Wegen dieses Artikels auf heise.de ist der Verlag nun von der Musikundustrie (BMG, edel, EMI, Sony Music, Universal Music und Warner Music) abgemahnt worden.
Ich hoffe, dass Udo Vetter mit seiner Meinung richtig liegt:
Ich tippe wie immer darauf, dass die Freiheit siegt. Wobei die Karten für heise online schon deshalb gut gemischt sind, weil im Gesetz ausdrücklich drin steht, dass nur die Werbung für Kopierschutzknacker verboten ist. Von Presse-Berichterstattung ist dort nicht die Rede.
Im § 95a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) steht wörtlich folgender Passus, um den es der Musikindustrie geht:
(3) Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die
- Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind oder
- abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben oder
- hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Um nicht selbst Ziel der Musikindustrie zu werden, möchte ich klarstellen, dass jegliche Rechtsverletzungen in diesem Zusammenhang natürlich Konsequenzen nach sich ziehen können. Aus diesem Grund werbe ich auch nicht für die Benutzung dieser Software – auch deshalb, weil ich Software für das Betriebssystem „Windows“ grundsätzlich nichts abgewinnen kann.
Update: Ebenfalls bei heise findet sich eine Liste von Un-CDs, also CDs, die sich nicht an den Standard für CDs halten und deshalb Probleme beim Abspielen bereiten können. Solche CDs sollte man grundsätzlich nicht kaufen. Als Käufer weiß man dann nie, auf welchem Gerät sie sich abspielen lassen und auf welchem nicht.
Mission erreicht: Du hast soviel Angst vor der Musikindustrie, dass Du einen Disclaimer nachschiebst ohne überhaupt den Namen des Programms genannt zu haben.
Och. Der Artikel ist ja verlinkt. Ob es sich jetzt um AnyDVD, CloneDVD oder CloneCD handelt ist ja eher zweitrangig. Das kommt ja auch in dem ursprünglichen Artikel bei heise nicht wirklich raus. Da die Musikindustrie klagt, nehme ich an, dass es sich um CloneCD handelt.
Und meine „Angst“ bezieht sich weniger auf die Musikindustrie, als mehr auf unsere Gesetzgeber, die solche Gesetze tatsächlich erlassen. Ich habe noch zwei Sachen wegen Blogger.de offenstehen, die für mich im schlechtesten Fall ein paar tausend Euro kosten werden. Da möchte man nicht sofort Zielscheibe für fremde Anwält werden…
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.