abmelden.
Notfalls zeihe ich meinen Rectanwalt auch hinzu, habe eine Rechtsschutzversicherung.
Wie soll ich nun reagieren? Bitte helft mir.
Rückwirkende Befreiungen werden von denen nicht akzeptiert, deshalb
haben die auch solange mit der Rechnung gewartet. Einen Anwalt der
so mutig ist sich mit der Gebührenmafia anzulegen, findet man in der
Praxis nicht. Sich abzumelden ist fast unmöglich. Wenn eine Abmel-
dung erfolgt ist, benötigt man eine Abmeldebestätigung, sonst kommen
die in ein paar Jahren wieder und wollen rückwirkend Geld.
hi,
ich hab mal ne frage zu meinem konkreten fall. ich zahle normal gez mit radio und fernseher. der fernseher war damals ein geschenk meiner uroma und ist nun kaputt gegangen. da ich eh fast nie daheim bin und auch kein geld für einen neuen habe, möchte ich gern den fernseher abmelden. radio würd ich aber weiterhin bezahlen, das nutz ich ja auch ab und an.
Muss ich dafür jetzt so ein abmeldeformular benutzen und ist dann daraus ersichtlich, das ich nur den fernseher abmelden möchte?
wäre über eine antwort dankbar.
Selbst wenn der Fernseher kaputt ist, wollen die weiter Gebühren.
Da hilft nur eins, Fernseher entsorgen. Natürlich wird die G.E.Z. dies
nicht akzeptieren und monatelang Mahnungen versenden. Hart bleiben,
und auf eine Abmeldebestätigung bestehen, sonst kommen die in ein
paar Jahren mit einer riesigen Rückforderung.
Hallo Immanuel,
Stark bleiben!
Ich hatte erfolgt, als ich mit einem nicht nur sehr guten,
sondern vor allen Dingen sehr teueren Anwalt gedroht habe.
Alle Schreiben an die GEZ grundsätzlich per Rückeinschreiben.
Mit dem Beisatz versehen, das eine Kopie an deinen
teuren Anwalt geht.
Immer auf sofortige, spätestens Termin… Antwort bestehen.
Keine Telefonnummern angeben.
Keine Namen von Freunden oder Verwandten.
Die GEZ ist die direkte Methodentochter von Gestapo und STASI.
Die GEZ ist keine Behörde, kann dem zufolge nur
offene Rechnungen einfordern.
Sonst NICHTS.
Nicht ins Haus lassen. Straftattbestand Hausfriedensbruch
Nicht auf Grundstück lassen. Straftattbestand Landfriedensbruch.
Keine Auskünfte!
Im Netz kursieren allerdings sehr Coole Verarschungen
für GEZ Schergen. Raussuchen, und parrat haben, falls du
wieder erwarten doch mal Heimgesucht wirst.
Ich weiss aus sicherer Quelle, das es in der Hölle eine
spezielle Ecke für die GEZ Brut gibt.
In die wollen nicht mal Hitler, Stalin, Pol Pot,
Mao und Dingis Khan.
Ganz viel Glück und Kopf Hoch
Kai
Ich wollte einen Fernseher abmelden, den ich bei den Stadtwerken entsorgt habe. Freundlicherweise gab mir der Angestellte auch eine formlose Bestätigung, obwohl er dies eigentlich gar nicht durfte.
Die Bestätigung schickte ich mit einer Abmeldung an die GEZ.
Nachdem auf mein erstes Schreiben (normaler Brief) mit einer Abmeldung nicht reagiert wurde, habe ich mich bei der GEZ per Einschreiben abgemeldet, gleichzeitig bei der Landesrundfunkanstalt und nochmals um die Bestätigung meiner ersten Abmeldung gebeten.
Bedauerlicherweise habe ich dem ersten Schreiben die Entsorgungsbestätigung des Fernsehgeräts im Original beigelegt, die ich natürlich nun nicht mehr zum Nachweis verwenden kann.
Mein Brief:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach § 3 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags (RGebStV) bin ich verpflichtet, das Ende des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang unverzüglich anzuzeigen, was ich bereits zum 27.07.2009 per Einschreiben getan habe.
Sicher haben Sie dies in der Fülle Ihrer täglichen Aufgaben und des täglichen Schriftverkehrs lediglich übersehen, so dass Sie mir eine Zahlungsaufforderung übersandten.
Zur Erinnerung möchte ich nochmals mit dem beigefügten, ausgefüllten Formular auf die Abmeldung meines Rundfunkgerätes zum dort angegebenen Datum hinweisen. Eine entsprechende Entsorgungsbestätigung über das Fernsehgerät der Stadtreinigung Kassel liegt Ihnen bereits vor. Somit halte ich kein Fernsehgerät mehr, sondern nur noch ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät zum Rundfunkempfang bereit.
Demzufolge werde ich ab dem 01.09.2009 künftig nur noch die im Januar 2009 durch die letzte Änderung des RGebStV festgesetzte Gebühr von 17,28 EUR für Radio und neuartige Rundfunkgeräte für drei Monate in der Mitte des gesetzlichen Dreimonatszeitraums überweisen. Die für ein nicht mehr vorhandenes Fernsehgerät gezahlte Rundfunkgebühr des Monats August betrachten Sie bitte als eine Unterstützung des öffentlichen Rundfunks.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich meine Abmeldung korrekt und entsprechend der Vorschriften des RGebStV sowie Ihrer Formularanforderungen vorgenommen habe.
Auch habe ich den Hinweis zur Kenntnis genommen und datiert unterschrieben, dass nach der Abmeldung keine Geräte mehr bereitgehalten werden dürfen. Gegenteilige Unterstellungen entbehren der Rechtsgrundlage.
Ich weise darauf hin, dass es sich um eine “Abmeldung” handelte und keinesfalls um einen “Antrag auf Abmeldung”, über dessen Genehmigung die GEZ frei entscheiden kann.
Nach § 3, Art. 4 RGebStV habe ich meine Abmeldung begründet sowie sonstige einfache Angaben gemacht, wie sie in Ihrem Abmeldeformular vorgesehen sind.
Auch möchte ich darum bitten, wie diversen Internetforen zu entnehmen ist, von der mittlerweile wahrscheinlich überstrapazierten Behauptung abzusehen, die Abmeldung sei nicht bei Ihnen eingegangen, da dies jeglicher Grundlage entbehrt.
Ich teile die Meinung der Landesdatenschutzbeauftragten und Anderer, dass die GEZ rechtswidrig agiert,
• wenn sie nach einer formgerechten Abmeldung ehemaligen Rundfunkteilnehmern die Anerkennung dieser Abmeldung verweigert.
• wenn die GEZ Abmeldende unter Druck setzt, um die näheren Abmeldeumstände zu erfahren.
• wenn die GEZ dabei die Herausgabe von Personen- und Adressdaten Dritter verlangt.
• wenn die GEZ Nachweise dafür fordert, bei wem, wo und in welchem Zustand die bisher bereitgehaltenen Rundfunkgeräte verblieben sind.
Sollten Sie meine vorliegende Abmeldung nicht anerkannt haben oder von mir ähnliche Angaben oder Nachweise erzwingen wollen, werde ich den Vorgang umgehend meinem Rechtsanwalt übergeben. Die Anwaltsgebühren werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Ich erinnere daran, dass Versuche des Rundfunkgebühreneinzugs durch Zahlungsaufforderungen oder Kontoabbuchungen für zukünftige Monatszeiträume, für die ich bereits abgemeldet und daher nicht mehr gebührenpflichtig bin, den Straftatbestand der Gebührenüberhöhung nach § 352 StGB erfüllen könnten.
Ich darf Sie höflich bitten, mir binnen der nächsten 14 Tage den Eingang und die formale Richtigkeit der Abmeldung zum 01.08.2009 schriftlich zu bestätigen.
Abschließend möchte ich noch anmerken, dass ich dieses Schreiben sicherheitshalber ebenfalls an die zuständige hessische Landesrundfunkanstalt geschickt habe.
Mit freundlichen Grüßen
Der HR hat mir Folgendes geantwortet:
Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 15.10.2009 teilen wir Ihnen folgendes mit:
In Ihrem Schreiben geben Sie an, dass Sie bereits eine Abmeldung am 27.07.2009 an die GEZ in Köln gesendet haben. Ein Eingang konnte bisher nicht festgestellt werden, so dass die Gebührenpflicht für Sie ohne Unterbrechung besteht.
Gemäß der vom Hessischen Landtag verabschiedeten Rundfunkgebührenbestimmungen endet die Gebührenpflicht erst dann, wenn keine Rundfunkgeräte mehr zum Empfang bereitgehalten werden und dies der Rundfunkanstalt, bzw. der GEZ mitgeteilt ist.
Vergleichen Sie bitte den beiliegenden Rundfunkgebührenstaatsvertrag vom 31.08.1991, § 4 Abs. 2.
Nach § 3 Abs. 4 der Satzung des Hessischen Rundfunks über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühren vom 12.11.1993 trifft den Rundfunkteilnehmer die Beweislast für den Zugang einer rechtswirksamen Anzeige bei der GEZ (vgl. Urteil des VG Würzburg vom 23.05.2005, Az.: W 8 K 04.758).
Sollte Ihnen ein entsprechender Beleg (z. B. Einschreiben) vorliegen, senden Sie uns diesen bitte zu. Wir werden den Sachverhalt dann erneut prüfen.
Bevor wir eine Abmeldung vornehmen können, benötigen wir weitere Auskünfte. Bitte teilen Sie uns schriftlich mit, was mit den Geräten geschehen ist, bzw. wo diese verblieben sind und ob Sie weiterhin einen PC oder ein – in einem auf Sie zugelassenen Kraftfahrzeug befindliches – Autoradio zum Empfang bereithalten.
Einer schriftlichen Rückäußerung sehen wir bis zum 24.11.2009 entgegen. Sollten wir bis zum vorgenannten Zeitpunkt keinen Posteingang verzeichnen, können wir die Abmeldung nicht durchführen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit unter der o.g. Telefonnummer zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Einen Nachweis kann ich nicht mehr erbringen, da die Bestätigung bei der GEZ versaggert ist.
An sich habe ich auch keine Lust mehr, mich zu streiten. Soll ich einfach die Landesrundfunkanstalt ignorieren und mich weiter an die GEZ halten oder ist der HR eher bereit, mir meine Abmeldung zu bestätigen?
Nach dem Rundfunkvertrag ist doch meine Abmeldung rechtsgültig, ich möchte nur eine Bestätigung, dass ich nur noch für eine PC/Radio zahle (die grundsätzliche Idee eines freien, unabhängigen Rundfunks unterstütze ich durchaus, nur ist die Höhe der Unterstützung fraglich).
Das ist die übliche Vorgehensweise. Solange die sich stur stellen , soll
man weiter bezahlen. Anwalt suchen, falls sich einer bereit erklärt den
Fall zu übernehmen. Druck machen und sich auf diversen Websites
Rat holen. Das ganze kann sich Jahre hinziehen in denen man ganz
massiv bedroht wird.
Nicht sehr prickelnd. Zumal man sich als Student nur selten einen Anwalt leisten kann.
Aber eigentlich habe ich doch das Recht auf meiner Seite (ich weiß: Schwacher Trost).
Kann ich nicht auch nur die Radiogebühr zahlen, da ich ja schließlich darauf hingewiesen habe, dass ich dies tue. Wenn ich den vollen Betrag zahle, sehe ich das Geld NIE wieder.