Wenn durch die Vorratsdatenspeicherung eh sichergestellt wird, dass jede Bewegung im Netz vom Zugangsprovider (sprich: Dein DSL-Provider) für sechs Monate gespeichert wird, muss man dann wirklich in einer Datenschutzerklärung noch darauf hinweisen, dass für ein paar Tage die Server-Logfiles mit IP-Adressen gespeichert werden?
Worüber sollte man sich da mehr Sorgen machen? Um den Datenschutz auf einem Blog, oder vielleicht doch über die Eindämmung unserer informationellen Selbstbestimmung?