Wenn durch die Vorratsdatenspeicherung eh sichergestellt wird, dass jede Bewegung im Netz vom Zugangsprovider (sprich: Dein DSL-Provider) für sechs Monate gespeichert wird, muss man dann wirklich in einer Datenschutzerklärung noch darauf hinweisen, dass für ein paar Tage die Server-Logfiles mit IP-Adressen gespeichert werden?
Worüber sollte man sich da mehr Sorgen machen? Um den Datenschutz auf einem Blog, oder vielleicht doch über die Eindämmung unserer informationellen Selbstbestimmung?
interessant ist auch die frage, wie man jemandem ohne fest IP auskunft über die gespeicherten daten erteilen möchte.
heute schaue ich mir dein blog an und weiss deshalb, das daten von mir gespeichert wurden. morgen schreibe ich dir eine mail und frage nach, welche daten gespeichert wurden. da die IP-adressen an beiden tagen unterschiedlich sind, wird das heraussuchen der daten ziemlich schwer.
bin gespannt, wann die ersten abmahnungen auftauchen, weil in dem sinne falsche auskünfte erteilt werden.
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