Erfolgreich bei der GEZ abmelden

Dies ist ein Nachtrag zu Abenteuer GEZ-Abmeldung vom 7. Mai 2005. Die GEZ hatte damals eine Abmeldung zum 30. April nicht anerkannt, da der Grund nicht gültig gewesen wäre…

Folgendes Schreiben an die GEZ hat sie dann zum Einlenken gebracht und letzten Samstag war die Bestätigung der Abmeldung zum 30. April dann im Briefkasten:


Abmeldung meiner Rundfunkgeräte
Meine Teilnehmernummer: xxx xxx xxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 14.4.2005 habe ich Ihnen die Abmeldung meiner Rundfunkgeräte zum Ende April 2005 angezeigt. Am 28.4.2005 erhielt ich von Ihnen die Nachricht, dass Sie meine Abmeldung nicht akzeptieren. Dies hat keine gesetzliche Grundlage, so dass ich Ihre Ablehnung nicht nachvollziehen kann.

Ich habe Ihnen meine Abmeldung entsprechend den Erfordernissen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags (RGebStV) angezeigt. Den Hinweis am Ende Ihres Abmeldeformulars, dass nach der Abmeldung keine Geräte mehr bereitgehalten werden dürfen, habe ich verstanden und auch befolgt. Zur Zeit der Abmeldung besaß ich noch ein Fernsehgerät und ein Radio, das ich im Monat April auch noch genutzt habe, da ich dafür ja schließlich auch bezahlt habe. Am Ende des Monats April habe ich die Geräte aus meiner Wohnung entfernt. Da zu dem Zeitpunkt der Abmeldung (14.04.) noch nicht entschieden war, was mit meinem Fernseh- und Radiogerät passieren würde, konnte ich Ihnen auch keine Details nennen. Zudem entnehme ich weder dem RGebStV noch Ihrem Abmeldeformular, wie konkret die Gründe angegeben werden müssen. Meine Angabe des Grundes für die Abmeldung – finanzielle Gründe – ist daher vollkommen ausreichend.

Ich bleibe also dabei: Mein Entschluss zur Abmeldung erfolgte aus finanziellen Gründen und als Konsequenz daraus habe ich ab dem 30.04.2005 alle empfangsbereiten Rundfunkgeräte aus meiner Wohnung entfernt. Daher bin ich lediglich bereit, die Rundfunkgebühren für den Monat April in Höhe von 17,03 € zu zahlen. Diesen Betrag habe ich heute auf das Rundfunkgebührenabwicklungskonto ARD/ZDF bei der WestLB Düsseldorf überwiesen.

Hilfsweise melde ich alle meine Rundfunkgeräte hiermit erneut zum Ende des Monats Mai 2005 ab. Der Grund für die Abmeldung: Ich habe alle empfangsbereiten Rundfunkgeräte aus meiner Wohnung entfernt.

Ich erwarte von Ihnen umgehend eine schriftliche Bestätigung meiner ab Ende April 2005 wirksamen Abmeldung. Sollten Sie allerdings meine Abmeldung nach wie vor nicht zum vorgenannten Zeitpunkt akzeptieren, werde ich mich gezwungen sehen, einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Mit freundlichen Grüßen
xxx

155 Gedanken zu „Erfolgreich bei der GEZ abmelden

  1. Hi und danke für Deine ausführliche Schilderung. Bei mir wars so ähnlich, dass meine erste Abmeldung mit fadenscheinigen Gründen abgelehnt wurde. Ich habe dann einen ähnlichen Brief verfasst und mit dem Anwalt gedroht – und siehe da, die Abmeldung wurde plötzlich durchgeführt! Der Brief dazu hat allerdings länger auf sich warten lassen, also don´t panic, Leute.

  2. Auch ich habe ein defektes Fernsehgerät abgemeldet und bekam bald darauf diese Antwort
    ORGINALTON GEZ:

    Sie möchten ein defektes Rundfunkgerät abmelden.Die Abmeldung haben wir nicht durchgeführt,weil die gesetzlichen Grundlagen fehlen.Bitte beachten Sie:
    Ein Rundfunkgerät wird immer dann zum Empfang bereitgehalten, wenn ein Rundfunkempfang ohne erheblichen technischen Aufwand möglich ist. Ein bereithalten von Rundfunkgeräten liegt auch dann vor, wenn ein Gerät defekt ist, jedoch mit einem vertretbaren finanziellen Aufwand wieder instand gestzt werden kann.

    ……Hallo, da fällt einem nichts mehr ein.
    Wie gut das diese Frau Köhler von der GEZ mit anzunehmender Sicherheit Fernsehtechnikerin ist und mit ihren hellseherischen Kenntnissen eine Ferndiagnose stellen konnte. Der scheinbar fachlich inkompetente Fernsehtechniker hier vor Ort sagte mir doch frech ins Gesicht , die Reparatur an meinem Gerät würde sich finanziell nicht lohnen.Also fazit bei defekten Geäten immer erst die GEZ und besonders Frau Köhler fragen ob sie eine Reparatur für sinnvoll hält. Im Zweifelsfall sollte man dazu über gehen doch das defekte Gerät der GEZ zuzuschicken. Die Adresse steht auf jedem GEZ Formular.

    Mit einem freundlichen NA, heute schon abGEZockt worden
    Frank

  3. Hi an alle gez-geplagten….
    Nach einem E-Mail Schriftverkehr in dem ich die GEZ-Leute gefragt hab wie eine Abmeldung in meinem Fall auszusehen hat habe ich diese beim ersten Versuch durchbekommen.Hab sie mal unten dran gehängt – vielleicht wird euer Abmeldeweg dadurch was leichter.

    GEZ
    50656 Köln

    Abmeldung der GEZ-Gebühren

    Aktenzeichen- x x x x
    GEZ-Teilnehmernummer Freundin : x x x x
    GEZ-Teilnehmernummer Ich : x x x x x

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Anfang Juni letzten Jahres bin ich mit meiner Freundin, von meinem Elternhaus aus, in eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft zusammen gezogen.
    Hiermit melde ich mich von der Zahlung der GEZ-Gebühren ab !

    Begründung:
    Meine Freundin zahlt nach wie vor GEZ-Gebühren für ihre Geräte, die wir in die Wohnung übernommen haben. Ich habe mein Radio im Elternhaus
    gelassen und meinen alten Fernseher bei der Abfall-Verwertung abgegeben; ein Empfangsgerät in einem Auto habe ich auch nicht anzumelden.
    Somit besitze ich keine gebührenpflichtigen Geräte mehr.
    Gleichzeitig widerrufe ich meine Kontoeinzugsermächtigung !

    Mit freundlichem Gruss,

    Anlagen:
    -beglaubigte Kopie des Mietvertrages

  4. Zeig’s ihnen! Ich mag den Laden nicht, weil das eine dubiose Truppe ist. Aber egal, ich zahle brav (nachdem ich erwischt wurde).

    PS: Findet man das Abmeldeformular nun auf der GEZ-Webseite

  5. Hi ich war immer befreit von diesem fragwürdigen Verein.Bekomme BU-Rente,habe keine 200 Euro im Monat zum Leben und soll nach dieser Rundfunkgebührenänderung nun GEZ Gebühren zahlen.Habe denen auch alles geschickt dreimal,doch ich soll nach wie vor zahlen.Soll ich jetzt wegen denen aufhören mit essen trinken Bekleidung etc oder was?Ich solle die Geräte zwangsverschrotten oder verkaufen hat mir ein sogenannter Sachbearbeiter am Telefon gesagt.Naja ich mach deren Verbrechermethoden nicht mit und verzichte lieber auf das vercackte Programm von ARD und ZDF.Schade das arme Leute nun auf Informationen verzichten müssen dank den Machenschaften der GEZ

  6. Hey Leutz! Also erst mal möchte ich euch sagen, es gibt ein „Buch“ ja ein „Buch“ wie man sich am besten um die ach so tolle GEZ-Anmeldung oder gegen die noch tolleren
    GEZ-Leute/Kontrolleure (Die, die immer mal an der Haustür stehen.) währen kann. Kleiner T

    Mfg der-dicke84

  7. Zu dem Satz da oben:
    „Ein bereithalten von Rundfunkgeräten liegt auch dann vor, wenn ein Gerät defekt ist, jedoch mit einem vertretbaren finanziellen Aufwand wieder instand gestzt werden kann.“

    Das ist ja wohl der Hammer. Mit vertretbarem finanziellen Aufwand lässt sich sogar ein Rundfunkempfangsgerät erwerben. Folglich müsste eigentlich immer eine Gebührenpflicht bestehen.

    Was geht bloß in solchen Köpfen vor, die sich sowas ausdenken?

  8. Zu dem Satz da oben:
    „Ein bereithalten von Rundfunkgeräten liegt auch dann vor, wenn ein Gerät defekt ist, jedoch mit einem vertretbaren finanziellen Aufwand wieder instand gestzt werden kann.“

    Das ist ja wohl der Hammer. Mit vertretbarem finanziellen Aufwand lässt sich sogar ein Rundfunkempfangsgerät erwerben. Folglich müsste eigentlich immer eine Gebührenpflicht bestehen.

    Was geht bloß in solchen Köpfen vor, die sich sowas ausdenken?

  9. Dieser miese Sauhaufen von GEZ – die Göttliche Einzugszentrale oder was ?

    Ich wollte mein DEFEKTES TV Gerät abmelden. Nachdem ich das Formular ausgefüllt habe und sogar einen Grund genannt habe (Gerät ist defekt, keine Zeit und Geld für ein neues Gerät)und nach einem Monat keine Bestätigung kam habe ich soeben angerufen, was die Mitarbeiter da sagte ist der Hammer. 6 Wochen Bearbeitungszeit in der die Gebühren weiterlaufen sollen (lol… ich habe mich ORDNUNGSGEMÄß und FRISTGERECHT abgemeldet).
    Weiterhin meinte der Idiot am Telefon ich solle einen Abmedegrund angeben – Halloooo… sind das Analphabeten, dies habe ich gemacht.
    Dann die Teilnehmernummer wäre falsch. OK, dies ist korrekt, da ist ein Zahlendreher drin, habe aber in dem Fax mitgeteilt das die Nummer vermutlich falsch ist und meine Adressangabe, Geburtsdatum und Kontonummer für die Idetifikation völlig ausreichend sind. Der Typ meinte nur – sie werden ncht abgemeldet und wenn kein Abmeldegrund genannt wird schonmal gar nicht. Ich habe ihm nur gesagt das er mich, wenn er will mit seiner Zunge über meinen Arsch lecken darf – naja, wie erwartet wurde dann aufgelegt.

  10. Mal was zum Abmeldegrund: Sagt immer das Ihr die Geräte auch entsorgt habt. Sachen wie „defekt“, „Tuner ausgebaut“, „Kein Kabel“ etc. wird von den Schmocks nicht akzeptiert und die kommen auch noch vor Gericht damit durch. Also beim Abmelden immer hinschreiben „Geräte defekt und entsorgt“ und Punkt!

  11. hallo alle danke für die tipps hier hab grade meine kündigung geschrieben meint ihr die kommt so durch?

    Abmeldung meiner Rundfunkgeräte

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Am Donnerstag 13. Juli ist von meinem Fernseher die Bildröhre kaputt gegangen
    ein Techniker hat mir nach einer Begutachtung mitgeteilt das sich der Finanzielle aufwand nicht
    lohnt den alten Fernseher zu reparieren.
    Am darauf folgenden Tag habe ich das Defekte TV-Gerät sofort
    auf dem Wertstoffhof entsorgt. Ich besitze somit kein gebührenpflichtiges Gerät mehr.
    Ich besitze auch kein Radio und kein weiteres gebührenpflichtiges Gerät im Auto.
    Aus finanziellen gründen werde ich mir auch keine mehr anschaffen, falls ich irgendwann wieder
    eines besitze werde ich mich selbstverständlich bei Ihnen wieder anmelden.
    Die ausstehnden Zahlungen werde ich noch diesen Monat überweisen inklusive Juli ab August soll
    diese Kündigung gemäß dem Rundfunkgebührenstaatsvertrags (RGebStV) wirksam sein.

    Mit freundlichen Grüßen,

  12. Hallo GEZ Gegner: StGB § 123 Hausfriedensbruch
    GEZ Leute dürfen nicht in die Wohnung rein gehen:

    (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines
    anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr
    bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin
    verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit
    Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

    StGB § 352 Gebührenüberhebung

    (1) Ein Amtsträger, Anwalt oder sonstiger Rechtsbeistand, welcher Gebühren oder andere Vergütungen für amtliche Verrichtungen zu seinem Vorteil zu erheben hat, wird, wenn er Gebühren oder Vergütungen erhebt, von denen er weiß, daß der Zahlende sie überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrag schuldet, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.

    Nötigung

    Werden Sie rechtswidrig zu einer Anmeldung gezwungen (z.B. indem Ihnen etwa mit einer Hausdurchsuchung gedroht wird oder Sie angeblich eine Strafgebühr von 2.000 Euro bezahlen müssten, falls Sie nicht sofort unterschreiben), ist dies verboten. Selbst im Merkblatt für die Beauftragten steht, dass eine Anmeldung, die durch Drohungen zustande kam, nichtig ist.

  13. Also ich hab was ganz tolles für den Mann von der GEZ gehabt:

    Es war Samstag in der Früh, grad Nachtschicht gehabt. Um ACHT Uhr klingelt dieser ******* ****** an unserer Haustür (Alle schlafen).
    Meine Olle runter, Tür auf, Tür zu. Ruft hoch, das jemand fremdes vor unserer Tür steht.
    Ich Hund, Baseballschläger und im Schlüpper runter.

    Er: „Guten Tag, GEZ. Heute schon gezahlt?“
    Ich: „Heute schon auf die Uhr geguckt? Wat interessiert Sie dat?“
    Er: „Bla bla Sülz, Strafzahlung, bla bla !“
    Ich:“ Stop! Weeße, wat dat hier is?“
    Er:“ Wollen Sie mich jetzte umbringen?“
    Ich: „Nee, dat wär Bodenverseuchung! Kollegga: 20 Meter weiter fängt mein Umfriedetes, mit einem geschlossenem Tor versehenes Eigentumsgrundstück an. Das hier ist Tacko, ein ausgebildeter Schäferhund und Sie haben soeben Hausfriedensbruch begangen. Wie schnell können Sie loofen?“
    Er:“ Dann rufe ich jetzte die Polizei“.
    Ich:“ Und bring die Stasi gleich mit Du Penner“

    Hund raus, GEZ? Nie wieder was gehört, zahle seit 15 Jahren per Abbuchung :-)

    Gruße,

    Benny

  14. Super das jetzt auch noch PC`s abGEZockt werden.

    Aber ich mache jetzt folgendes:

    Da die GEZ meint dass, wenn ich ein Rundfunkgerät nur besitze, muß ich Rundfunkgebühren zahlen gehe ich sofort zur Familienkasse.

    Dort beantrage ich dann Kindergeld; habe zwar keine Kinder aber das Gerät dazu.

    Ist doch fair oder ?

  15. Hallo Leute,
    heute das neuste zum Thema GEZ-Abmeldung:

    Folgendes ist pasaiert:
    1) Ich habe eine TV-Karte für ANALOGEN TV-Empfang.
    2) Am 22.Mai wurden die analogen Sender ersatzlos abgeschaltet und NUR DIGITAL-Empfang war möglich.
    3) am 31.Mai habe ich per FAX abgemeldet mit dem vorgegebenen Formblatt. Das würde ich jedem mepfehlen FAX IST DAS BESTE MITTEL.
    4) Mein Abmeldegrund: Abschaltung der Analogsender

    5)Abmeldung wurde abgelehnt mit dem Grund, weil die GEZ nicht weiss, was mit meinem Fernsehgerät passiert ist.

    6) Abgebucht wurde trotz Abmeldung. Das Geld habe ich in meiner Filiale zurückbuchen lassen. Das geht immer!

    7) Anruf bei Servicenummer 01805 440777 Immerhin wurde ich zurückgerufen, das war der einzige Pluspunkt. Dieses Gespräch, so betrüblich es ist, sollte man so früh wie möglich führen, es bereichert sehr die Einsicht. Dabei wurde folgendes zur Ablehnung der Begründung angegeben:
    a) Sie haben ein Fernsehgerät oder etwas vergleichbares UND
    b) und halten es bereit, weil Sie MIT EINER EINFACHEN HANDREICHUNG WIEDER INBETRIEBNEHMEN KÖNNEN (wenn ich mir einen Digitaldecoder kaufe)

    DAGEGEN: Wenn ich mit etwas erst kaufen muss, um es inbetriebzunehmen, dann habe ich es doch nicht!-> Dann könnte ich doch von jedem GEZ-Gebühren verlangen, weil er sich ein TV-Gerät kaufen kann. Denn die Handreichung des Kaufens ist beim Neukauf oder ergänzenden Kauf prinzipiell die gleiche Handlung.

    Ausserdem, der Digitaldecoder kann AN JEDEM NOTEBOOK angeschlossen werden – >

    DARAUS FOLGT die ganz abenteuliche Konsequenz:

    Jeder der ein Notebook hat, muss GEZ Gebühren zahlen, weil er mit einer einfachen Handreichung (Kauf eines Digitaldecoders) ein Fernsehgerät
    daraus machen kann.

    ALSO: JEDER IN DEUTSCHLAND, DER EIN NOTEBOOK oder PC HAT, ABER KEINE GEZ GEBÜHREN BEZAHLT, SCHAUT SCHWARZ TV, AUCH DANN, WENN ER GAR NICHT SCHAUT.

    U N G L A U B L I C H !

    Mir fällt nur noch der Rechtsanwalt ein: Hat jemand schon Erfahrung mit etwas Ähnlichem ?
    Hilfe !! Bin etwas verzweifelt, was die unglaubliche Ignoranz angeht. Das muss ich wohl an die Zeitung schicken.

    Konsequenz: Es gibt nur EINEN ABMELDEGRUND:

    GERÄT IST AUS DER WOHNUNG ENTFERNT. Wenbn ich die jetzt nachreiche, dann muss ich die Gebühren der letzten Monate zahlen, das sehe ich nicht ein!!!

    Über Kommentare würde ich mich freuen,Danke.

    Meiner Meinung nach hört die einfache Handreichung auf, sobald ich etwas kaufen muss, um es inbetriebzunehmen. Ich fühl mich im Recht.

    Gruss Megin

  16. Also Leute, nachdem ich hier diese Geschichten gelesen habe, hatte ich schon Angst da anzurufen…
    Habs trotzdem gemacht gerade und hab mir vorher alles aufgeschrieben, was ich sagen will, damit ich mich nicht verhaspel…
    Hab freundlich gefragt, was ich tun muß um mich abzumelden…Dann hat sie freundlich (!!!) gefragt aus welchem Grund…Habe ihr gesagt, daß ich wegen einer Arbeit in eine andere Stadt ziehe vorerst zu einem Bekannten ( stimmt ja auch), solange bis ich eine eigene Wohnung gefunden habe… Da ich aber aus Platzmangel in den 3 Monaten keinen Fernseher mitnehme, sondern meinen halben Hausstand an meine Schwester verschenke, und erst wieder einen kaufe, wenn ich meine endgültige Wohnung habe, möchte ich mich vorerst abmelden, da ich ja keinen habe dann. Auto hab ich auch nicht, also auch kein Radio.
    JA, fand sie alles logisch und bat mich ein Abmeldeformular bei der Bank zu holen, diese ganzen Gründe draufzuschreiben und abzuschicken( Teilnehmernummer nicht vergessen), dann wäre ich erstmal ab dem darauffolgenden Monat „befreit“, und solle mich aber bitte wieder anmelden, wenn ich meine endgültige Wohnung habe…
    Klingt einfach…mach ich das mal so…sollte es nicht so sein, werde ich es Euch sagen…Sollte alles klappen, ist es wohl ein Wunder.. ;-)
    Gruß Nadine

  17. Also Leute, nachdem ich hier diese Geschichten gelesen habe, hatte ich schon Angst da anzurufen…
    Habs trotzdem gemacht gerade und hab mir vorher alles aufgeschrieben, was ich sagen will, damit ich mich nicht verhaspel…
    Hab freundlich gefragt, was ich tun muß um mich abzumelden…Dann hat sie freundlich (!!!) gefragt aus welchem Grund…Habe ihr gesagt, daß ich wegen einer Arbeit in eine andere Stadt ziehe vorerst zu einem Bekannten ( stimmt ja auch), solange bis ich eine eigene Wohnung gefunden habe… Da ich aber aus Platzmangel in den 3 Monaten keinen Fernseher mitnehme, sondern meinen halben Hausstand an meine Schwester verschenke, und erst wieder einen kaufe, wenn ich meine endgültige Wohnung habe, möchte ich mich vorerst abmelden, da ich ja keinen habe dann. Auto hab ich auch nicht, also auch kein Radio.
    JA, fand sie alles logisch und bat mich ein Abmeldeformular bei der Bank zu holen, diese ganzen Gründe draufzuschreiben und abzuschicken( Teilnehmernummer nicht vergessen), dann wäre ich erstmal ab dem darauffolgenden Monat „befreit“, und solle mich aber bitte wieder anmelden, wenn ich meine endgültige Wohnung habe…
    Klingt einfach…mach ich das mal so…sollte es nicht so sein, werde ich es Euch sagen…Sollte alles klappen, ist es wohl ein Wunder.. ;-)
    Gruß Nadine

  18. Nachdem mich die GEZ mit einer zweijährigen Nachzahlung geärgert hat (ich war ehrlich und damit der Dumme), gabs für mich nur eine konsequente Möglichkeit: Die erneute Abmeldung.

    Das geht übrigens sehr einfach. Keine langen Erklärungen drum herum:


    [Name, Adresse, GEZ-Nummer, Datum]

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    da ich seit heute über keine Rundfunkgeräte mehr verfüge, werde ich die Entrichtung der Rundfunkgebühren einstellen zum [Datum].

    Bitte beachten Sie, dass die früher erteilte Einzugsermächtigung von meinem Bankkonto ab sofort entfällt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Kurz und prägnant – der Datenkrake weiss dann alles was er wissen muss. Falls die GEZ dann doch noch vom Konto abbuchen sollte, braucht ihr nur noch bei der Bank die Buchung (auf Kosten der GEZ) rückgängig machen.

    Bitte nicht vergessen: Aus Beweisgründen unbedingt per Einschreiben oder Fax abmelden.

    Viel Erfolg!

  19. Hallo Nadine,
    ach ja, man muss ja nur lieb und nett sein, und dann lösen sich alle Probleme von selbst.
    Spätestens, wenn Du Dir einen PC kaufst, aber keinen Fernseher musst Du GEZ Gebühren bezahlen. Hast Du das schon realisiert ? ? ?
    denn dann Du kannst nämlich mit einem Digital-Decoder Deinen PC zum Fernseher machen. Das ist das. was mir angelastet wird ! ! !
    Du hast mit der Angabe Deines Grundes bei der Abmeldung einfach NUR Glück gehabt und es war ganz und gar nicht entscheidend, ob Du ja ach so freundlich warst. Dein Abmeldegrund war so radikal, dass man da gar nix in Frage stellen kann.
    Der Schwachsinn bei der Abmeldung fängt da an, dass es eine Ermessensfrage der GEZ ist, ob der Abmeldegrund ausreichend ist oder nicht. Die Ermessensfrage liegt aber eindeutig beim Fernsehnutzer. Denn ich kann doch jederzeit einen Tag nach der Abmeldung ein neues Gerät kaufen, ohne mich anzumelden. Mit der Prüfung des Grundes soll der Abmeldevorgang nur verzögert werden, um Gebühren herauszuschinden. Einen anderen Sinn kann die Forderung eines Abmeldegrundes nicht ergeben.

    Raubritter und Betrüger sind das alle, und das von Amtswegen, das ist das ,was das ganze so unglaublich macht.
    Gruss megin

  20. hallo zusammen,

    interessant eure fälle zu lesen.

    habe gerade meinen zweiten brief eingetütet. kurz und knapp. entzug der einzugsermächtigung! gerät verschenkt, ab dafür.
    bin nur gespannt, ob sie es hinkriegen binnen einer woche zu antworten und wieviel ärger mir mein hinweis auf das erste „verzögerungsschreiben“ noch bringen wird….

    eigentlich hab eich eh seit monaten das radio nur angemeldet, weil ich immer tagesschau.de geblättert hatte und dachte, es sei nur fair denen etwas unterstützung für ihre internet-präsenz zukommen zu lassen. aber damit ist jetzt schluss. wenn ich irgendwann nochmal was für unterstützenswert halte, dann überweise ich lieber einmal geld mit spendenquittung.

    grüße,

    Hennef

  21. Meiner meinung müsste man vorm BGH gehen und gegen die GEZ klagen. Weil es kann ja nicht sein, z.b. könnte premiere ja auch einfach seine sender frei senden so das sie jeder ganz normal empfangen kann und dann sagen, ja leute jetzt könnt ihr alle premiere empfangen also müsst ihr dafür auch bezahlen und des kann ja wohl net sein, oda ??
    Also muss meiner meinung nach die öffentlich-rechtlichen ihre sender auch verschlüsselt senden und wenn jemand die dann gucken wollen müssen die halt wie bei premiere nen decoder haben und monatlich ne gebühr zahlen fertig aus, ganz einfach.

  22. Wie ist das nun? Wenn ich einen PC ohne TV Karte habe, bin ich dann gebührenpflichtig? Das Argument, dass man sich eine TV Karte jederzeit ohne größeren Aufwand kaufen kann, ist doch Schwachsinn. Einen Fernseher kann man sich auch jederseit ohne Probleme kaufen. Dann wäre jeder gebührenpflichtig.

    Und warum zieht das Argument mit dem Volumentarif nicht? Ich sehe doch kein Fernsehen, wenn damit den Volumentarif hoffnungslos überschreiten würde. Das wäre wirtschaftlich totaler Schwachsinn. Warum kommt die GEZ damit durch. Das kannt doch nicht rechtens sein.

  23. Warum muß ich überhaupt einen Grund angeben? Was geht das jemanden an? Wenn ich die Wohnung oder den Arbeitsplatz oder den Handyvertrag oder sonstwas kündige, dann gebe ich ja auch keine Gründ an.(Wenn ich nicht will)
    Man man man, habe gerade auch ein schreiben erhalten, dass meine Kündigung ohne Angabe von Gründen leider nicht möglich ist. -ich musste zuerst total lachen, aber die meinen das ernst.

  24. Ja, meinen die!

    Das ist alles VERZÖGERUNG!

    Ich hatte in meinem 2. Schreiben extra eine Benachrichtigung bis Montag gefordert – interessiert da scheinbar niemanden.
    Ich hatte es extra per Einschreiben geschickt. Ich wette, die lassen sich wieder bis Ende des Monats Zeit um noch für den September den Beitrag zu kassieren.

    Ich hatte auch neulich mit jemandem diskutiert, ob die eigentlich in Zukunft auch Daten von den Netzbetreibern einfordern können/wollen/werden um zu wissen, wer denn alles nen internetfähigen Rechner betreibt. Schliesslich wissen die auch immer wo man wohnt.

    na, momentan kann ich nur abwarten…

  25. Hey Leute,

    Wer fragen rund um die GEZ hat, kann sie gerne stellen. Arbeite bei der GEZ und auch wir handeln, wie z.B. die Polizei auch, nach gesetzlichen Grundlagen. Es geht bei einem Schreiben seitens der GEZ bezüglich einer Nachfrage einer Abmeldung nicht um Verzögerung. Teilt man uns mit, was mit den Geräten geschehen ist, so wird zum Schreiben der ursprünglichen Abmeldung auch abgemeldet. Gegebenenfalls zuviel gezahlte Gebühren werden zurückerstattet. Im Übrigen stimmt es schon: Ist man nett zu uns können wir auch nett und kulanter zurück sein. Also einfach mal drüber nachdenken…

    Also stellt eure Fragen und ich werde mich bemühen, sie euch so genau und präzise wie es geht, zu beantworten.

    LG

    Cologne

  26. Hat sich bei mir mitlerweile erledigt. Ist jetzt abgemeldet und zwar auch zum August :)

    Ich hätte mich auch nicht darüber aufgeregt, wenn ich in meiner ersten Benachrichtigung einen Hinwais darauf gelesen hätte, dass ich zwar noch weitere Angaben machen soll, aber der Auftrag trotzdem wie gewünscht durchgeführt würde. So muss ich einfach davon ausgehen, dass ein Einschreiben mit unmissverständlichen Befehlen scheinbar mehr Wirkung hat als das offizielle Abmeldeformular der GEZ. Das kann ja nun eigentlich nicht wahr sein, oder?

    Habe neulich mein Spiegel-Abo gekündigt. Das ging mit einer Mail und die Bestätigung kam zwei Tage später. DAS nenn ich Service…. übrigens ohne Angabe eines Grundes!

    hennef

  27. Hi.

    @Cologne: Wenn du das schon so nett anbietest, dann nimm doch bitte mal Stellung zu allen oben genannten Schwachsinnigkeiten, die man sich auch
    als aufrichtiger Verbrauch gefallen lassen muss!

    mfg
    tooz

  28. @cologne ,von viel Geist zeugt das nicht damit rumzuprahlen bei so einem SCH**** verein zu sein, legal hin oder her aber ihr seid das schlimmste was es gibt leistet NIX und kassiert DICK ?!! Und schubst leute die so schon nix haben noch mehr in denn Dreck,ich spare mir Beileidigungen aber sei dir sicher sie wären Hasserfüllt.

  29. Was ich auch heute erst gelesen habe ist, das die „Netten Herren“ der GEZ, die an Deiner Haustür klingeln nur Freiberufler sind, und lediglich für jede Anmeldung eine Provision erhalten!
    Also wenn mal bei mir solch‘ eine „Figur“ vor der Tür stehen sollte…dann Gnade Ihm Gott.
    Ich glaub‘ spätestens dann wird er sich fragen, wieso er sich eigendlich diesen Beruf ausgewählt hat!!! :))

  30. Ich verstehe die GEZ auch nicht. Ich habe ein öffentliches Formular verwendet, dann wurde dennoch ein erneutes Formular an mich gesandt???? Wieso fragte ich mich. Der einzige Unterschied: „Was haben Sie mit dem Gerät gemacht?“, sollte ich im Formular ausfüllen. Ich denke, dieser Punkt bleibt mir überlassen, ob ich das Gerät gegessen habe oder verschenkt. Wohlmöglich wollen die bei einer Verschenkung noch die Empfängeradresse haben…. Hatte dann auch ein Schriftstück aufgesetzt -> mit dem Nachsatz: gerne dürfen Sie sich persönlich davon überzeugen.
    Aber der Hammer: Mit meiner schriftlichen Kündigung habe ich die Einzugsermächtigung gestrichen und was sehe ich: Eine Nichtbeachtung. Jetzt soll ich die Rücklastschrift bezahlen….HALLO? Was sind das für Deppen, die das Zeuch bearbeiten, die Anmeldung war hingegen richtig unkompliziert…..komisch…..

  31. Jo, DAS ist genau das, was ich so zum kotzen fand als ich meine Abmeldung in Angriff genommen hatte. Wenn es schon ein Abmeldeformular gibt – was ja gut ist – , dann soll das auch bitte vollständig und (rechts-)gültig sein. Wie gesagt, bei den meisten Abos reicht mitlerweile eine einfache Mail. Ohne Angabe von Gründen!

  32. Hallo Ihr Allmosen!

    Habt Ihr wieder nicht aufgepasst!

    Ihr lebt in einem Rechtsstaat – der Staat hat immer Recht.
    Die GEZ und der ganze Öffentlich Rechtliche Rundfunk sind ein Produkt der Politiker, die eure Eltern und ihr in den Bundestag gewählt habt.
    Die wollen sich gerne im Blitzlicht im Fernsehen zeigen, und dazu brauchen sie Eure Gebühren.
    Von diesen Gebühren leben die Angestellten des ÖRRundfunks, der GEZ und Gottschalk und Co.
    Das sind auch nur Menschen und verzichten nicht gerne auf das Geld, sie lügen und beshceissen dafür, wie normale Menschen – ihr müsst also nur klüger sein als die!

    Allerdings wird das jetzt schwerer, wenn man für internetfähigen PC zahlen muss. Noch schwieriger wird es, wenn man für seinen nackten Arssch Rundfunkgebühren zahlen muss.
    Aber das werden Eure Politiker noch hinkriegen:
    das Geld wird als nächstes einfach vom Finanzamt vom Gehalt abgebucht.

    Das Leben wäre zu einfach, wenn alles so laufen würde, wie Ihr es in der Schule in Gemeinschaftskunde gelernt habt.

  33. Hallo Leute,

    sorry hab’s nicht eher geschafft mal wieder reinzuschauen.

    Also,

    1. die Leute die bei euch klingeln kommen, sind nicht von der GEZ sondern von der jeweiligen Landesrundfunkanstalt, also vom WDR, NDR usw.
    Bechwert euch dabei also nicht über die GEZ, denn wir handeln nur für die einzelnen Rundfunkanstalten.

    2. @Kalle: Wenn du ein Datum in der Vergangenheit angibst, dann melden wir auch ab diesem Zeitpunkt an. Ab jetzt ist es sinnvoll zu sagen, am 1.11.06, denn auch wenn du 31.10. sagst, melden wir zum 01.10. an.

    3. Abmeldungen müssen immer so präzise wie möglich sein, nicht einfach nur, ich hab die Geräte nicht mehr, sondern ich hab die Geräte verschenkt, verkauft, verschrottet oder „Ich halte die Geräte nicht mehr zum Empfang bereit“. Zu diesen Angaben seid ihr gesetzlich verpflichtet. Uns bringt es auch nix und Spaß machts auch nicht, 30x am Tag zu lesen, wie Sche***e man doch ist. Aber wie gesagt, ich versuche z.B. im Rahmen meiner Möglichkeiten menschlich und verständlich zu handeln, aber es gibt eben Gesetze.

    4. Bearbeitungsdauer: Wir haben 41 Millionen Teilnehmer, die uns schreiben. Da kann es auch schonmal sein, dass es 3 Monate dauert bis ihr ne Antwort bekommt. Aber alle Briefe die eingehen, werden mit dem Eingangsdatum versehen, so dass dann auch dementsprechend bearbeitet wird. Da kann es im Übrigen auch schonmal passieren, dass eine Einzugsermächtigung, die entzogen wurde, erst 3 Monate später gelöscht wird und zwischenzeitlich nochmal abgebucht wird, besonders wenn auf dem Schreiben keine Teilnehmernummer steht, dann passiert das noch eher.

    5. Übers Programm der öffentlich rechtlichen Fernsehsender, beschwert euch bitte auch bei diesen, denn für das Programm können wir nix.

    6. Bei ner nicht ehelichen Lebensgemeinschaft bei der Abmeldung immer angeben, ob derjenige der abgemeldet wird noch ein Autoradio besitzt, sonst wird auch danach gefragt.

    7. Es kommt nicht auf die Nutzung von Geräten an, also zu schreiben, mein Gerät ist defekt und ich kann es nicht mehr nutzen, reicht nicht, dann bitte auch sagen, ich habe es deshalb entsorgt.

    Noch ein kleiner Tipp: Bei Rücklastschriftkosten etc., besonders bei einer entzogenen Einzugsermächtigung, kurze Mitteilung mit der Bitte diese Kosten auszubuchen… Die meisten Mitarbeiter der GEZ machen dies auch.

    Warte auf weitere Fragen, bzw. weitere „Hassgesänge“ ;o)

    LG Cologne

  34. @Cologne: entweder Du bist ein Aufschneider und arbeitest garnicht bei der GEZ, oder Du bist durch den Laden selbst schon durch eine Art Gehirnwäsche gejagt worden:

    zu 3, 6 und 7: es geht die GEZ nichts an, was mit den Geräten los ist und was ggf. mein Lebenspartner für Geräte hat. Die Abmeldung ist auch ohne Angabe von Gründen gültig, das Gesetz schreibt eben keine Angabe von Gründen vor, schaue doch bitte mal in das RGebStV.

    Wenn die GEZ meint, dass jemand seine Geräte abgemeldet hat, sie aber noch „betriebsbereit vorhält“, soll sie doch bitte vorbeikommen – ein Recht darauf, in die Wohnung zu kommen, haben die Kollegen aber nicht. Bzw. werden sie wegen der Lappalie keinen Hausdurchsuchungsbefehl bekommen. Das GG sieht die Unverletzlichkeit der Wohnung immer noch höher an.

  35. Hi,

    doch ich arbeitet bei der GEZ, zwar nicht mehr lange aber ich kenne die Tricks und Kniffe.

    Wie du vielleicht gelesen hast, kommen die Leute die bei dir klingeln nicht von der GEZ sondern von den Landesrundfunkanstalten. Die GEZ hat keinen Einfluß darauf, wann und zu wem die kommen.

    Und mit der Angabe von Gründen ist gerechtfertigt und auch gesetzlich in Ordnung. Werde mir Zuhause mal den Rundfunkgebührenstaatsvertrag schnappen und dir sagen, wo das steht. Im Übrigen haben schon genug Leute versucht gegen die GEZ zu klagen, meist ohne Erfolg, weil alles nachdem wir handel irgendwo gestzlich verankert ist.

    Klar kann man auch bei der GEZ, wie bei jeder Behörde auch, an einen unfreundichen und unkooperativen Mitarbeiter gelangen, aber diese sind Ausnahmen, ob man’s glaubt oder nicht.

    Und selbst wenn nochmal nachgefragt wird, was mit den Geräten geschehen ist, wird bei einer Antwort zum ürsprünglich frühestmöglichen Termin abgemeldet.

    Ich wollte hier auch eigentlich mehr meine Hilfe anbieten und euch Tipps geben, wie man am Besten agieren und reagieren kann.

    Im Übrigen, mein Freund zahlt auch keine GEZ, obwohl er dies müsste und das find ich auch ok, ich würds auch nicht tun. Von daher geb ich gerne Tipps wie man eine Abmeldung oder Befreiung auch durchbekommt.

    Also mein Angebot steht noch, bei Fragen bitte schreiben.

  36. Hi.

    Also gut, kleines Problem hier:
    Habe abmeldung mit Grund „keine Geräte mehr bereitzuhalten“ kurz und
    knapp auf den Postweg gegeben (natürlich per Einschreiben, denn die Deutsche Post ist ja recht selektiv unzuverlässig…)
    Binnen zwei Wochen kam ein Schreiben zurück mit der Bitte, ich möge noch angeben
    1. Was mit den Geräten geschehen sei
    2. Ob ein anderer Haushaltsangehöriger noch Geräte bereithielte

    Es lag auch ein entsprechendes Antwortformular bei, welches ich jedoch nicht ausgefüllt habe.

    Ich habe daraufhin einen etwas längeren Brief zurück geschrieben, in dem ich darauf hingewiesen habe, dass die GEZ schlussendlich alle nötigen Angaben von mir hat, nämlich, dass „KEINE GERÄTE MEHR VORHANDEN
    SIND!“ Punkt.
    Desweiteren habe ich wie in dem Musterschreiben oben mit dem Anwalt
    gedroht, falls ich nicht umgehend eine Bestätigung erhalte.

    So, langer Rede kurzer Sinn: Ich habe zwei Monate später immernoch keine
    Abmeldebestätigung!

    Meine Fragen: Wie soll ich mich nun verhalten? Muss ich drei Monate
    abwarten und kann dann mit der Untätigkeit nach §75 der Verwaltungs-
    gerichtsordnung argumentieren? Oder lasse ich das lieber doch den Anwalt
    machen und spekuliere darauf, dass die GEZ dessen Kosten zahlt?

    Vielen Dank für die Geduld den langen Text zu lesen und schon mal
    im Voraus für jeden Tip mit Rechtsgrundlage.

    mfg
    tooz

  37. Hi,

    in der Regel wird beim zweiten Schreiben abgemeldet, aber wenn du nen arschigen Sachbearbeitet hast, fragt der nochmal nach, denn „keine Geräte mehr vorhanden“ ist immer noch keine Begründung, was mit den Geräten geschehen ist. Wie gesagt in der Regel sollte die Abmeldung aber durchgeführt werden.

    Und das du schon zwei Monate wartest, ist, kann, wie ich oben schon gesagt habe, normal sein. Der §75 ist hier nicht anwendbar. Es kann auch länger als drei Monate dauern und das ist rechtens.

    Es gibt jetzt für dich die zwei Möglichkeiten:

    1. den Anwalt einschalten, was nichts bringen wird, denn auf den Anwaltskosten bleibst du sitzen, die zahlt die GEZ grundsätzlich nicht. Einen angestrebter Proreß verliert in der Regel der Teilnehmer nicht die GEZ.

    2. du wartest ab und bekommst eine Abmeldebestätigung oder man fragt erneut nach und du schreibst drauf „ich halte keine Geräte zum Empfang bereit“.

    Ich hoffe, du hast deine Teilnehmernummer angegeben, damit das Schreiben auch dir zugeordnet werden kann?!?

    So, jetzt drücke ich die Daumen, dass du bald ne Abmeldebestätigung bekommst.

    LG Cologne

  38. Hey.

    Vielen Dank für die Information. Sie ist nun (leider???) redundant geworden.

    Denn: Prompt nachdem ich am Abend hier nachgefragt habe, hatte ich am nächsten Morgen die Abmeldebestätigung im Briefkasten!

    Zufälle gibts…

    Abgesehen davon, dass jetzt alles super geklappt hat, ist meiner Ansicht nach „keine Geräte mehr vorhanden“ der EINZIGE Abmeldegrund. Es ist – wie oben mehrfach erwähnt – weder dem RGebStV noch dem Abmeldeformular zu entnehmen, dass man anzugeben hat, was mit den Geräten passiert sei. Die Tatsache, dass „in der Regel beim zweiten Schreiben abgemeldet wird“ ist also doch nur eine weitere Taktik, um potenzielle Nicht-Zahler zu verunsichern und gleichzeitig evtl. an die Daten
    anderer Leute zu gelangen, denen Geräte geschenkt wurden.

    Mit anderen Worten: Ich kann es voll und ganz nachvollziehen, dass man sich über einen solchen Verein maßlos aufregen kann. Aber das habe ich
    glücklicherweise hinter mir, denn irgendwann muss man einsehen, dass
    das nur Energieverschwendung ist…

    Beste Grüße
    tooz

  39. Hi,

    kleine Anmederkung: Die GEZ möchte nicht wissen, wem die Geräte geschenkt oder verkauft wurden, so dass man darüber nicht an evtl neue Daten kommt.

    Hier ein Auszug aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag, der besagt, dass folgende Dinge ggf. nachzuweisen sind, es besteht also die Berechtigung nachzufragen, wie man hier lesen kann.

    (2) Bei der Anzeige hat der Rundfunkteilnehmer der Landesrundfunkanstalt
    folgende Daten mitzuteilen und auf Verlangen
    nachzuweisen:
    1. Vor- und Familienname sowie früherer Name, unter
    dem ein Rundfunkempfangsgerät angemeldet wurde,
    2. Geburtsdatum,
    3. Name und Anschrift des gesetzlichen Vertreters,
    4. gegenwärtige Anschrift sowie letzte Anschrift, unter der
    ein Rundfunkempfangsgerät angemeldet wurde,
    5. Zugehörigkeit zu einer der in § 5 genannten Branchen,
    6. Beginn und Ende des Bereithaltens von Rundfunkempfangsgeräten,
    7. Art, Zahl, Nutzungsart und Standort der Rundfunkempfangsgeräte,
    8. Rundfunkteilnehmernummer und
    9. Grund der Abmeldung.

    Alles weitere ist in Satzungen geregelt. Und da die GEZ nur nach den Satzungen der Landesrundfunkanstalten handelt, kann die GEZ auch nichts dafür, dass nach dem Grund nochmals nachgefragt wird.

    Lange Rede, kurzer Sinn, freut mich dass bei dir alles geklappt hat @tooz.

    Liebe Grüße

    Cologne

  40. Hi Cologne,
    möchte ebf.die möglichkeit nutzen…
    will gez abmelden und mir widerstrebt es zu lügen :-(
    ich beziehe ALGII und mir steht rechtl. eine befreiung zu. habe diese eingereicht,nur war der 2. bescheid noch nicht vom AA da. Dieser wurde 3 tage später mit stempel vom bürgeramt versehen und zur bearbeitung weitergeleitet. nun erhielt ich erst nach 3 wochen die aufforderg. zum nachreichen, jetzt 2 wochen später die aufforderg. zur zahlung bis dez.06.
    nun mein persönlicher hammer: ich habe einen fernseher – schaue aber nicht!!! ich habe radiogeräte kombi cd-player, höre ergo auch kein radio. es ist schon für meine verwandtschaft ein rätsel der besonderen art, wie man ohne diese dinge leben kann (ganz wunderbar übrigens) und ich scheute bis dato den aufwand und implizierten ärger mit der gez. nun ist allerdings mein gleichmut am ende und es reicht mir. meine kids brauchen den fernseher aber um playstation, dvd oder video spielen bzw. schauen zu können, werde das ding daher nicht abschaffen. nun meine frage //// was soll ich tun????
    herzlichen dank schon mal im voraus und LG

  41. Hi Leute (spez. Colone)

    Um mal eine andere Seite des deutschen Rechtsstaates zu beleuchten

    Ich bin Student, und darf ab ende Nächsten Jahres Studiengebühren (incl bearbeitungsgebühr etwa 700€ im Semester) bezahlen.

    Ich ziehe nächstes Jahr mit meiner freundin zusammen und brauche drffinitiv zum studieren einen internetfähigen PC da geht kein Weg dran vorbei!

    Zum Glück git es ja bei dem GEZ Gesetz die Ausnahme für Studenten sich befreien zu lassen. Das funktioniert aber soweit ich das mitbekommen habe nur is zu einem Förderbetrag von ~280€ stimmt das?
    Ich für meinen Teil bekomme keinen Pfennig Bafög, und mein freundin bekommt mehr als 280€
    das bedeutet das eigentlich keiner von uns davon befreit werden kann?
    Und von dem Geld ist noch keine Miete bezahlt! geschweige denn gegessen!

    Um weiter zu verdeutlichen um was es mir eigentlich geht:
    In Welche Richtung will die Poltik unser Land lenken?
    Es kommen für die „Zukunft“ des Landes, die jenigen die sich schon bereit erklären sich weiter zu bilden um deutschland im internationalen Vergleich nicht gar zu doof dastehen zu lassen pro Monat spontan aus der laune und den schulden der politiker etwa 100€ mehrkosten zu.

    Naja wobei ich den eigentlichen thread ziemlich verlassen habe –
    Gibt es eine Möglichkeit für uns uns davon befreien zu lassen? kann man die Miete irgendwie auf das Geld anrechnen das man im Monat zur Verfügung hat?

    2. Mal aussprechen was sich viele denken – welche Konsequenzen kann es für mich ergeben wenn ich mich nicht anmelde und wie es der teufel will erwischt werde – wie kann ich erwischt werden wenn ich die Jungs nicht in meine wohnung lassen muß?

    Vielen Dank
    und Entschuldigung für die kleine ausschweifung aber ich finde soo weit vom Thema abzocke durch den kurzsichtigen Staat isses nicht :)

    Scheindruck

  42. Hi leute,
    wie verhält man sich eigentlich in folgendem Fall?
    Man hat sich nie angemeldet, bekommt aber regelmäßig Bescheide, was sich bis Vollstreckungsandrohungen hinzieht. Auf allen Schreiben steht eine Teilnehmernummer. Woher kommt die? Ich habe mich nie angemeldet. Soll ich mich unter angegebender Teilnehmernummer abmelden, obwohl ich mich nie angemeldet habe? Oder einfach alles ignorieren?
    Für einen Tipp wäre ich dankbar!!!

  43. Hallo,

    ich hatte in meinem Abmeldeschreiben einen Fernseher und ein Radio abgemeldet. Der Fernseher war aber bereits abgemeldet und die GEZ fragt nach seit wann ich denn also wieder einen Fernseher besitzen würde – spekulieren also auf eine Nachzahlung meinerseits.
    Als ich das Formular ausgefüllt hatte war ich unter Zeitdruck (letzter Tag des Monats – von der Uni noch schnell in die Post …) und konnte auf die Schnelle nicht mehr feststellen ob ich nun beide Geräte angemeldet hatte. Ich handelte in dem Glauben, die Abmeldung eines bereits abgemeldeten Gerätes welches ich auch tatsächlich nicht mehr im Besitz hatte, würde keine Konsequenzen haben. Ich wollte wegen aktutem Geldmangel nur sicher stellen, dass alles abgemeldet ist.
    Würde dies als Begründung ausreichen um eine normale Abmeldung durchzusetzen?
    Müsste mir die GEZ nachweisen, dass ich einen Fernseher nach der 1. Abmeldung im Besitz hatte?

    Mit bestem Dank im Voraus und freundlichen Grüssen

    Marc

  44. Also ich habe einfach zu der Abmeldung folgendes geschrieben!

    P.S. Abmeldungsgrund! = Stehe kurz vor der Privat Insolvenz und habe aus finanzielle Gründen alle meine empfangsbereiten Rundfunkgeräte Verkaufen müssen!

    So jetzt das schreiben dazu:
    **************************************************************************

    Muster-Anschreiben an die GEZ

    An die

    Gebühreneinzugszentrale (GEZ)

    Postfach 11 03 63

    50656 Köln

    Per Einschreiben / Rückschein

    GEZ-Teilnehmernummer: XXXXXXXXX – Abmeldung meiner Rundfunkgeräte

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mit dem beigefügtem, ausgefüllten Formular zeige ich Ihnen die Abmeldung meiner Rundfunkgeräte zum dort angegebenen Datum an.

    Zugleich widerrufe ich hiermit die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung für die Abbuchung meiner Rundfunkgebühren. Sollte noch ein Guthaben bestehen, bitte ich um dessen umgehende Erstattung auf das Ihnen bekannte Konto.

    Ich verweise ausdrücklich darauf, dass ich meine beigefügte Abmeldung korrekt entsprechend der Vorschriften des Rundfunkgebührenstaatsvertrags (RGebStV) und Ihrer Formularanforderungen vorgenommen habe.

    Den Hinweis am Schluss Ihres Abmeldeformulars, dass nach der Abmeldung keine Geräte mehr bereitgehalten werden dürfen, habe ich zur Kenntnis genommen und datiert unterschrieben. Gegenteilige Unterstellungen hätten keinerlei Rechtsgrundlage.

    Ich darf vorsorglich darauf aufmerksam machen, dass es sich bei dem beiliegenden Formular um eine „Abmeldung“ handelt und keinesfalls um einen „Antrag auf Abmeldung“, über dessen Genehmigung die GEZ frei entscheiden kann. Nach § 3, Art. 4 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) habe ich nur meine Abmeldung zu begründen sowie sonstige einfache Angaben zu machen, wie sie in Ihrem Abmeldeformular vorgesehen sind.

    Ich teile die Meinung der Landesdatenschutzbeauftragten und anderer, dass die GEZ rechtswidrig agiert

    *

    wenn sie nach einer formgerechten GEZ-Abmeldung ehemaliger Rundfunkteilnehmer die Anerkennung dieser Abmeldung verweigert,
    *

    wenn die GEZ Abmeldende unter Druck setzt, um die näheren Abmeldeumstände zu erfahren,
    *

    wenn die GEZ dabei die Herausgabe von Personen- und Adressdaten Dritter verlangt,
    *

    wenn die GEZ Nachweise dafür fordert, bei wem und wo in welchem Zustand die bisher bereitgehaltenen Rundfunkgeräte verblieben sind.

    Sollten Sie meine beiliegende Abmeldung nicht anerkennen oder von mir ähnliche Angaben oder Nachweise erzwingen wollen, werde ich den Vorgang umgehend meinem Rechtsanwalt übergeben. Die Anwaltsgebühren werden Ihnen dann in Rechnung gestellt.

    Nur rein vorsorglich erinnere ich daran, dass Versuche des Rundfunkgebühreneinzugs durch Zahlungsaufforderungen oder Kontoabbuchungen für zukünftige Monatszeiträume, für die ich bereits abgemeldet und daher nicht mehr gebührenpflichtig bin, den Straftatbestand der Gebührenüberhöhung nach § 352 StGB erfüllen könnten.

    Ich darf Sie höflichst darum bitten, mir binnen der nächsten 14 Tage den Eingang und die formale Richtigkeit der beigefügten Abmeldung schriftlich zu bestätigen, und ebenso, dass Sie die gesetzlich vorgeschriebene Löschung meiner bei Ihnen gespeicherten Personendaten als Rundfunkteilnehmer vorgenommen haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    (Unterschrift)

    Anlage: Ausgefülltes, unterzeichnetes GEZ-Formular zur Abmeldung als Rundfunkteilnehmer

  45. Hi Leute habe Problem mit GEZ Bekomme Arbeitslosen Geld 2 minus miete und habe im monnat bleibt 63.07 Euro für denn gansen monat habe an GEZ schon 2 briefe geschikt mit einschreiben aber keine antwort aber manung kommt sofort 40 euro jetzt in minus bei GEZ und soll 1000 euro straffe bezalen. was sollmann jetzt machen entschuligung für mein deusch.

  46. Hallo werter Cologne,

    bin sogar selber Anwalt, habe mein Autoradio als Freiberufler korrekt gewerblich angemeldet,
    kein Radio im auswärtigen Büro.

    Erhielt dieses Jahr aber mehrfach namentlich an mich gerichtete Post der GEZ, mit Zahlungsaufforderung („Kontoauszug“ übertitelt) für meine privaten Geräte, da von meinem Konto angebl. nicht abgebucht werden konnte.

    Das Datum dieser angeblichen Abbuchung für die privaten Geräte lag datentechnisch Monate vor meiner Anmeldung des gewerblich genutzten Autoradios und entsprechender Einzugsermächtigung für mein Geschäftskonto; eine Verwechselung von Konten ist daher ausgeschlossen.
    Oder einfach gesagt: zum Zeitpunkt der angeblichen Abbuchung lag der GEZ gar KEINE Bankverbindung von mir vor – weder eine private, noch eine berufliche.

    Privat hatte ich selbst weder Geräte angemeldet (hatte bereits mein Ehegatte zum Umzug erledigt), noch gar ein privates Konto angegeben !

    Der fragwürdige letzte Brief war namentlich an mich gerichtet;
    Adresse war jedoch die Anschrift eines Altersheimes (!).

    Es handelt bei der Anschrift des Altersheimes um das Altersheim, in das die Großmutter (!) meines Ehemannes (!!!) einzog –
    die Großmutter meines Ehemannes war zunächst nahezu zeitgleich in das gleiche Haus wie mein Ehegatte und ich eingezogen, und wohnte einige Monate dort, bevor sie in eben dieses Altersheim übersiedelte…

    Wie erklärt man sich einen derartigen Sachverhalt, ausser mit Schlamperei ?
    Mit Unverschämtheit ?

    Mit freundlichem Gruß

  47. Hallo,

    interessant auch, was Haluk in seinem Beitrag mit dem „StGB § 123 Hausfriedensbruch“ aufgreift. Zudem sind die GEZ-Schergen keine Beamten. Sie drohen sehr gerne und schnell mit der Polizei. Eine Bekannten (die alles korrekt angemeldet hatte, aber einfach die Typen nicht mit ihren Drecksschuhen in ihrer Wohnung haben wollte), sagte dann, als die sogenannten „“Beamten““ drohten, mit der Polizei wiederzukommen, sagte sie: „Ja, dann machen sie das mal.“ Türe zu!

    Sie hat nie wieder etwas von denen gehört. Selbst wenn sie mit der Polizeit wiedergekommen wären, kann diese auch nicht einfach in die Wohnung einmarschieren bei soetwas. Das wäre schon anders wenn Nachbarn sich über Lärm beschwert hätten, aber nicht wenn die GEZ zu doof ist.

    Gruß
    Christian

  48. Hallo,

    habe gespannt Eure Erfahrungen und Kommentare zur GEZ gelesen. Bei uns flattern mittlerweile Rechnungen von dem Verein ins Haus, obwohl schon im Januar 2006 die Abmeldebestätigung der GEZ eingegangen war. Zur Sache: In unseren Praxisräumen war ein DVD-Abspielgerät installiert, das Anfang Januar 2006 aufgestellt wurde. Prompt, als wenn die GEZ über telepatische Fähigkeiten verfügen würde, kommt so ein Scherge kurz darauf in die Praxis und nimmt das Gerät in Augenschein um fest zu stellen, daß da ein Antennenanschluß und somit ein Empfangsteil vorhanden ist. Kurz um haben wir dieses Gerät entfernt, eine An- und Abmeldund per Formular und Einschreiben mit RS abgeschickt, welche auch schriftlich anerkannt wurde und wir nur für den einen Monat bezahlen mußten. Auf einmal will die GEZ mit einem Schreiben, welches im Oktober 2006 hereinflattert die Kosten über ein mittlerweile anderes GEZ-Teilnehmerkonto, das wir nie eröffnet haben, Kosten seit März 2005 eintreiben. Mittlerweile, mit einem Brief von gestern und einem erneuten von heute, drohen sie mit Vollzug, obwohl wir schon schriftlich (per Mail, per Post mit Einschr. mit RS) und telefonisch klargestellt sowie zur Löschung dieses Kontos aufgefordert hatten. Ich werde den Verdacht nicht los, daß in diesem Laden, der von uns allen finanziert wird (zahle privat auch noch), nur hirnverletzte arbeiten, die 1 und 1 nicht zusammen zählen können, sonst würde doch irgendeinem auffallen, daß mindestens über den Zeitraum der einen, durchgeführten Anmeldung sowie der aus der Luft gegriffenen Anmeldung 2 Benutzerkonten gleichzeitig auf den selben Teilnehmer hätten laufen müssen.

    Da ich glaube, daß ein Rechtsanwalt nur noch mehr Kosten verursacht, hoffe ich auf Rat, was in so einer Situation getan werden kann. Ich hatte schon an eine weitere Abmeldung gedacht, aber damit würde ich ja dieses Konto anerkennen und müßte dann für 0 Leistung etwas zahlen. Andererseits, wenn ich nicht abmelde, kann sich das ganze auch noch in die Höhe treiben. Oder soll ich bis vor’s Gericht gehen, kann mich auch selbst verteitigen, da ich mir keiner Schuld bewußt bin. Bin echt ratlos……

    Gruß
    Zocky

  49. hallo.
    habe mich auch bei der gez abgemeldet. leider akzeptieren die meine abmeldung nich weil ihnen nich reicht das ich geschrieben habe das ich die geräte entsogt habe.
    habe jetzt einen zweiten brief an die geschrieben in dem ich ihnen mit einem anwalt drohte.
    nun meine frage: wer zahlt den anwalt denn wenn er ein schreiben aufsetzt um denen zu feuer zu machen oder wir vor gericht gehen müssen?

  50. seas leuz,
    hab mich auch versucht bei der bande abzumelden, natürlcih auch gefehlt wie in den obigen beiträgen….jetzt schick ich denen einen netten brief und meinen mit vorschlaghammer extrem misshandelten Radiowecker zur überprüfung durch einen berechtigten sachverständigen.danach können sie den in ihr archiv legen und drauf aufpassen dass den keiner aus den eigenen reihen repariert und unangemeldet benutzt.

  51. @ da luke,

    cooler Vorschlag. Nachdem ich „leider“ schon länger keinen Fernseher mehr habe und jetzt versuche ihn abzumelden, werde ich Deinem Tip folgen, wenn die GEZ nicht mitspielt.
    Sprich alten Fernseher vom Wertstoffhof holen, einen Ausflug nach Köln unternehmen und den Fernseher persönlich zur Aufbewahrung abgeben. Aber nur mit Quittung und dem Hinweis, wenn ich später (was Jahre dauern kann) mich wieder anmelde, gerne wieder auf das Gerät zurückgreifen will. Auch ein Hinweis, dass sich u.U. die Technik geändert hat und kein Empfang mehr möglich wäre, nehme ich mit einem Lächeln hin und sage, mit einer „kleinen“ Investition bekomme ich das locker hin

    Einen schönen Abend noch ;-))

    P.S.: @Cologne: Das wäre doch dann der Nachweis und ich hätte auch was von meinen zu viel gezahlten Gebühren oder?

  52. ich hab schon lange mit denen zu kämpfen. lebe von bafög und rente und liege knapp über dem satz.

    heute kam dann der vollstreckunsbescheid von 250euro.

    dieser sauverein!

  53. cologne,hab eine frage an dich.
    ich möchte den 2.brief schreiben weil der 1. nicht akzeptiert wurde für die abmeldung. soll ich im 2. verdeutlichen,dass ich den fernseher entsorgt habe weil er defekt war.
    soll ich einen roman schreiben damits glaubwürdig ist oder wie soll man vorgehen ? :(

  54. Hallo zusammen,

    ganz ehrlich was ihr hier schildert…wow, aber bei mir kommts noch besser!

    Im Jahr 2005 war ich sage und schreibe 3 monate arbeitslos. Habe einen Gebührenbefreiungsantrag inklusive aller Formalitäten vom Arbeitsamt an die GEZ geschickt und wurde auch nachträglich befreit…für 3 Monate.

    Nach Ablauf der 3 Monate kam Post, wenn ich weiter Anspruch auf Befreiung habe, solle ich einen neuen ANtrag einreichen, ansonsten erlischt mein Anspruch auf Befreiung. Ich reagierte nicht und im 1. Quartal des Jahres 2006 wurde wieder GEZ abgebucht. So weit so gut.

    Dieses jahr bekam ich am 18.1. (mein Geburtstag) Post vom NDR, ICH solle einen Nachweis bringen, dass die Befreiung von damals gerechtfertigt war! Gute dachte ich, mache ich mal, alle wichtigen Schreiben kopiert und ab die Post…schlagt mich nicht, nicht per Einschreiben…

    Kurz nachdem ich das abgeschickt hatte, kam eine erneute Aufforderung, ich solle den Nachweis bringen, dass die Befreiung damals gerechtfertigt war…

    Habe ich nicht reagiert, dachte ja, der Brief müsse ankommen, dass war im Februar…

    Im März dann der Knaller, da ich (angeblich) nicht auf die Schreiben des NDR reagiert habe, wird die Befreiung rückwirkend aufgehoben (aha, das geht also?) und es werden mir 68,12 (wofür auch immer) abgebucht…

    Nine stinkesauer, hat am selben abend Antwortschreiben aufgesetzt (mit bitte um Antwort, wenn dieses Schreiben eingegangen ist) im Anhang? Das Schreiben vom Januar und alle Kopien der GEZ, ALG II und Kontoauszug als beleg dafür, dass ich ab januar 2006 wieder GEZ Gebühren zahle…

    Dieses Schreiben wurde im extra großen Umschlag per Einschreiben verschickt (man lernt dazu) und im Internet sah ich, am 11.4. wurde es abgeholt….aber kein Antwortschreiben vom NDR; dass meine Antwort eingegangen ist.

    Am 16.4. wurden mir dann die 68,12 Euro abgebucht….und ich liess es zurückbuchen…ich bin gespannt was noch kommt…

    1. hab ich als Studentin ohne Bafög kein Geldschiss
    2. bin ich mir keiner Schuld bewusst….

    LG Nine

  55. „Meine Fragen: Wie soll ich mich nun verhalten? Muss ich drei Monate
    abwarten und kann dann mit der Untätigkeit nach §75 der Verwaltungs-
    gerichtsordnung argumentieren?“: Die GEZ ist keine Behörde, man kann also nicht auf Untätigkeit klagen.
    Sollte diese im Sinne des BGB handeln, so müsste sie bei einem Amtsgericht Klage erheben.

    Die Angabe von Gründen, warum und ob weitere Geräte vorhanden: einfach ignorieren. Die GEZ darf allgemein fragen, ob sich weitere Rundfunkgeräte im Haushalt befinden, der Rundfunkteilnehmer ist allerdings nur verpflichtet hierauf zu antworten, wenn er weitere Geräte bereithält, eine Antwort ist daher nicht notwendig (nur wenn doch weitere Geräte vorhanden) .

    Ein Tip: GEZ per Fax die Kündigung mit dem Hinweis, dass mit sofortiger Wirkung der Einzug über Lastschrift oder Bankeinzug gekündigt wird, schicken (rechtlich korrekt und mit Datum versehen). Datum und Unterschrift unter dem Text bitte nicht vergessen (ansonsten Kündigung unwirksam)!, um Bestätigung der Kündigung und des Lastschriftverfahrens in dem Kündigungsschreiben bitten.
    Rein rechtlich habt Ihr nun alles geschafft. Kommt Post von der GEZ: so landet diese bei mir immer im Müll (kommt ja nicht per Einschreiben);
    Kommt jetzt jemand zur Kontrolle: freundlich darauf hinweisen, dass sich der GEZecke auf Privatgrundstück befindet und bereits eine Straftat nach $ 123 StGB getan hat, die Anmerkung, die Hunde in einer 1 Minute zum Spielen zu schicken tut Wunder und beflügelt eine GEZecke weitere Kommentare oder Drohungen abzugeben. Hat bei mir auch geholfen, ein Bewegungsmelder schaltet bei mir ein kleines Gerät mit Hundegebäll am Türeingang – hilft vor der nächsten GEZecke.
    Bei mir waren die so blöd und haben sich vor dem Grundstück ins Parkverbot gestellt. Nachdem die 2 GEZecken aus meinem Grundstück waren (sie waren echt froh) und mir mitteilten „… so, das war’s jetzt aber“, mußte ich ihnen mitteilen: „leider nein“. Ich zeigt nämlich auf ihr Auto, das im Parkverbot stand und meinen Fotoapparat. Eine Anmerkung, dass sie länger als 3 Minuten im Parkverbot standen und das hiermit gemacht Foto brachte ihnen eine Ordnungswidrigkeit ein. Der Kommentar einer der beiden GEZecken „… das hab ich ja noch nie erlebt“ ;o)

    Aber: Vorsicht, die GEZecke meldet weiter, irgendwann kommt ein Brief per Einschreiben (etwa bis 4 Wochen nach Ankunft der GEZ); einfach nicht abholen, dann geht das Einschreiben zurück, das kostet der GEZ wieder Kohle und sie läßt ab.
    Ansonsten wäre noch empfehlenswert zu verlangen, die gespeicherten Daten unverzüglich mitzuteilen und zu löschen, Vorlagen mit etwa 3 Dutzend Paragraph-Zeichen auf einer Seite gibt es im Internet.

    Kurz und knapp: Briefe ohne Einschreiben in den Mülleimer, GEZ auf Straftat hinweisen, nie aufs Grundstück oder die Wohnung lassen, s.g. Praktikanten (Zeugen) mit der GEZecke freundlich vom Grundstück verweisen, sie müssen die Grundstücksgrenze real und normal erreichen können. Schilder anbringen „Hier wache ich“ o.ä. (hilft immer: ich hatte sogar Probleme mit der Anmeldung des Telefons mit der Telekom, der Mann ging wegen des Schildes einfach nicht auf mein Grundstück, ich wunderte mich beim Einzug ins neue Haus nur darüber); bei den Einwohnermeldeämtern beantragen, personenbezogene Daten nicht an DRITTE weiterzugeben; möglichst nie Angaben machen (Grundsatz!, denn bereits bei nur einem Satz kann man sich verhaspeln); wenn die Töne schärfer werden, mit Anwalt drohen-da haben die wirklich Angst, denn sie können (vorausgesetzt, ihr habt bis dahin nichts getan oder gesagt) ja nichts beweisen. Sollte es dennoch zu einer Klage vor einem Gericht kommen, keine Angst haben: „ausser Drohungen nichts gewesen“
    Beleidigungen gegenüber der GEZecke (vor allem mit „Praktikanten“) vermeiden, dadurch könnte man selbst Opfer des StGB werden (z.B. Beleidigung,Verleumdung, üble Nachrede o.ä.); immer Zeugen heranziehen wenn die was erzählen wollen (die drohen nämlich sehr gerne und begehen dabei noch einen zusätzlichen Straftatbestand: „Nötigung“, also immer höflich, nicht auf gleicher Augenhöhe zurückschlagen !; wer sich länger als 1 Minute mit denen unterhält, hat verloren: immer daran denken: das sind Profis, die gierig auf Euer Geld und ihre Provision sind; jedes Schreiben ohne Einschreiben (wird gelesen und beschmunzelt, aber!: Nerven sparen, zerknüllen und drüber lächeln, nicht rechtsrelevant (es sei denn, ein Scherge hat es persönlich mit Zeugen eingeworfen, bei mir landet doch immer die Werbepost ungeöffnet im Müll!

    PS: ich freu mich schon auf den nächsten Besuch einer GEZecke ;o)

    @Cologne: den Prozess gegen die GEZ verliert nur der, der den Mund aufgemacht hat, ansonsten immer der Anwalt.
    Deshalb gibt es ja auch keine Prozesse, die die GEZ einleitet, diese müßten nämlich mit Beweisen belegt sein. Den Anwalt schaltet ein gut denkender Mensch ohnehin erst nach einer Klage der GEZ ein, denn dann muß die GEZ ihn auch bezahlen, da sie ja ihren Prozeß verliert

  56. Sprecher: Neulich im Wald unterhielten sich Schlumpfinchen und Papaschlumpf üuder die GEZ.

    Schlumpfinchen: Die GEZ ist mächtig und weißt alles. Sie nimmt mir doch sooo viel Geld ab.
    Papaschlumpf: Keiner ist mächtig es gibt IMMER eine Schwachstelle. Du musst Sie nur finden. Die GEZ hat doch eine riesengrosse Schwachstelle.
    Schlumpfinchen: Na WO DENN!
    Papaschlumpf: Jaa! bei der Anmeldung.
    Schlumpfinchen: Was meinst Du?
    Papaschlumpf: Ich erklär dir das.
    Wenn ein Schlumpf also mal 1 Monat lang ein Fernseher besitzt und dann nicht mehr muss er ja ab und wieder anmelden.
    Schlumpfinchen: Ja und?
    Dann schreibt er eben 2 Briefe also ab und wieder Anmeldung.
    Schlumpfinchen: Uuuund. Was nützt das denn?
    Die GEZ hat zu tun! Und wenn das statt ein Schlumpf nun jeden Monat 100 000 tun dann gibt das richtig Arbeit.
    Aber bitte nur schön FORMLOS und Handschriftlich. Das lässt sich nicht so einfach datentechnisch erfassen.
    Also im Januar ab und im Feb Anmelden im März an und im April anmelden.
    Und immer schön die Einzugs Ermächtigung erteilen und wieder entziehen.
    Und wenn dann doch abgebucht wird züruckbuchen lassen. Die GEZ kommt dann nicht mehr hinterher ist aber gesetzlich gehalten die ab und Anmeldungen zu akzeptieren.
    Schlumpfinchen: Und soll ich das per Einschreiben mache das kostet doch soo viel!
    Papaschlumpf: Sende das von mir aus als Postkarte. Bestimmt gibt es genügend Schlümpfe mit die am Briefkasten waren und die den Einwurf bestätigen. Und die Post verliert ja nicht alle Briefe ;-)
    Schlupfwinkel: Danke Papaschlumpf ich geh und sag es den Schlümpfen denn wie sagten die Alten Römer EX UNITATE VIRES!

    Sprecher: Hier sieht man wozu eine intelligente emanzipierte Schlumpfine zu in de Lage ist!

  57. Hier wird immer von PC’s und TV Karten gesprochen ! es geht bei PC’s nicht um die TV Karte es geht dabei eher um Internet und zB onlineRadios bzw gewisse Radios kann man über FM wie auch übers netz emfangen !

    wollt ich nur mal so anmerken :D

  58. @ gez_is_shit

    kluge Schlümpfe ! :-)
    Es sollte so eine art Schlumpf Homepage geben, auf der zu eben dieser “ Handhabung“ des Problems GEZ , aufgerufen wird :-) ich wäre sofort dabei !
    Ist ja auch noch alles rechtmässig :-)

  59. Wir zahlen brav unsere GEZ Gebühren, trotzdem werde ich (in einer eheähnlichen Beziehung lebend) fortwährend von dem Verein bedrängt und angeschrieben. Nach Telefonanruf hört das regelmässig mal 6 Monate auf und geht dann wieder los. Gestern dann der Höhepunkt. Steht da so ein arroganter Fatzke vor der Türe und will mal sehen wie es so steht. Ich lehne den Zugang zur Wohnung ab, er droht mit Polizei ich bitte darum und versuche meine Türe zu schließen. Ging nicht war do da der Fuss von dem dazwischen, verbunden mit der Aufforderung die Türe sofort wieder zu öffnen, Zwangsgeld 100,00 Euro etc. Natürlich habe ich schnell wieder aufgemacht (leider geht meine Türe nach aussen auf und er stand sehr unglücklich) ich habe ihm ein Tempotaschentuch für die blutige Nase spendiert und mir Namen und Adresse geben lassen, Anzeige wg. Hausfriedensbruch läuft, er war so laut das die meisten Nachbarn interessiert zugeschaut haben.
    Ich denke er wird unser Haus nie wiede freiwillig betreten.
    Wir haben beschlossen nun am Eingang unten ein Schild anzubringen, auf dem den GEZ der Zutritt zum Haus grundsätzlich zu untersagen.
    Lasst Euch nix gefallen, schon gar nicht wenn Ihr Volksmusiksendungen eh nicht seht.

  60. @Judaskind.

    Schlupfinchen hatte wohl mal Zeit und hat diese Gedanken aufgeschrieben.

    Es muss halt genügend Schümpfe geben die da mitmachen! Das heisst halt die Flimmerkiste (und alle neuartigen Rundfunkgeräte) einem Freund zu Verkaufen und auch dorthin zu verbringen das sollte aber kein Problem sein. Man kann Sie ja für den gleichen Preis wieder zurückkaufen. Das ist nicht verboten und beliebig oft durchführbar.
    Wenn die GEZ also bis zu 3 Monate für die Bearbeitung einer Abmeldung benötigt dann ist Sie im unrecht wenn Sie weiter abbucht und im Verzug ist. (Es muss genau abgeklärt werden wann die GEZ zu reagiern hat d.h. wielange man Ihr rechtlich gesehen zubilligen muss die Abmeldung zu bearbeiten.) Ist ja die Aufgabe der GEZ die Post rechtzeitig zu bearbeiten. ;-) Dann sollten die Schlümpfe mal richtig ein Feuerwerk an An- und Abmeldungen erzeugen die alle rechtlich einwandfrei sein müssen. Wenn die GEZ dann unrechtmässig abbucht dann gibt es halt eine Rücklastschrift. Das bleibt dann nicht bei einer Rücklastschrift sondern steigt sich mit der Anzahl der Schlümpfe. Die Schlmpfe wollen ja RECHTLICH KORREKT VORGEHEN so soll die GEZ das gleiche tun und die Schlümpfe werden das näturlich STRENG KONTROLLIEREN und halt wenn die GEZ nicht spurt die RÜCKLASTSCHRIFT tätigen. So einen Rücklastschrift lässt sich die Bank GUT bezahlen ;-).

    Schlumpfinchen sagt „EX UNITATAE VIRES“

  61. Hey,
    Vor ein paar Tagen stand ein GEZ – Fritze vor der Haustür. War leider nicht daheim. Dann hat der Typ meine Mutter (wohne noch daheim) erst ganz freundlich zugelabert und dann ausgefragt. Dabei hat er meiner Mutter entlockt, dass ich einen Fernseh besitze. Dann kam gleich die Androhung der 1000 Euro Ordnungsgeld. Der Knüller war dann, dass Sie meinen Fernseher (hatte vorher meinen Radio schon gemeldet gehabt) auf fast 4 Jahre rückwirkend nachgemeldet haben. Diesen Antrag musste meine Mutter dann unterschreiben. Hab dann nen Tag später erstmal Einspruch dagegen direkt beim GEZ Fritzen eingelegt. Meine Mutter unterschreibt für mich nen Antrag. (Bin schon volljährig) Bin mal gespannt, wie das weitergeht.

  62. Hallo,
    mein Bruder hat sich kürzlich beim Einwohnermeldeamt umgemeldet und dafür meine Adresse angegeben.
    So weit so gut. Das die GEZ nicht lange auf sich warten ließ, überraschte mich nicht. Ständig diese nervenden Schreiben die mich jedesmal daran erinnern, das ich auf „die Schreiben der GEZ nicht reagiere. ( Ich kümmere mich vertretend für meinen Bruder darum )

    Wir machen SIe ausdrücklich darauf aufmerksam, dass SIe gesetzl. dazu verpflichtet sind, Radios und Fernsehgeräte bei der GEZ anzumelden blabla.

    Vielen Dank für den Hinweis Ihr Arschlöcher!
    Werd ich dann wohl machen, wenn es soweit ist ; )
    Aber bis dahin könnt Ihr mich erst einmal…

    Zuwiderhandlungen sind Ordnungswidrigkeiten bla
    Bußgeld bis 1000 € geahndet werden können blupp.
    Zusätzlich kann es zur Nachforderung von mehreren hundert Euro kommen.

    Demnächst bekommt jeder deutsche Haushalt folgenden Hinweis vom zuständigen Ordnungsamt: Parkschein ziehen ist Pflicht!

    Aber was ist denn wenn ich garnicht vorhabe irgendwo zu parken? Oder isch habe garkeine Auto ?
    Bin ich dann Trotzdem ein potenzieller Falschparker, Betrüger, Erschleicher von Leistungen?
    Als so jemand wird man anscheinend von GEZ gesehen.
    Sonst würden doch nicht immer diese lächerlichen Drohungen aufgeführt, in diesen Schreiben der Mafia mit der Hoheitsmacht.

    Ersparen SIe uns weiter Maßnahmen, indem Sie den beiliegenden Antwortbogen bis zum 04.10.2007 ausgefüllt zurück senden.

    Jetzt wollt Ihr mich auch noch dazu zwingen, eine Briefmarke zu kaufen, um den Antwortbogen zurück zu schicken? Wo ist den jetzt dieser blöde Antwortbogen?
    Hab ich den schon wieder aus Versehen zerschreddert?
    Ach was solls, warte ich halt auf den nächsten Bogen der Möchtegernbehörde. Die haben ja anscheinend genug davon rumfliegen. Wir können das ja auch gerne sofort an Ort und stelle regeln. Ich als rechtschaffender Staatsbürger überzeuge Sie gerne davon, das alle meine
    Geräte wunderbar in Ihrem Arsch die öffentlich rechtlichen Sender empfangen, auch ohne Empfangsteile. GehtEchtZacki

    Der Abschlusssatz mit dem Ps davor ist ja drollig…
    Ps: Sollten Sie zwischenzeitlich geantwortet haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.

    Hab ich zwar nicht, mache ich aber trotzdem. Bin so frei!
    Frei ist übrigens ein gutes Stichwort für einen gelungen Abschied, denn auf dem Antwortbogen steht ganz unten klitzeklein, vom menschlichem Auge gerade noch zu erfassen, geschrieben: Die Pflichten eines Rundfunkteilnehmers ergeben sich aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Zur ordnungsgemäßen Erhebung der Rundfunkgebühren sind Sie gemäß § 4 Abs. 5 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages verpflichtet, die Fragen zum Bereithalten von Rundfunkgeräten zu beantworten; das gilt auch, wenn Sie als Rundfunkteilnehmer bereits bei der GEZ gemeldet sind. Nur wenn Sie weder Radio noch Fernsehen noch ein anderes empfangstaugliches Gerät haben, besteht keine gesetzliche Auskunftspflicht. Falsche angaben können zur Bestrafung führen (z.B. § 263 StGB-Betrug).

    Die Pflichten eines Rundfunkteilnehmers gehen mich nichts an, bin ja keiner.
    Also steht es mir frei zu, ob ich antworte oder nicht. Hab keine Geräte und fertig. Weiß jetzt auch garnicht ob ich mal welche hatte. Bevor ich was Falsches angebe, gebe ich lieber garnichts an, sonst werde ich wohlmöglich noch bestraft. Falls es doch mal welche in meinem Haushalt geben wird, werde ich diese natürlich sofort bei der GEZ anmelden, ist doch logisch. Genauso logisch wie es uns unser demokratischer Staat erlaubt eigene Entscheidungen zu treffen.
    Stellt euch doch mal folgendes Szenario im Mittelalter vor: eine Räuberbande kreuzt euren weg und sagt:“ grüß
    gott ihr Halunken. Wir sind der Ansicht, das ihr euch alle in die Hosen scheißt. Das macht einen Goldtaler pro Kopf und pro Hose. Wer nicht zahlt, bekommt es mit dem bösen Sheriff zu tun.
    Einer von euch, nachfolgend Halunke genannt, sagt:“ Ich scheiße mir doch garnicht in die Hosen also brauche ich dann doch wohl nicht zu bezahlen!
    „Falsch!“ entgegnet euch einer der Räuber:“ du hast ja ne Buchse an, also zahlste auch. Kannst ja theoretisch reinscheißen, du Wesen ohne Rechte.
    Aber das ist noch nicht alles, wie ich sehe, urinierst du noch in deine Strumpfhosen. Das macht nochmal nen Goldtaler. Dein Hemd könnte noch vollgekotzt werden, deine Jacke, die du wahrscheinlich bei dir Zuhause hast ebenfalls. Also mach mal deinen Geldbeutel auf und gib uns dein Hab und Gut du Volltrottel. Wir haben eh ne bessere Verwendung dafür als du.
    Ein Halunke fragt:“ Dürft Ihr das denn überhaupt?“
    Der Räuber, auch Seelenverkäufer sagt:“ Na klar, vor 300 Jahren haben die Politiker unserer Vorfahren so nen
    Vertrag unterschrieben, an den sich alle halten müssen.
    Ich kann da jetzt zwar nicht die Logik heraus kristallisieren, muss ich aber auch garnicht. Ich als Schwanzlutscher vom Sheriff frage dich: heute schon GEZahlt ? Ne? Machste aber noch, sonst gibbet ne Arschvergoldung vom Sheriff, klar?

    Zieht die Strumpfhosen wieder an und wehrt euch! Scheißt auf Gottschalk und auf Volksmusik. Es sei denn ihr steht darauf. Dann gebt euch aber als Randgruppe zu erkennen und büßt allein für den Schwachsinn der uns aufgezwungen wird. Ich sag Decoder für Ard und co und zwar für alle.
    Lasst uns frei sein. Lasst uns frei entscheiden. Wir haben das Recht dazu. Lasst uns all diejenigen vernichten, die uns unsere Menschenrechte entziehen.
    Ich fordere den Kampf gegen die GrundrechteEntzugsZentrale kurz GEZ.
    Wir müssen uns vereinigen! Wir alle zusammen haben mehr Geld als unser Feind uns abknüpft. Wir stellen einfach die Zwangszahlungen ein und gründen ein Heer mit dem eingespartem Geld.
    Wir sind keine Juristen. Wir sind keine Politiker. Was wir sind kann uns keiner nehmen.
    Wir sind frei!!!
    Wir sind frei!!!
    Wir sind frei!!!

  63. Hallo liebe Freunde der GEZ!!

    Ich hab mal ein ganz ausgefallenes Erlebnis…
    Ich habe von September 05 bis August 06 studiert (war immatrikuliert). Vorher habe ich bei meinen Eltern gewohnt und war minderjährig.
    Für die Zeit im Studium war ich befreit.
    Nach den zwei Semestern habe ich abgebrochen und eine Ausbildung begonnen, im September 06.
    Wegen meiner Ausbildung bin ich umgezogen und hatte von August 06 bis Januar 07 keine Rundfunkgeräte, da ich diese an meinem alten Wohnort verkauft habe.
    Im Januar 07 habe ich mir dann wieder Fernseher und Radio zugelegt und mich, dank meiner Ausbildung, wieder befreien können.

    Von August bis Januar habe ich mich bei der GEZ ncith gemeldet.
    Dass ich eien Asubildung machen zählt nicht, weil man sich ja nicht rückwirkend abmelden kann.
    Jetzt soll ich für diesen Zeitraum zaheln. Obwohl ich eine arme, zu befreiende Auszubildende bin und noch nciht mal Rundfunkgeräte besaß.

    Nun werde ich mich wieder abmelden. Dann besitze ich lieber keinen Fernseher und gucke mal bei Freunden was so die TV-Welt sagt…und Radio hör ich sowieso nie!!

    Was sagt ihr? Ist die GEZ berechtigt das Geld von mir für diese Monate von August bis Januar zu verlangen? Ich kann es ja nicht nachweisen, dass ich die Geräte damals verkauft habe …

    Eure wütende Mona

  64. Die G.E.Z. läst sogar Unterlagen von Alg2 Empfängern
    verschwinden. Dann heist es, bitte schicken sie uns die
    Orginale vom Arbeitsamt.Wenn man das tut, hat man
    keine Beweise mehr und es wird gedroht, jederzeit vollstrecken zu können.Dese Terrororganisation macht
    vor nichts halt. Aber es ist alles nur heisse Luft.Lasst
    euch nicht einschüchtern.

  65. Hi Mona,

    zunächst einmal geht es die GEZ einen feuchten Furz an, was du mit deinen Geräten gemacht hast. Die kriegen nur Infos von uns, wenn wir Rundfunkteilnehmer sind, bzw. Geräte zum Empfang bereit halten. Wenn nicht, besteht keine Auskunftspflicht. Egal was die behaupten, die sind keine Behörde oder sowas in der Art. Wenn einer von der GEZ(alles Freiberufler) bei dir klingelt, dann lass den bloß nicht rein.
    Das musst du nicht, dazu bist du nicht verpflichtet. Deinen Hausfrieden darf nur ein Staatsdiener stören, der auf Grund einer gerichtlichen Anordnung handelt. Polizei, Zoll usw. Die weisen sich dann als so jemand aus und können das an der Tür bescheinigen.
    Der Freiberufler kommt nur, um sich von dir seine Provision zu holen. Das müssten dann so ca. 40 % der Gesamtforderung sein. Dazu braucht er deine Unterschrift. Schreibe denen, dass du seit dem Tag x keine Geräte mehr besitzt und deswegen auch nicht zahlen wirst und aus finanzieller Sicht auch garnicht könntest. Am Besten per Einschreiben oder Fax.
    Viel Erfolg!

  66. Danke für die ersten Hinweise!

    Habe nun gekündigt, per Fax vor circa 3 Wochen und warte nun auf eine antwort! Mal sehen, bin gespannnt!
    Über weitere Kuriositäten werde ich berichten :)

    Mona

  67. wie ist das eigentlich wenn ich die GEZ nun abgemeldet habe, keinen Fernseher und Radio mehr besitze, und ich nutze dann nur noch die verschiedenen Internetportale (keine TV Karte oder DVB-T Empfänger) um einige Sendungen zu gucken bzw zu hören… Macht sich ja jemand die Arbeit und lässt diese Seiten überwachen, um an die IP Adressen der Benutzer zu kommen um so Schwarzseher/hörer anprangern zu können?
    Ich bezahle seit Jahren brav meine Gebühren, aber mein Fernseher steht hier nur verstaubt in der Ecke, darum habe ich jetzt vor die Kiste endlich zu entsorgen und mich von der GEZ abzumelden ( alleine schon aus finanzellen Gründen!)

  68. Tja, ein nervtötendes Thema hier, aber besser als Fernsehen…. wow, was hab ich bis jetzt gelacht, aber auch nur noch den Kopf geschüttelt. Ich darf mich nur noch bis Ende d.M. als TV-Besitzer sehen…. (sehen…. hehehe…welch Ironie…). Danach gibt es auch für unsere Kids eine TV-, PS2 frei Zeit… geilomat endlich mal wieder Spieleabende mit alle Familienmitglieder…. Ach, wenn mal ein solcher Freiberufler uns besuchen möchte, wei0 ich nicht wie sich ein Schutzhund verhält, den wir jetzt in Pflege genommem haben ??? Der will sicher nur spielen…..
    Also toy toy toy… lasst nicht locker und klagt nötigenfalls über den EU Gerichtshof…; Denn wieso zahlen keine Schweizer ? Österreicher ? Franzosen ? Belgier ? Luxemburger ? Holländer ? Dänen ? Polen ? Tschechen ? Slowaken ? an die GEZ, wenn sie im Einzugsbereich der ÖRR Anstalten liegen ???? Weil der Deutsche ein Mensch 2. Klasse ist ??? Geht gar nicht…… Die GEZ ist ein Looserverein….

  69. Da kannst du mal ganz stark von aus gehen. Wenn du dich bei der GEZ abgemeldet hast, bist du allerdings kein
    Rundfunkteilnehmer mehr; also auch nicht mehr zur Auskunft verpflichtet. Wenn du nach deiner Abmeldung so einen vor der Tür stehen hast, dann mach einfach die Tür zu, oder drohe falls nötig mit der Polizei. Auch wenn du noch ein Rundfunkteilnehmer bist, musst und wirst du niemanden von der GEZ reinlassen.

  70. ok danke für deine antwort. dachte ich müsste die gez typen dann zur kontrolle reinlassen.
    wenn das so ist dann schicke ich die abmeldung direkt mal los. auf der seite der gez heißt es man müsste tatsächliche gründe angeben, eine erklärung würde nicht reichen. was gibt man denn am besten mal als grund an?

  71. Gib am besten an:
    „Es werden keine Rundfunkgeräte mehr zum Empfang bereitgehalten. Grund der Änderung ist ein Defekt der Geräte, mit anschließender Entsorgung.“
    Du musst unbedingt angeben, dass die Geräte entsorgt wurden, da sie sonst denken du hast sie nocht bei dir und egal ob defekt oder ncith defekt, die gehen dann davon aus, dass du immernoch guckst.

  72. Volksbegehren gegen GEZ Gebühren gestartet

    Mit einer bundesweiten Unterschriftensammlung will ein Kasseler Verein gegen die Rundfunkgebühren vorgehen. «Wir wollen in allen 16 Bundesländern Volksbegehren gegen die Rundfunkstaatsverträge initiieren. Damit ließe sich die Gebührenpflicht aushebeln», sagte der Vorsitzende des Vereins «Die Macher», Oliver Bienkowski, am Dienstag in Kassel. Bienkowski rechnet nach eigenen Angaben schon in den ersten Wochen mit mehreren zehntausend Unterschriften.

    Der Verein kritisiert in seinem Aufruf, dass das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender abgeflacht sei. «Sie schimpfen überheblich auf die Privaten, streichen aber selbst das Bildungsfernsehen zusammen. Und dass Intendantengehälter immer noch Geheimsache sind, passt auch nicht zur Demokratie», sagte Bienkowski. Die Gebühreneinzugszentrale habe im vergangenen Jahr 7,3 Milliarden Euro kassiert. «Das ist deutlich mehr als das ganze Bruttosozialprodukt von Bolivien. Für so viel Geld kann man schon etwas mehr Niveau und etwas mehr Transparenz erwarten.»

    Hinter dem Verein stehen nach seinen Worten etwa 80 Unterstützer. Bekannt geworden war die Gruppe mit Aktionen gegen Nichtrauchergesetze, bei denen angeblich im ersten Monat 35 000 Unterschriften gesammelt worden waren.
    (Internet: http://www.gezweg.de)

  73. Hi, also ich habe jetzt auch das Formular übernommen und schicke es den „legalen“ Verbrechern.

    Dazu eine lustige Geschichte: Vatertag war ich unterwegs, nächsten Tag vormittags klingelt es an der Tür. Neugierig wie ich bin, verlasse ich das Bett und mache nicht ganz taufrisch die Tür auf -Mr. GEZ-….mit seinen Gebrabbel(welches aber perfekt einstudiert war -er hat nicht gefragt ob ich Geräte habe, sondern wieviele…)- und seiner Bussgeld Androhung, hat der mich so verunsichert, dass ich mich da echt böse reingeritten habe und 300euro nachzahlen musste. Ist mir im nachhinein peinlich, aber ich kann nur jedem raten: Lasst keinen von diesen Pennern rein. Die sind schlimmer als die miesesten Versicherungsvertreter. Ich habe seitdem einen richtigen Hass auf die GEZ! Ich habe sogar vom Anwalt einen Brief verfassen lassen, dass ich halt noch Betrunken war und nicht wusste, was ich tat, aber dass ließ die GEZ nicht gelten. Also vielen Dank nochmal für den MUSTERBRIEF!!!

  74. Wie ist das denn jetzt eigentlich mit PC + Internet. Wenn ich mich abmelden will weil ich keinen Fernseher + Radio mehr hab, aber halt noch meinen Rechner, muss ich doch weiterhin blechen oder? Sind doch auch ca. 5 € pro Monat oder? Und wie schreibe ich denen das am besten?

  75. Hallo!

    Danke eurer guten Ratschläge, habe ich fast erfolgreich meinen TV abgemeldet.

    Nur denkt die GEZ noch, dass ich ein Radio besitze, was ich aber im Abmeldeformular gar nicht angegeben habe.

    Naja, muss ich wohl nochmal eine Abmeldung schicken=).

    Danke an euch alle!!

    MfG

  76. Hallo Cologne,

    ich habe eine gez-befreiung da ich studiere und bafög erhalte, nun hab ich dummerweise jetzt erst bemerkt, trotz der bestätigung über die freistellung dass mir alle 3 monate 51 euro sonstwas abgebucht werden….

    hab ich da ein recht auf rückzahlung?

    danke und lieben gruß

  77. Hallo Cologne

    Also wenn du die Befreiung bei der GEZ angegeben hast, dann hast du ein Recht auf Rückzahlung.
    Das geht ja nicht, einfach weiterhin abzubuchen!

    Würde da einen riesen Stress bei der GEZ machen=).

  78. Aus meiner Sicht musst du keinen Grund angeben.
    Wenn du aber was angeben möchtest, dann ist der Satz “ Ich halte keine Geräte mehr zum Empfang bereit “ der richtigste Grund.

  79. Leute lasst euch von den GEZ Heini´s nicht abzocken! Geh gegen Sie massiv aber Formal korrekt vor!!
    Ich lasse keinen GEZ´ler in meine Wohnung rein, und beantworte auch keine Fragen! Versucht er gewaltsam in meine Wohnung zum kommen, gibt´s dementsprechend zurück!
    Gibt der GEZ grundsätzlich keine Einzugsermächtigung!! So erspart Ihr euch das Einzugskündigungstheater, Kündigung immer schriftlich per Einschreiben.

    Die GEZ das sind legale Verbrecher, aber man kann dagegen vorgehen!!

    Siehe http://www.gez-abschaffen !!

  80. Hallo Leute

    Nach 8 Jahren harten Kampf mit der GEZ werde ich wohl
    demnächst als Sozialfall enden .Nach zwei Widersprüchen
    ein in meiner ALGII zeit 2006 und 2007 keine Antwort und
    momntaner forderungen von 412,37 Euro werde ich nach
    29 Jahren harter Arbeit davon 14 Jahre als selbständiger
    Handwerker (ca.50.000 Euro dank deutsch.Rechts schau )
    Nichtausgezahlten 3800,00 Euro Lohn im Jahr 2007 Urteil hängt bei mir auf dem Klo in den verdienten ALGII Ruhestand gehen .Ich denke
    mein Bedarf an diesen Obrikeitsstaat sorry demokratisch deutsch natürlich hat sich erschöpft .Leider sind die geistigen Brandstifter der NEONAZI von morgen die am LAUTESTEN von rechtssicherheit und demokratie reden .
    Ich finde es schade das der deutsche mit seinen Hang zur
    Analen Gesichtsbräune so leicht zu Täuschen ist .
    Trotz meiner negativen Erfahrungen schlägt mein Herz Links.

    Gruß aus Hamburg

    Morlow1962

  81. Hi Zusammen,
    Bin seit nem halben jahr abgemeldet.jetzt haben sie mir geschriebn:
    Auskunft über ihre Rundfunkgeräte
    BLablabla
    -ich habe weder Radio noch fernseh in meiner Wohnung
    (eine Vorort-Prüfung behalten wir uns vor)
    Wenn ich diesen punkt ankreuze muss ich sie dann reinlassen oder haben die mittlerweile schon ne befugnis für den Zutritt bei mir???find nur sachen aus den vergangenen jahren vielleicht hat sich ja was geändert.Danke schon mal und alles liebe

  82. Hallihallo
    Ich danke dir für diese Seite und deine tip´s. Ich weis nicht mehr was ich machen soll, ich habe vor 9 monaten ein nicht vorhandenes radio abgemeldet mit den Worten: -im Betreff: ABMELDUNG, -und im Text: …ich möchte ein Radio abmelden welches ich nicht besitze…, ich dachte damit wäre es erledigt. Dann war ich leider lange Zeit nicht in meinem Heimatort -eben diese 9 monate- und machte dann mit schrecken meine post auf und dachte ich guck nicht richtig 167€ für nichts. Ich darauf bei der GEZ angerufen und gefragt ob die noch ganz rund laufen oder der deutschen Sprache nicht mächtig sind, meinten die zu mir besitz interesiert garkeinen ob eins bereit gestellt ist das interesiert. Ich hab bald ins Telefon gebissen jetzt hoffe ich das dein Brief mir hilft, zusätzlich geh ich mit einer kopie meines schreibens zu meiner Anwälten und frage sie ob das so rechtens ist. Die kriegen von mir kein geld mehr nie wieder. Über 500€ habe ich schon an die gezahlt für nichts.
    GROSSEN DANK AN ALLE

  83. Hallo zusammen,

    ich bin durch eine Google Recherche zwecks GEZ machenschaften auf diese Seite gestoßen und sitze seitdem nur noch kopfschütteln vorm PC.

    Mein Fall sieht so aus: Meine Freundin wurde 2004 im zarten alter von 16 an Ihrer Haustür Ihrer eigenen Wohnung, die Sie alleine bewohnt hat, von einem Mann gefragt Zitat: Haben Sie einen Fernseher? .> Ja, warum? -> Dann unterschreiben Sie bitte hier.

    Meine damals naive Freundin unterschreibt natürlich …

    Was Punkt 1. wäre, warum ich stinksauer bin. Bei jedem anderen Vertag wäre diese Unterschrift nicht rechtsgültig, da sie minderjährig war und praktisch überrumpelt wurde. Die GEZ darf das anscheinend.

    Diesen Monat, geschlagene 3 Jahre und 7 Monate !!!! später erhält Sie ein Schreiben das Sie doch bitte 730 Euro GEZ Gebühren nachzahlen soll, Sie hätte seit 2004 nicht eingezahlt. Es ist zu 100% so das die GEZ bis zu diesem Monat kein Schreiben an meine Freundin geschickt hat, keine Mahnung, kein Abbuchungsversuch, garnichts. Sie hat ja nicht einmal eine Kontodummer angegeben damals.

    Jetzt auf einmal wollen Sie 730 Euro von einer Auszubildenden die 400 Euro im Monat verdient. Aus meinen Recherchen weiss ich nun das der Anspruch auf die GEZ Gebühr nach 4 Jahren verjährt, also nicht mehr einforerbar ist.

    Das erklärt dann wohl warum die **** sich gerade jetzt melden.

    Ich habe eben dort angerufen und gebeten mich über diese Forderung aufzuklären. Der Herr am Telefon sagte mir dass meine Freundin sich 2004 angemeldet habe und seitdem nicht gezahlt hat. Sie soll doch bitte jetzt zahlen.

    Ich hab daraufhin sofort aufgelegt, weil ich so stinksauer war dass ich wenn ich weiter gesprochen hätte den Mann wohl sowas von angeschriehen hätte …

    Was würdet Ihr mir raten was wir als nächstes tun sollen??

    Einen Anwalt einschalten ist wohl das sinnvollste, allerdings kostet der natürlich Geld, ich wette im Endeffekt zahlen wir dann mehr für den Anwalt als die GEZ haben will…

    DANKE lieber Papa Rechts und Sozialstaat.

    Es kotzt mich so dermaßen an ….

  84. Vergisst nicht sich bei der GEZ abzumelden
    Ich bin vor über einem Jahr is Ausland gegangen und vergessen mich bei der GEZ abzumelden. Ich dachte ja eigentlöich auch wenn ich mich in Deutschland abmelde dann erlöscht auch die GEZ-Gebührenpflicht. Leider ist es aber nicht so. Ich bin jetzt zurück gekommen und habeüber 200,- zum nachzahlen bekommen.
    Abmelden lohnt sich also!

  85. KOMISCH KOMISCH…
    ist schon eigenartig.sie probieren mit werbung an die leute die nicht zahlen,heran zu treten und ihnen ein schlechtes gewissen einzutrichtern.
    aber eine abmeldung muss ich per einschreiben oder fax schicken damit ich zu 100% was in der hand habe…liebe leute der GEZ wenn ich einen scheiss normelen brief schicke würde,in dem steht das ich statt 17 lieber 100 euro im monat zahlen moechte,dann kommt der brief doch auch an…also an der post liegt es wohl nicht…
    also nicht:HEUTE SCHON GEZAHLT sondern HEUTE SCHON MAL MEINE ABMELDUNG DIE SEIT 4WOCHEN DA IST BEARBEITET

  86. Hallo an alle,

    die Willkür, mit der hier der Bürger abGEZockt wird, ist einfach nur eine Frechheit. Es scheint so, als dass sich dieser Abzockapparat ein neues Jagdrevier zu erobern scheint, zu dessen Entstehung er nicht einmal beigetragen hat.
    Was hat den Rundfunk mit dem Internet zu tun? Die Kosten für die Aufrechterhaltung des Internetbetriebs werden alleine von den Telekomunikationsgesellschaften getragen und vom User wieder erstattet (zurecht).
    Alleine die Bereitstellung von aufgewärmten TV-Sendungen über das Internet berechtigt noch lange nicht dazu, sich das Internet anzueignen und dafür plötzlich Gebühren zu verlangen. Wenn einige senile Herren der öffentlich rechtlichen eines Tages auf die Idee kommen, eine Zwangsbeschallung von Kirchtürmen und Rathausdächern vorzunehmen, dann müssen wir wohl eines Tages auch Gebühren für Augen und Ohren bezahlen.

    Hier scheint die freiheitlich demokratische Grundordnung unsere Gesellschaft auf übelste Weise ausgehebelt zu werden. Und das ganz legal und Schritt für Schritt. Wohin das führen kann zeigt uns die Geschichte vor 1945. Dazu ein Auszug aus dem Grundgesetz:

    Artikel 5
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten….

    Genau diese allgemein zugängliche Quelle (Internet) wird durch die neue Gebührenordnung nun denjenigen verwährt, die das Programm der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstallten ablehnen. Hier muss gehandelt werden. Hier muss sich eine Massenbewegung in Gang setzen und und diesem aufgeblasenen Abzockapparat das Handwerk legen. Nötigenfalls bis zum Europäischen Gerichtshof. Leute lasst euch nicht die hartverdiente Kohle abzocken und handelt!

  87. Hallo an alle,

    da stimme ich Dir völlig zu @ Andy. Technische Möglichkeiten gibt es genug, solche umzusetzen würde weniger Aufwand benötigen, als so ein Abzocksystem aufrechtzuerhalten. Und gute Anwälte gibt es auch genug, die sich für so eine Sache einsetzen würden. Nur kostet der weg über alle Instanzen sehr viel Geld und Zeit. Man müsste eine Bürgerinitiative gründen, die sich aus Spenden der Mitglieder finanziert. Ansatzweise hat dies die VRGZ (Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler) getan und hat Anfang 2006 eine Verfassungsklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Leider ist diese Vereinigung nach interner Streitereien zerbrochen. Das Verfahren lief aber bis Ende Januar 2008 weiter und wurde Bundesverfassungsgericht abgewiesen. Als Begründung gaben die Richter an, dass erst der Rechtsweg über die Verwaltungsgerichte ausgeschöpft werden müsse. Dies zeigt, dass man also ganz unten über alle Instanzen anfangen muss. Zudem braucht man den Rückhalt von sehr vielen Leuten, die eine solche Sache unterstützen. Es dürfte allerdings nicht schwer sein solche zu finden, zumal sich fast jeder Bundesbürger durch die öffentlich rechtlichen abGEZockt fühlt.

  88. Hi @ all!
    Echt ein sehr informativer Blog!
    Hab dazu jedoch noch eine Frage:
    Meine Freundin hat so einen Befreiungschein:
    „a. Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben
    Aktueller BAföG-Bescheid“
    Und es ist natürlich ihr Fernseher mit dem wir gucken und in einer eheänlichen Gemeinschaft zusammen leben.
    Darf ich mein Rundfunggerät in dem Fall abmelden ?
    mfg und danke!

  89. Hallo ihr alle,

    ich bin im Oktober 2001 aus dem gemeinsamen Haushalt ausgezogen, die Stereoanlage, das Fernsehgerät sowie das Auto inkl. Autoradio ist in den Besitz meiner ehemaliegen übergegangen. In meinem neuen Auto sowie in meiner Wohnung gab es kein Gerät zum Radio oder Fernsehempfang, sollte ich mal Lust auf TV haben, bin ich zum Nachbarn gegangen. Im April 2006, sind ja immerhin schon 5 Jahre vergangen bekomme ich von der GEZ eine Mahnung über 498,06 Euro. Ich darauf hin sofort wiedersprochen das ich seit dem 15.10.2001 kein Radio oder Fernsegerät zum Empfang besize, sowie das ich auch in meinem Fahrzeug kein Radioempfang habe. Der letzte Satz sagt lt. Auskunft der GEZ leider nicht aus das ich in meinem Fahrzeug kein Radio habe. Aus diesem Grund müsste ich rückwirkend bis 2001 Gebühren für ein Radio bezahlen.

    Meine Ex hat damals wohl mit meiner Mailadresse der GEZ mitgeteilt das ich ein Radio habe, ich weiss nur leider nichts von dieser Mail und meine Ex nach gut 7 Jahren auch nichts mehr. Im Mai 2007 habe ich nach über einem Jahr mal wieder Post von der GEZ erhalten, diesmal mit einer Forderung von 595,86 Euro. Sofort wiedersprochen und auf meine Mail von 2006 hingewiesen, in der stand das ich seit 2001 kein Radio habe. Im Februar 2008 dann wieder Post, diesmal ein Gebührenbescheid für 7/2007 bis 12/2007 zum Preis von 33,12 Euro zuzüglich 5 Euro Säumniszuschlag.Am 15.02.2008 dann ein Kontoauszug über 672,10 Euro minus. Ich zum Telefon, die noch nette Dahme auf meine beiden Wiedersprüche angesprochen, diese liegen der GEZ vor, können aber nicht anerkannt werden.

    Ich sollte doch nochmal eine Kündigung unterschreiben und damit sollte dann alles erledigt sein, ich die Dahme gefragt: warum solle ich etwas kündigen, was ich garnicht habe. Darauf sie, es liegt eine Anmeldung aus 2001 mit einem Radio vor, und mein Wiederspruch aus 2006 wird nicht anerkannt weil dort nicht genau steht das ich in meinen KFZ kein Radio habe. Auf meinen Vorschlag hin die Kündigung mit Datum vom 15.10.2001 zu versehen wurde sie recht unhöflich und ich habe das Gespräch aus Vernufstgründen abgebrochen.

    Gestern hatte ich Post von meiner Gemeinde mit einer Zwangsvollstreckung im Kasten, ich sofort ne Mail mit allem was ich der GEZ an Wiedersprüchen zugesand habe an meine Gemeinde. Heuto Morgen dort angerufen und der Sehr netten Dahme alles geschildert.

    Die Vollstreckung ist für 8 Wochen aufgehoben und ich sollte doch bitte einen Nachweis über das nicht vorhanden sein von Radio und Fernseher überbringen. Jetz werde ich mir von meiner Werkstatt einen Nachweis besorgen das die Fahrzeuge von mir kein Radio hatten oder haben. Das Notebook von dem ich hier schreibe ist das von meiner Freundin, sie zahlt an die GEZ, jetz muss meine Freundin nur noch bestätigen das in meiner Wohnung kein Radio oder Fernseher ist. Bin mal gespannt wie die GEZ auf das nächste Schreiben welches ich persönlich in Köln abgebe reagiert.

    Jürgen

  90. hallo,

    wir sollten eigentlich von der GEZ eine Erstattung für den Zeitraum ab 1992 bekommen,
    jedoch weigert sich die gez weiter bis 2004 zu begleichen.
    Grund Verjährungsfrist nach § 7 Abs.4 Rundfunkgebührenstaatsvertrag.

    Gibt es weitere Möglichkeiten?

    herzlichen Dank

  91. An die

    Gebühreneinzugszentrale (GEZ)

    Postfach 11 03 63

    50403 Köln

    Per Einschreiben / Rückschein

    GEZ-Teilnehmernummer: XXXXXXXXX – Abmeldung meiner Rundfunkgeräte

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mit dem beigefügtem, ausgefüllten Formular zeige ich Ihnen die Abmeldung meiner Rundfunkgeräte zum dort angegebenen Datum an.

    Ich verweise ausdrücklich darauf, dass ich meine beigefügte Abmeldung korrekt entsprechend der Vorschriften des Rundfunkgebührenstaatsvertrags (RGebStV) und Ihrer Formularanforderungen vorgenommen habe.

    Den Hinweis am Schluss Ihres Abmeldeformulars, dass nach der Abmeldung keine Geräte mehr bereitgehalten werden dürfen, habe ich zur Kenntnis genommen und datiert unterschrieben. Gegenteilige Unterstellungen hätten keinerlei Rechtsgrundlage.

    Ich darf vorsorglich darauf aufmerksam machen, dass es sich bei dem beiliegenden Formular um eine „Abmeldung“ handelt und keinesfalls um einen „Antrag auf Abmeldung“, über dessen Genehmigung die GEZ frei entscheiden kann. Nach § 3, Art. 4 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) habe ich nur meine Abmeldung zu begründen sowie sonstige einfache Angaben zu machen, wie sie in Ihrem Abmeldeformular vorgesehen sind.

    Ich teile die Meinung der Landesdatenschutzbeauftragten und anderer, dass die GEZ rechtswidrig agiert

    *

    wenn sie nach einer formgerechten GEZ-Abmeldung ehemaliger Rundfunkteilnehmer die Anerkennung dieser Abmeldung verweigert,
    *

    wenn die GEZ Abmeldende unter Druck setzt, um die näheren Abmeldeumstände zu erfahren,
    *

    wenn die GEZ dabei die Herausgabe von Personen- und Adressdaten Dritter verlangt,
    *

    wenn die GEZ Nachweise dafür fordert, bei wem und wo in welchem Zustand die bisher bereitgehaltenen Rundfunkgeräte verblieben sind.

    Sollten Sie meine beiliegende Abmeldung nicht anerkennen oder von mir ähnliche Angaben oder Nachweise erzwingen wollen, werde ich umgehend rechtliche Schritte einleiten. Die Anwaltsgebühren werden Ihnen dann in Rechnung gestellt.

    Nur rein vorsorglich erinnere ich daran, dass Versuche des Rundfunkgebühreneinzugs durch Zahlungsaufforderungen für zukünftige Monatszeiträume, für die ich bereits abgemeldet und daher nicht mehr gebührenpflichtig bin, den Straftatbestand der Gebührenüberhöhung nach § 352 StGB erfüllen könnten.

    Ich darf Sie höflichst darum bitten, mir binnen der nächsten 14 Tage den Eingang und die formale Richtigkeit der beigefügten Abmeldung schriftlich zu bestätigen, und ebenso, dass Sie die gesetzlich vorgeschriebene Löschung meiner bei Ihnen gespeicherten Personendaten als Rundfunkteilnehmer vorgenommen haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    (Unterschrift)

    Anlage: Ausgefülltes, unterzeichnetes GEZ-Formular zur Abmeldung als Rundfunkteilnehmer

    Das habe ich heute abgeschickt.
    Wenn sie mir nicht glauben, lade ich die Gez gerne zu meinem Umzug ein und führe sie zu meiner Freundin, der ich meine Geräte geschenkt habe (ist meine Begründung der Abmeldung!)

    Was meint ihr?
    Bekomme ich mit dem Schrieben noch Schwierigkeiten?

  92. HI

    Erspar dir doch den Stress, und lade das Abmeldeformular von der GEZ Website und schreibe bei Grund:

    “Es werden keine Rundfunkgeräte mehr zum Empfang bereitgehalten. Grund der Änderung ist ein Defekt der Geräte, mit anschließender Entsorgung.”

    Damit klappt es immer und es werden alle Geräte die du ankreuzt abgemeldet=).

    Viel Spass!

  93. Habe das Abmeldeformular mitgeschickt.
    Jetzt habe ich ein „Antwortschreiben“ erhalten…

    Ich möchte doch bitte ein Befreiungsantrag ausgefüllt abschicken!
    Habe Ihnen wieder das selbe Schreiben gefaxt und alle Wörter bzgl Abmeldung fett geschrieben.

    Das Schreiben kann man nun wirklich nicht miss verstehen!!!

  94. Ich habe keinen Fernseher.
    Wenn ich mal einen habe und er kaputt geht, werde ich ihn gleich (unfrei) an die GEZ senden, da können die von mir aus die Empfangsfähigkeit „mit geringem technischem Aufwand“ wiederherstellen. Natürlich vorher noch mit nem Hammer draufhauen oderso.

  95. Mal´ne Frage:
    Wie könnte der folgende Sachverhalt ausgehen?

    TV – kaputt und entsorgt.
    Dieses wird der GEZ mitgeteilt und eine Abmeldung für TV-Gebühren (nach obigen Standarts)dazugelegt.
    Zeitgleich gebe ich an, ein Autoradio sowie ein „neuartiges Gerät“ zu besitzen. (bin ja ehrlich ;) )
    Würde das funktionieren und wenn ja, wie hoch werden dann die Gebühren ausfallen? -bzw. hat das schon jmd. gemacht?
    LG

  96. Hab mal folgende Frage :
    Wie läuft das mit nen Autoradio in einem rein privat genutzten PKW.
    Folgender Hintergrund : Wohne seit 01.12.2008 bei meiner Freundin
    die GEZ zahlt und will jetzt TV und Radio usw. bei der GEZ abmelden.
    Meine Wohnung will ich aber erst zum 31.03.2009 kündigen.
    Muß ich jetzt weiter zahlen nur für mein Autoradio ???

    LG

  97. ich habe auch eine frage.
    habe meinen internet fähigen pc angemeldet.
    werde aber in eine wohnung ziehen in der ich keinen internet zugang habe. aus dem grund möchte ich der gez „kündigen“.
    wie muss ich meine abmeldung formulieren, damit sie akzeptiert wird.?

    Gruß

  98. Hi jjaay,

    du musst in etwa so schreiben,: „ich habe kein empfangsbereites gerät bereit gestellt!“.
    klingt komisch ist aber so! also du musst es natürlich noch etwas umschreiben.
    aber vorsicht! du darfst auf keinen fall sagen das du so ein gerät pc, radio, oder tv zu hause hast. viel glück ich zahl jetzt noch für ein gerät was was noch nie existiert hat

    gruß zurück
    asgad aus sdl

  99. Etwas verzwickte Lage bei mir:

    Ich war für ein Jahr nicht in Deutschland, hab vorher vergessen (mein Fehler) bei der GEZ mich abzumelden. Wohnsitz hab ich geändert zu meinen Eltern damit ich weiterhin Post etc bekomme. Telefonisch hatte ich der GEZ mitgeteilt dass ich umgezogen bin und in Deutschland keine Einkünfte mehr habe.
    Meine Eltern bekamen irgendwann eine zweite Mahnung (über 2 Quartale) und haben panisch meine „Schulden“ bei der GEZ bekommen. Da ich in dieser Zeit im Ausland genug anderes zu tun hatte als mich um die Schnüffelhunde der GEZ zu beschäftigen, habe ich von der Episode jetzt erst mit einem dreiviertel Jahr Verspätung erfahren.

    Ich kann per Lohnsteuerkarte problemlos nachweisen dass ich in 2008 keine Einkünfte in Deutschland hatte, und in meiner Wohnung (offiziell meinen Eltern) alle Geräte angemeldet sind.

    Wie geh ich vor damit ich das Geld wiederbekomme (immerhin ~150 Euro) oder zumindest das mit den kommenden Gebühren verrechnet wird?

  100. Hallo,

    was soll man von den Einträgen hier halten?
    Sehr viele sind Niveaulos, manche meinen mit Ihrer Assysprache ernst genommen zu werden.
    Leute ein kompetenter Kommentar sieht anders aus, was ich hier lese sind Drohungen usw. also nichts Effektives außer ein paar zivilisierter Kommentare.

    Wenn man was erreichen will sollte man sich schon an die Umgangsformen halten und nicht hier offiziell Ratschläge holen wie man sich am besten aus der Zahlung winden kann weil man keinen Bock hat zu zahlen.

    Man wird es nicht glauben aber auch die GEZ hat Computer und Internet und kann dieses mitlesen.

    Fakt ist doch es gibt den Rundfunkgebührenstaatsvertrag der für alle gültig ist genau alles Regelt, da kann man sich den Kopfzerbrechen wie man will den gibt es nun mal und nicht nur in Deutschland sondern auch andere Länder wie Österreich usw. haben die Gebühren und eine GEZ nur dass die dort nicht GEZ heißt.

    Die abzocke in unserem Staat ist doch durch viel mehr geprägt als durch die GEZ hier werden die Menschen gedemütigt durch 1 Euro Jobs ohne Perspektive, Hartz 4 Empfänger zum Überlebenskampf gezwungen, Leiharbeiter wie Sklaven vermarktet und verkauft.

    Wenn man sich den Schwachsinn in unserem Statt mal genau ansieht steht jeder 3. schätze ich mal vor dem Existenzminimum dagegen sollte man vorgehen.

  101. Ich bin alleinlebender Student und nutze das Internet in der Uni, Zuhause hab ich weder Internet , noch irgendwelche „Empfangsgeräte“. Bis vor zwei Jahren hatte ich ein Fernseher, der leider kaputtgegangen ist. Ich habe ihn darauf bei der GEZ abgemeldet und diese haben das nicht akzeptiert (von wegen, lässt sich reparieren, usw.). Daraufhin hab ich den zur entsorgung gebracht und die Fernbedienung in die GEZ Zentrale nach Köln geschickt. Danach hab ich bis zu meinem letzten Umzug nichts mehr von den gehört. Vor einem Jahr bin ich umgezogen, da fing es wieder an und ich fragte mich: Gehen die davon aus, weil ich in eine WG Ziehe, weil ich mir eine WOhnung allein nicht mehr lesiten kann, das ich mir plötzlich einen Fernsehr, radio, etc. leisten könnte???? Also ich sag nur Finanzkriese!!!! Einen Fernsehr brauch ich nicht. Aber mein Zeitungsabo, den behalt ich. Der macht wenigstens nicht blöd. Immer wenn ich meine Eltern besuchen gehe, muss ich leider feststellen, dass sich in den letzten Jahren nichts verändert hat. Es gibt immer noch Big Brother, Bohlen und Co. Das schöne ist, wer gewinnt liest man auch in der Zeitung und die schrecklichen Kandidaten erspart man sich sowohl akustisch wie auch bildlich. Ich kann ein Zeitungsabo nur empfehlen, da hat man mehr von!
    A.

  102. ich ahb’S zumindest geschafft von den 17,98 € auf 5,76 € runterzukommen, indem ich in meiner fernseher-abmeldung begründet habe, dass ich nur noch Zattoo und andere Dienste verwende und daher meinen fernseher abgeschafft habe. Ging ohne beanstandung durch. ganz abmelden wollte ich mich dann doch nciht da ich in naher zeit vorhabe bei den Öffentlich Rechtlichen zu arbeiten und da ist Schwarzsehen Kündigungsgrund.

  103. Guden!

    Ich habe folgende Frage:

    Ich wohne noch bei meinen Eltern.
    Bin in der Ausbildung, verdiene also nicht wirklich viel.

    Jetzt habe ich aber einen PC und einen Fernseher im Zimmer stehen.
    Aufgrund dessen bezahle ich auch schon brav meine Gebühren.

    Muss ich das überhaupt?
    Meine Eltern zahlen logischer Weise auch ihre Gebühren.
    Aber es gehört doch alles ihnen. Sprich auch mein PC und mein TV.

    Kann ich mich also abmelden, da ich im eigentlichen Sinne ja gar keine
    eigenen Geräte besitze, sondern nur die meiner ELtern mitbenutze?

    Wäre nett, wenn ich darauf eine Antwort erhalten würde.

    Danke.

  104. Wenn du in der Ausbildung bist , verdienst du so wenig, daß du dich
    eigentlich befreien kannst. Die Verbrecher werden den Antrag natürlich ablehnen, Druck machen und alle Briefe außer Bescheiden ignorieren.
    Mit den geisteskranken Verbrechern zu diskutieren bringt nichts. Habe
    mir dadurch eine Strafanzeige wegen beleidigung eingehandelt.
    Am besten wäre es, wenn alle Opfer dieser Mafia Bescheide zwecks
    Entschädigung an die Privatadresse von Peter Boudguost ( Oberpate)
    schicken würden.

  105. naja, der verein ist schon so ein gespräch für sich.

    @serafim, das ist doch scheiß egal ob die gez hier mit liest bzw. ist es doch gut.

    ich find es schlimm wie einem das geld aus der tasche gezogen wird.
    nehmen wir kabelfernsehen. ich bezahle für kabel digital. das beinhaltet unter anderem auch die öffentlich rechtlichen. aber das reicht ja nicht, man muss extra nochmal bezahlen. doppelt hält besser oder wie?
    ich hab extra noch sat. die schüssel hat mich ne menge gekostet. mein flachbild hat mich ne menge gekostet. ich darf aber erst einschalten wenn ich gez gezahlt hab. ihr habt doch nen rad ab.
    das gute daran ist ja noch das ich nicht mal weiß wo die sender sind für die ich volle kanne bezahle. die hab ich nicht gespeichert.

    was ist mit den schwarzsehern aus den angrenzenden staaten. polen, tschechien, österreich, frankreich, holland ….. alles schwarzseher. sperrt sie ein aber flott.

    aber mich wundert nichts mehr. die gez ist mit den rechenzentren des einwohner meldeamtes verbunden. soviel zum datenschutz.

    ich warte auf den tag, an dem mein sohn 18 wird. das sind noch 4 jahre. er hat fernseher und anlage im zimmer. dann soll mal einer klingeln und gebühren verlangen wollen. dem tret ich persönlich dahin wo die sonne nicht hinscheint.

    schafft den verein ab, verschlüsselt die scheiß sender und es geht vielen leuten besser …

  106. Hallo,

    bei mir siehts wie folgt aus:
    Ein Radio habe ich nie besessen und meinen Fernseher habe ich vor über einen Jahr entsorgt, da ich diesen sowieso nicht benutzt habe (ja, solche Leute gibt es wirklich, die weder Fernseher noch Radio besitzen und das Internet der Uni benutzen).
    Also habe mich vor über einem Jahr, nach der Entsorgung meines Fernsehers, bei der GEZ abgemeldet, mit dem dazugehörigen Formular auf der Seite.

    Kurz darauf bin ich umgezogen, habe der GEZ noch mitgeteilt (bei der Abmeldung), dass ich umgezogen bin und ein Jahr lang nix von denen gehört.

    So, nun bin ich dieses Jahr wieder umgezogen und drei Monate später kam ein Brief, ich soll nachzahlen, sonst muss eine Zwangsvollstreckung durchgeführt werden.

    Ich schrieb also einen Brief, indem ich erklärte, dass ich mich ja vor einem Jahr abgemeldet habe mit allen Gründen etc pp.

    Jetzt kam ein Brief von der GEZ an, in dem gesagt wird, dass sie meine Abmeldung erhalten haben, aber die Gründe ja nicht ausreichend gewesen sind, die Gründe erst in diesem Schreiben klar wurden, und ich erst ab diesem Jahr abgemeldet bin.
    Hallo? Ich soll nun ein Jahr nachzahlen, in dem ich absolut nix bereitgehalten habe (und es immer noch nicht tue).
    Ich weiß echt nicht, was ich dagegen tun kann, wie gesagt, die haben ein Jahr, obwohl sie von meiner neuen Adresse wussten, sich nicht gemeldet, die Abmeldung also ignoriert und nun sage sie:“Ja, wir haben die Abmeldung bekommen, aber ätschibätsch gilt nicht, zahl nach. Und übrigens, jetzt biste doch abgemeldet, aber erst ab diesem Jahr.“
    Die Logik ist mir nicht ersichtlich.

    Weiß vielleicht jemand, was ich dagegen tun kann?

    Dankeschön!
    Susa

  107. Das ist mal wieder typisch G.E.Z.. Dadurch das sie selbst bestätigen,
    die Abmeldung erhalten zu haben, geben sie ja zu Bertüger zu sein.
    Wer ein Jahr keine Rechnung schickt und dann mit Vollstreckung droht,
    hat vor Gericht schlechte Karten. Anwalt bekommt man keinen, weil die alle von der G.E.Z. solange belästigt wurden bis sie aufgaben. Wenn
    der Gerichtsvollziher kommt, Klage erheben. Wichtig ist, sich nicht
    einschüchtern zu lassen. Ich werde seit Jahren von denen bedroht,
    bekam sogar schon eine Strafanzeige. Sonst ist nichts passiert.

    Viel Glück

    Immanuel Schmidt

  108. Kann ich nicht einfach noch einen Widerspruch schicken? Gibt es denn keine Formulierungen, die die GEZ entwaffnen in so einem Fall? Irgendwie wurmt es mich, untätig rumzusitzen, abzuwarten und alles zu ignorieren…

    Liebe Grüße,
    Susa

  109. Leider nein, das sind alles raffgierige Psychopathen. Ich habe ein paar mal dort angerufen und bekam nur dumme Antworten. Weil ich mittlerweile 2 mal versucht habe mich von der Gebührenpflicht zu befreien, will man das Geld nun Doppelt!!!!! Schicke doch dem Chef
    herrn Peter Boutgoust einen Bescheid über das Amtsgericht zwecks
    Enschädigung. Wenn das jeder tut , Hat Der Gangster bald ein Problem
    Viel Spass

    Immanuel Schmidt
    .

  110. Habe der G.E.Z. gesagt daß sie keine Behörde sind und über keinerlei
    Sonderrechte verfügt. Außerdem habe ich einen Gebührenbescheid
    Zwecks Entschädigung an den Sachbeabeiter geschickt. Das Ergebnis ist, daß man ohne mich zu informieren , in einer Verhandlung mich wegen Beleidigung und Nötigung zu 1000€ oder 50 Tage Haft verurteilte.
    Was ist das nur für ein Staat der so etwas tut?

    Immanuel Schmidt

  111. Am besten man legt gleich ein Drohbrief bei der Abmeldung bei in dem man klar formuliert das es Sie sich im Falle der Ablehnung sofort an den Rechtsanwalt wenden. Desweitern hatte ich formuliert das Sie sich im eigenen Interesse die Arbeit sparen können da evtl. Forderungen bis zu einem vor Ihnen abgregeten Verfahren entschieden wird.

  112. Hallo zusammen,
    mir ist auch was blödes passiert. Und zwar bin ich 2006 wegen meines Studiums von meinen Eltern in eine andere Stadt gezogen und bekam auch sofort post von der gez. Den ersten Monat hab ich bezahlt, da ich meinen Bafögbescheid nicht rechtzeitig hatte und hab dann einen Befreiungsantrag gestellt. Hat alles prima geklappt und bis 04.2008 war ich befreit!
    Nun bin ich aber im März 2008 wieder zu meinen Eltern gezogen (pendele hin und her) und hab mich bei der gez natürlich vergessen abzumelden bzw gedacht, dass sich das mit meiner Ummeldung erledigt (wie blöd).

    Nun nach 1 Jahr und 5 Monaten erhalte ich einen Gebührenbescheid mit einer offenen Rechnung von über 100 Euro bis 09.2008! Außerdem hätte ich versäumt von 04.2008-06.2008 zu zahlen, so dass darauf auch ne Säumnisgebühr draufkommt. Ich hab aber nie eine Rechnung erhalten, schließlich scheinen sie meine Adresse bei meinen Eltern erfahren zu haben, warum bekomme ich also keinen Brief vorher, denn ich hab doch nicht gezahlt! Aber wozu ne Mahnung, wenn man länger als ein Jahr warten kann, damit die Person es nicht merkt und sich nicht rechtzeitig abmelden kann???

    Ich vermute, dass dann in den nächsten Monaten die nächste Rechnung von 09.2008-09.2009 ansteht, nur frage ich mich wie ich das alles bloß zahlen soll…

    Kann ich überhaupt dagegen angehen? Gab es bei euch ähnliche Fälle und was für einen Rat könnt ihr mir geben?? Hilfe….

  113. Auch wenn die G.E.Z. keine Behörde ist und deshalb nicht berechtigt
    ist Bescheide auszustellen, muß man Widerspruch einlegen. Richter
    handeln hier nach Gewohnheitsrecht. Drohungen von Firmen mit Woh-
    nungsaufbruch sofort anzeigen. Alle Widersprüche als Einschreiben
    versenden, weil normale Briefe angeblich “ nicht ankommen“. An den Petitionsauschuss schreiben, Reporter informieren und Privat gegen den Sachbearbeiter Klagen. Das tue ich auch gerade. Anwalt bekommt man leider keinen, weil dieses schon massiv von der G.E.Z. belästigt
    wurden. Ich halte dem Psychoterror der immer schlimmer wird schon seit 4,5 Jahren stand. Jetzt versucht mich mein Sachbearbeiter durch
    eine Falschaussage vor Gericht sogar ins Gefängnis zu Bringen.

    Viel Glück und gute Nerven

    Immanuel Schmidt

  114. Meine Güte!

    Heute trudelte wieder ein Brief (datiert auf vor zwei Wochen) der GEZ ein, ich solle doch zahlen. Dabei haben sie doch zugegeben, dass ich abgemeldet sei.

    Aaaahhh! Ich bin sauer!!! Jetzt doch noch ’nen Widerspruch schicken! Manno, können die nicht einen in Ruhe lassen?!

  115. In dem Brief steht bestimmt, daß nach 2 Wochen die Vollstreckung
    eingeleitet wird. Durch das Zurückdatieren soll einem das Gefühl der
    Hilflosigkeit vermittelt werder. Einige zahlen dann aus Angst vor der
    Vollstreckung. Wiederspruch einlegen ( per Einschreiben) und abwarten. Bei mir war noch kein Gerichtsvollzieher. Wenn er dennoch
    kommt, Klage erheben.

  116. Hallo!
    Habe folgende Situation:

    Bin seit 01.10.2007 Student und habe BaFög empfangen und auch eingereicht bei der GEZ. Habe es im Jahr 2008 aber vergessen, meinen Bescheid abzugeben um bis 31.08.2009 befreit zu werden. Gestern bekomme ich einen Brief wo 212eur von mir verlangt werden.
    Ich habe nun dort angerufen und gefragt ob ich den Bescheid für 2008/2009 nachreichen kann.
    Nicht nur das der Typ am Telefon unfreundlich war und mir mit gerichtsvollzieher gedrohnt hat, geht es nich nachhaltig, den bescheid nachzureichen, obwohl ich ja BaFög bekommen habe und damit freigestellt bin.
    Zustzlich möchte ich mich ab diesem monat noch von der gez abmelden.
    Notfalls zeihe ich meinen Rectanwalt auch hinzu, habe eine Rechtsschutzversicherung.

    Wie soll ich nun reagieren? Bitte helft mir.

  117. Rückwirkende Befreiungen werden von denen nicht akzeptiert, deshalb
    haben die auch solange mit der Rechnung gewartet. Einen Anwalt der
    so mutig ist sich mit der Gebührenmafia anzulegen, findet man in der
    Praxis nicht. Sich abzumelden ist fast unmöglich. Wenn eine Abmel-
    dung erfolgt ist, benötigt man eine Abmeldebestätigung, sonst kommen
    die in ein paar Jahren wieder und wollen rückwirkend Geld.

  118. hi,
    ich hab mal ne frage zu meinem konkreten fall. ich zahle normal gez mit radio und fernseher. der fernseher war damals ein geschenk meiner uroma und ist nun kaputt gegangen. da ich eh fast nie daheim bin und auch kein geld für einen neuen habe, möchte ich gern den fernseher abmelden. radio würd ich aber weiterhin bezahlen, das nutz ich ja auch ab und an.
    Muss ich dafür jetzt so ein abmeldeformular benutzen und ist dann daraus ersichtlich, das ich nur den fernseher abmelden möchte?

    wäre über eine antwort dankbar.

  119. Selbst wenn der Fernseher kaputt ist, wollen die weiter Gebühren.
    Da hilft nur eins, Fernseher entsorgen. Natürlich wird die G.E.Z. dies
    nicht akzeptieren und monatelang Mahnungen versenden. Hart bleiben,
    und auf eine Abmeldebestätigung bestehen, sonst kommen die in ein
    paar Jahren mit einer riesigen Rückforderung.

  120. Hallo Immanuel,

    Stark bleiben!
    Ich hatte erfolgt, als ich mit einem nicht nur sehr guten,
    sondern vor allen Dingen sehr teueren Anwalt gedroht habe.

    Alle Schreiben an die GEZ grundsätzlich per Rückeinschreiben.
    Mit dem Beisatz versehen, das eine Kopie an deinen
    teuren Anwalt geht.
    Immer auf sofortige, spätestens Termin… Antwort bestehen.
    Keine Telefonnummern angeben.
    Keine Namen von Freunden oder Verwandten.
    Die GEZ ist die direkte Methodentochter von Gestapo und STASI.
    Die GEZ ist keine Behörde, kann dem zufolge nur
    offene Rechnungen einfordern.
    Sonst NICHTS.
    Nicht ins Haus lassen. Straftattbestand Hausfriedensbruch
    Nicht auf Grundstück lassen. Straftattbestand Landfriedensbruch.
    Keine Auskünfte!
    Im Netz kursieren allerdings sehr Coole Verarschungen
    für GEZ Schergen. Raussuchen, und parrat haben, falls du
    wieder erwarten doch mal Heimgesucht wirst.

    Ich weiss aus sicherer Quelle, das es in der Hölle eine
    spezielle Ecke für die GEZ Brut gibt.
    In die wollen nicht mal Hitler, Stalin, Pol Pot,
    Mao und Dingis Khan.

    Ganz viel Glück und Kopf Hoch
    Kai

  121. Ich wollte einen Fernseher abmelden, den ich bei den Stadtwerken entsorgt habe. Freundlicherweise gab mir der Angestellte auch eine formlose Bestätigung, obwohl er dies eigentlich gar nicht durfte.
    Die Bestätigung schickte ich mit einer Abmeldung an die GEZ.
    Nachdem auf mein erstes Schreiben (normaler Brief) mit einer Abmeldung nicht reagiert wurde, habe ich mich bei der GEZ per Einschreiben abgemeldet, gleichzeitig bei der Landesrundfunkanstalt und nochmals um die Bestätigung meiner ersten Abmeldung gebeten.
    Bedauerlicherweise habe ich dem ersten Schreiben die Entsorgungsbestätigung des Fernsehgeräts im Original beigelegt, die ich natürlich nun nicht mehr zum Nachweis verwenden kann.

    Mein Brief:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    nach § 3 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags (RGebStV) bin ich verpflichtet, das Ende des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang unverzüglich anzuzeigen, was ich bereits zum 27.07.2009 per Einschreiben getan habe.

    Sicher haben Sie dies in der Fülle Ihrer täglichen Aufgaben und des täglichen Schriftverkehrs lediglich übersehen, so dass Sie mir eine Zahlungsaufforderung übersandten.
    Zur Erinnerung möchte ich nochmals mit dem beigefügten, ausgefüllten Formular auf die Abmeldung meines Rundfunkgerätes zum dort angegebenen Datum hinweisen. Eine entsprechende Entsorgungsbestätigung über das Fernsehgerät der Stadtreinigung Kassel liegt Ihnen bereits vor. Somit halte ich kein Fernsehgerät mehr, sondern nur noch ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät zum Rundfunkempfang bereit.

    Demzufolge werde ich ab dem 01.09.2009 künftig nur noch die im Januar 2009 durch die letzte Änderung des RGebStV festgesetzte Gebühr von 17,28 EUR für Radio und neuartige Rundfunkgeräte für drei Monate in der Mitte des gesetzlichen Dreimonatszeitraums überweisen. Die für ein nicht mehr vorhandenes Fernsehgerät gezahlte Rundfunkgebühr des Monats August betrachten Sie bitte als eine Unterstützung des öffentlichen Rundfunks.

    Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich meine Abmeldung korrekt und entsprechend der Vorschriften des RGebStV sowie Ihrer Formularanforderungen vorgenommen habe.
    Auch habe ich den Hinweis zur Kenntnis genommen und datiert unterschrieben, dass nach der Abmeldung keine Geräte mehr bereitgehalten werden dürfen. Gegenteilige Unterstellungen entbehren der Rechtsgrundlage.

    Ich weise darauf hin, dass es sich um eine „Abmeldung“ handelte und keinesfalls um einen „Antrag auf Abmeldung“, über dessen Genehmigung die GEZ frei entscheiden kann.
    Nach § 3, Art. 4 RGebStV habe ich meine Abmeldung begründet sowie sonstige einfache Angaben gemacht, wie sie in Ihrem Abmeldeformular vorgesehen sind.

    Auch möchte ich darum bitten, wie diversen Internetforen zu entnehmen ist, von der mittlerweile wahrscheinlich überstrapazierten Behauptung abzusehen, die Abmeldung sei nicht bei Ihnen eingegangen, da dies jeglicher Grundlage entbehrt.

    Ich teile die Meinung der Landesdatenschutzbeauftragten und Anderer, dass die GEZ rechtswidrig agiert,

    • wenn sie nach einer formgerechten Abmeldung ehemaligen Rundfunkteilnehmern die Anerkennung dieser Abmeldung verweigert.
    • wenn die GEZ Abmeldende unter Druck setzt, um die näheren Abmeldeumstände zu erfahren.
    • wenn die GEZ dabei die Herausgabe von Personen- und Adressdaten Dritter verlangt.
    • wenn die GEZ Nachweise dafür fordert, bei wem, wo und in welchem Zustand die bisher bereitgehaltenen Rundfunkgeräte verblieben sind.

    Sollten Sie meine vorliegende Abmeldung nicht anerkannt haben oder von mir ähnliche Angaben oder Nachweise erzwingen wollen, werde ich den Vorgang umgehend meinem Rechtsanwalt übergeben. Die Anwaltsgebühren werden Ihnen in Rechnung gestellt.

    Ich erinnere daran, dass Versuche des Rundfunkgebühreneinzugs durch Zahlungsaufforderungen oder Kontoabbuchungen für zukünftige Monatszeiträume, für die ich bereits abgemeldet und daher nicht mehr gebührenpflichtig bin, den Straftatbestand der Gebührenüberhöhung nach § 352 StGB erfüllen könnten.

    Ich darf Sie höflich bitten, mir binnen der nächsten 14 Tage den Eingang und die formale Richtigkeit der Abmeldung zum 01.08.2009 schriftlich zu bestätigen.

    Abschließend möchte ich noch anmerken, dass ich dieses Schreiben sicherheitshalber ebenfalls an die zuständige hessische Landesrundfunkanstalt geschickt habe.

    Mit freundlichen Grüßen

    Der HR hat mir Folgendes geantwortet:

    Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 15.10.2009 teilen wir Ihnen folgendes mit:

    In Ihrem Schreiben geben Sie an, dass Sie bereits eine Abmeldung am 27.07.2009 an die GEZ in Köln gesendet haben. Ein Eingang konnte bisher nicht festgestellt werden, so dass die Gebührenpflicht für Sie ohne Unterbrechung besteht.

    Gemäß der vom Hessischen Landtag verabschiedeten Rundfunkgebührenbestimmungen endet die Gebührenpflicht erst dann, wenn keine Rundfunkgeräte mehr zum Empfang bereitgehalten werden und dies der Rundfunkanstalt, bzw. der GEZ mitgeteilt ist.
    Vergleichen Sie bitte den beiliegenden Rundfunkgebührenstaatsvertrag vom 31.08.1991, § 4 Abs. 2.

    Nach § 3 Abs. 4 der Satzung des Hessischen Rundfunks über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühren vom 12.11.1993 trifft den Rundfunkteilnehmer die Beweislast für den Zugang einer rechtswirksamen Anzeige bei der GEZ (vgl. Urteil des VG Würzburg vom 23.05.2005, Az.: W 8 K 04.758).

    Sollte Ihnen ein entsprechender Beleg (z. B. Einschreiben) vorliegen, senden Sie uns diesen bitte zu. Wir werden den Sachverhalt dann erneut prüfen.

    Bevor wir eine Abmeldung vornehmen können, benötigen wir weitere Auskünfte. Bitte teilen Sie uns schriftlich mit, was mit den Geräten geschehen ist, bzw. wo diese verblieben sind und ob Sie weiterhin einen PC oder ein – in einem auf Sie zugelassenen Kraftfahrzeug befindliches – Autoradio zum Empfang bereithalten.

    Einer schriftlichen Rückäußerung sehen wir bis zum 24.11.2009 entgegen. Sollten wir bis zum vorgenannten Zeitpunkt keinen Posteingang verzeichnen, können wir die Abmeldung nicht durchführen.

    Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit unter der o.g. Telefonnummer zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Einen Nachweis kann ich nicht mehr erbringen, da die Bestätigung bei der GEZ versaggert ist.
    An sich habe ich auch keine Lust mehr, mich zu streiten. Soll ich einfach die Landesrundfunkanstalt ignorieren und mich weiter an die GEZ halten oder ist der HR eher bereit, mir meine Abmeldung zu bestätigen?
    Nach dem Rundfunkvertrag ist doch meine Abmeldung rechtsgültig, ich möchte nur eine Bestätigung, dass ich nur noch für eine PC/Radio zahle (die grundsätzliche Idee eines freien, unabhängigen Rundfunks unterstütze ich durchaus, nur ist die Höhe der Unterstützung fraglich).

  122. Das ist die übliche Vorgehensweise. Solange die sich stur stellen , soll
    man weiter bezahlen. Anwalt suchen, falls sich einer bereit erklärt den
    Fall zu übernehmen. Druck machen und sich auf diversen Websites
    Rat holen. Das ganze kann sich Jahre hinziehen in denen man ganz
    massiv bedroht wird.

  123. Nicht sehr prickelnd. Zumal man sich als Student nur selten einen Anwalt leisten kann.
    Aber eigentlich habe ich doch das Recht auf meiner Seite (ich weiß: Schwacher Trost).
    Kann ich nicht auch nur die Radiogebühr zahlen, da ich ja schließlich darauf hingewiesen habe, dass ich dies tue. Wenn ich den vollen Betrag zahle, sehe ich das Geld NIE wieder.

  124. Habe dem G.E.Z. Mann meine Anwaltskosten in Rechnung gestellt,
    und gesagt, daß die G.E.Z. keine Behörde ist. Das Ergebnis sind 50
    Tage Haft. Diese Leute sind wirklich gefährlich. Es gibt aber einige Bücher zu diesem Thema. Viel glück !!!!!!!!

  125. hi leute, muss nächstes jahr zum grundwehrdienst.
    soll ich meine gez geräte abmelden für den zeitraum?

    und kann ich es irgendwie schaffen danach nie wieder zu zahlen.
    weil mich das solangsam richtig ankotzt.

  126. ich mach mir schon länger Gedanken über die sehr ungelungenen TV Situation in Deutschland. Damals fand ich zu diesen Thema nur ein Buch von Bernd Höcker . Heute sieht das im Internet in vielen Blogs, Foren … anders aus. Ich bin schon lange bereit lieber 300 Euro pro Jahr Anwälten auszugeben als mich anzumelden. Um hier eindeutige Klarheit zu schaffen und die Qualität im TV auf ein brauchbares Level zu heben. Die ÖR hatten dazu ja genügend Zeit und haben sich die Kunden nicht verdient. Eigentlich wird man rausgeschmissen wenn man seinen Job nicht gut erfüllt. Pädagogisch wertvolles für Kinder hielt sich auch stark in Grenzen so dass es für meine Kinder sowieso besser ist ausgewählte DVDs sehen zu lassen.
    Glücklicher weise war in DVD-Player und Videoprojektor noch nie ein Rundfunkempfänger drin. ( wäre schwerer mit der Gesetzeslage durchzukommen mit Videorekorder und Fernseher)
    Freut mich dass es bald an der Zeit ist gemeinsam mit allen dagegen anzugehen …
    Vielleicht geht es den Privaten Sendern dann besser und machen auch besseren TV-Inhalt. Momentan kann ich dass denen verzeihen wen diese nur Mist bringen.

  127. Hi

    Echt gute Kommentare sind hier, haben mich auf jedenfall Schlauer gemacht und das ist auch gut so !

    Ich hätte da eine Frage .

    Ein Mitbewohner aus meiner WG hat Gerstern Post von der GEZ erhalten das er doch die offenen Beträge von ingesamt 154,06 Euro bezahlen soll .
    Die Sache ist nur er hat keine Anmeldepflichtigen Geräte , wo er Gebühren bezahlen muss .( solch Menschen gibst ) Und somit hat er sich auch nie mit seinen 26 Jahren, bei der GEZ Angemeldet .

    Wie kann das sein, das er den einfach Post bekommt , wo drinne steht, er hätte Geräte ( Fernseher etc. ) zu haus, die bezahlt werden müssen ?
    Ist das jetzt eine neue Masche, Leute unsicher zu machen, um somit Zahlungsfähig gemacht zu werden ?! Mit den ganzen Drohungen, die ein aufgezählt werden !

    Ist doch eine Frechheit oder !!

    Jetzt noch schnell zu meiner Frage, wisst Ihr vielleicht was man in dieser Situation tun kann ?
    Da ich ja weiß, das es schwer ist mit denen zu reden .

    Gruß Ronny

  128. Nur mal so zur sachlichen Klarstellung – wenn ich ein Gerät zu Empfang bereithalten will – gehe ich in ein Geschäft und kaufe mir eins und damit ist es genug – jeden Monat für das Staatsfernsehen zu bezahlen ist Schwachsinn – lt. Rechtssprechung zahlt man nur für eine Leistung die bestellt /erbracht wird. Sollen die ÖR Sender ARD ZDF …………………… ihre Programme verschlüsseln – dann zahlt nur derjenige der sich das auch antun möchte. Davor schreckt man aber zurück weil dann das Geld nicht mehr in Strömen fließt und man Leistung erbringen muss. Dann kann Herr Kurt Beck nicht mehr auf Kosten der Gebührenzahler Geburtstag feiern und Herr Pilawa sich eine Insel in Kanada……………………………..

    „““Ministerpräsident Becks Geburtstagsparty mit GEZ-Gebühren finanziert“““

    Die Kosten für die Geburtstagsfeier des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck teilten sich die rheinland-pfälzische Staatskanzlei und das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF).

    Die 700 geladenen Gäste erhielten ein feierliches Programm, welches von „heute“-Sprecherin Petra Gerster moderiert wurde. Dass sein 60. Geburtstag am 5. Februar 2009 vom Mainzer Sender mitfinanziert wurde, empfindet Beck, der auch Verwaltungsratschef beim ZDF ist, als vorteilhaft.

    Becks Staatskanzleichef: „Es ist klug, wenn man gemeinsam einlädt und so spart“. Die Verbindung von Politik und den öffentlich-rechtlichen Sendern wird in letzter Zeit bereits kontrovers diskutiert.

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