Umgang mit öffentlicher Kritik

Sehr geehrter Herr Olbertz,

ohne die Genehmigung der Gesellschaft ist es grundsätzlich nicht gestattet, die geschützte Marke XXXX zu verwenden.

Daher bezieht sich unsere Aufforderung auf alle Artikel, die mit der Gesellschaft XXXX in Verbindung gebracht werden können.

Da es sich bei den Darstellungen im Zusammenhang mit unserer Gesellschaft außerdem um Äußerungen handelt, die wir gegenüber den Urhebern straf- und zivilrechtlich verfolgen werden, möchten wir Ihnen hiermit die Gelegenheit zur Löschung und damit zur Straffreiheit geben.

Ich fordere Sie demzufolge hiermit letztmalig auf, die Beiträge auf Ihrer Domain unverzüglich zu löschen, da Sie eine geschützte Marke ohne Genehmigung verwenden und strafbare Äußerungen, wie Ihnen nun bekannt ist, veröffentlichen oder deren Veröffentlichung unterstützen.

Sollten Sie dieser Aufforderung nicht unverzüglich nachkommen sehe ich mich gezwungen, umgehend eine Strafbewährte Unterlassungsverfügung bei Gericht zu erwirken und weitere Schadensersatzansprüche zivilrechtlich gegen Sie geltend zu machen.

Da Sie Daten über unsere Gesellschaft speichern, verarbeiten und veröffentlichen, sind Sie Kraft Gesetzes dazu verpflichtet, auf Antrag sämtliche Daten zu löschen und uns deren Quelle oder Ursprung auf Antrag bekannt zu geben.
Sie irren in der Annahme, nur die Staatsanwaltschaft sei berechtigt diese Daten zu erhalten. Ich empfehle Ihnen die Einsicht in das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Jede Verweigerung dessen zieht zweifelsohne weitere strafrechtliche Konsequenzen für Sie nach sich.

Ich gehe davon aus, dass Sie sich kooperativ verhalten möchten. Aus diesem Grund gebe ich Ihnen auch die Gelegenheit zur Bereinigung dieser unerfreulichen Umstände.

Mit freundlichen Grüßen
xxxx

—–Ursprüngliche Nachricht—–
Von: xxxx
Gesendet: Mittwoch, 28. Januar 2004 10:51
An: xxxx
Betreff: WG: [Blogscout.de] Verleumdung bei xxxx.blogger.de

—–Ursprüngliche Nachricht—–
Von: Dirk Olbertz
Gesendet: Mittwoch, 28. Januar 2004 10:46
An: webmaster@xxxx
Cc: support@xxxx
Betreff: RE: [Blogscout.de] Verleumdung bei xxxxx.blogger.de

Hallo,

leider haben Sie keine eMail-Adresse hinterlassen, aber ich hoffe, dass Sie diese Mail erreicht.

Ein Weitergeben der Urherber/IP Daten ist natürlich nicht möglich, lediglich die Staatsanwaltschaft ist berechtigt, diese Daten zu bekommen.

Können Sie mir bitte genau sagen, welchen Beitrag von welchem Autor sie unter xxxxx.blogger.de als verleumderisch ansehen?
Bei ein paar der Beiträge, in denen „XXX“ erwähnt wird, kann ich weiter keine Zusammenhänge erkennen. Eine detailliertere Beschreibung Ihrerseits würde an dieser Stelle helfen.

Mit freundlichen Grüßen,
Dirk Olbertz

> Nachricht von: XXXX
>
> (Bitte nicht auf diese Mail antworten, sondern an den Absender
schreiben!)
>
> Sehr geehrter Herr Olbertz,
>
> wir haben auf Ihrer Website „xxxxxx.blogger.de“ zum Thema
> „XXX“ verleumderische Beiträge gefunden.
>
> Wir beabsichtigen zivil- wie strafrechtlich
> gegen die Urheber vorgehen und bitte um Nennung der Urheber/IP Daten
>
> Darüberhinaus möchten wir Sie auf diesem Wege bitten, diese
> Beiträge unverzüglich zu löschen.
>
> Bitte beachten Sie, daß Sie bei Nichtlöschung der Beiträge im
> gleichem Umfang haftbar gemacht werden können.
>
> Mit freundlichen Grüßen>
>
>
> i.A. XXXXXX

19 Gedanken zu „Umgang mit öffentlicher Kritik

  1. ist ja interessant. gemäss deren logik dürfte ich also nur dann „coca cola“ sagen oder schreiben, wenn ich dazu die genehmigung der entsprechenden firma habe, da „coca cola“ ein geschütztes markenzeichen ist. halte ich für für ein völlig falsches verständnis von markenschutz.

    AFAIK muss man nach dem BDSG jedem auf anfrage mitteilen, woher man informationen über einen bekommen hat. also ein spammer müsste mir auf anfrage mitteilen, von wem er meine email-adresse erhalten hat, und dann auf meine anordnung hin _personen_bezogene daten von mir löschen. email-adresse gehört dazu. ob der name einer firma auch unter das BDSG fällt, möchte ich mal anzweifeln. das wäre IMO überhaupt nicht anhabbar. abgesehen davon dürfte die presse dann wahrscheinlich jeden tag von klagen überhäuft werden, wird sie aber nicht.
    andersrum dürfte dir das BDSG verbieten, das du die personenbezogenen daten herausgibst, die diese firma von dir fordert.
    soweit ich das sehe, hat die firma einfach das BDSG nicht richtig verstanden oder versucht mit halbwahrheiten unrechtmässig an informationen zu gelangen. aber man könnte das ganze vielleicht auch sehr gut als nötigung auffassen…

    das mit den strafrechtlichen konsequenzen ist so eine sache. du bist ja quasi nur der hoster. ist ein hoster für die inhalte verantwortlich, die bei ihm hinterlegt werden? AFAIR gibt es da unterschiedliche urteile zu. müsste man mal suchen.

    alles natürlich INAL

    ach und zuletzt: wenn die firma sich jetzt angepisst fühlt, weil du die mail veröffentlich hast und was von wegen briefgeheimnis schreibt. das briefgeheimnis gilt nur auf dem weg bis zum empfänger. was der empfänger dann mit einem brief macht, ist ihm völlig freigestellt. er kann ihn verbrennen, ins klo stopfen oder in der zeitung veröffentlichen. das ist völlig legal.

  2. Mein Gott, der Typ von der Firma/Gesellschaft/whatever hat ein wirklich seltsames Rechtsverständnis.

    Das BDSG, das für die Speicherung von persönlichen Daten gilt, wird mal eben als Auskunftsrechts gegenüber allen möglichen oder unmöglichen Daten hergezerrt.
    Schadenersatzansprüche werden als Drohung in Aussicht gestellt, obwohl Gerichte schon längst Urteile erbrachten, daß dies auch belegt werden muss mit einem vorhandenen Schaden. (Übrigens würde eine rechtsmissbrüchliche Unterlassungsverfügung wohl im Gegenteil zu Schadenersatzansprüchen von dir gegen die Firma führen können).
    Das Markenrecht wird vollkommen falsch interpretiert als Schutzrecht für jegliche Nennung eines Wortes, was es in der Form auf Bloggs garnicht sein kann. (Es liegt durch Nennung eines Markenbegriffes keine gewerbliche Nutzung vor).
    Das Markenrecht dient jedoch dazu, eine Marke aus einer gewissen Klasse davor zu schützen, daß ein anders Produkt nicht den Ruf des durch die Marke geschützen Produkts ausnutzt.

    Mehr noch: Es ist Aufgabe des Besitzers eines Markenrechtes, die Marke als solche zu verbreiten und darüber zu informieren, daß damit in der jeweiligen Produktklasse Markenrechte vorhanden sind. Durch die Verhinderung der Information dagegen durch die Forderung alles zu löschen wird das Gegenteil gemacht.

    Interessant wäre allenfalls noch zu wissen, auf welcher Produktklasse der Schutz vorhanden ist.

    Auch wird übersehen, daß es sich bei der blogger-Plattform ja um einen Mediendienst handelt und nicht um ein kommerzielles Unternehmen.

    Ich würde sagen: Ein Jura-Studi ab dem 3. Semester würde die Leute in der Luft zerreissen können.
    (Nicht ab dem 1. Semester, weil die in dem Semester erst noch lesen lernen :))

  3. Gerade hat mich noch folgende Mail erreicht, nachdem ich die bemängelten Textpassagen gelesen und als nicht verleumderisch eingestuft habe:

    „Sehr geehrter Herr Olbertz,
    ich bereite gerade die einstweiligen Verfügungen, die Strafbewährten Unterlassungsverfügungen, die Schadensersatzklagen über mindestens 25.000 € sowie die Strafanzeigen gegen die Verfasser vor. Gern nehme ich auch Sie und den Besitzer des Domains mit in Haftung. Sie erhalten hiermit die letzte Chance, sich straf- und schadensfrei zu halten.
    Sie erhalten heute als E- Mail Anhang und gesondert per Post eine Kopie der Klageschriften.“

    Jeder Beitrag auf DotComTod.de enthält mehr Behauptungen, als der Beitrag plus Kommentare in dem angesprochenem Blog.

  4. ich mag mich täuschen, aber wer x mal sagt „das jetzt ihre letzte chance, sonst werde ich sie ganz doll böse verklagen“, der verliert doch irgendwie ziemlich stark an glaubwürdigkeit. abgesehen davon, das es rechtlich halt eher amüsant als richtig ist.
    schick doch mal pressemeldungen an heise, spiegel, etc. raus, gibt bestimmt irgendjemanden, der sowas gerne im winterloch mit einer kleinen meldung bedenkt.

  5. Pingback: Der Schockwellenreiter

  6. Pingback: E-Business Weblog/Newsfeed

  7. Weil Du es erwähnst: Könnte sein, daß Don Alphonso das nicht uninteresant findet. Mail ihm doch mal.

    Außerdem könnte Blogosphere dafür sorgen, daß Google den Namen dieser Firma auf den ersten Ergebnisseiten nur noch im Zusammenhang mit dem bösen Wort „Klageandrohung“ darstellt. Das wäre natürlich gar nicht gut fürs Geschäft…

    Egal, wenn ich Dir irgendwie helfen kann: Sags.

  8. @Sannie:
    Danke, Don Alphonso habe ich gestern tatsächlich schon angefragt und nach dem allgemeinen Zuspruch fühlt man sich gleich viel relaxter. Auch wenn ich ja eigentlich kein schlechtes Gefühl haben müsste. Heute habe ich aber auch keine Mail mehr von denen erhalten, mal sehen, ob da noch was nachkommt.
    Ich habe der Firma ja auch zig mal angeboten, dass sie dort ja einen Kommentar hinterlassen könnten, um ihre Sicht der Dinge darzustellen. Natürlich ohne Reaktion.
    Und die von Dir angsprochene Verbindung mit Google ist wahrscheinlich überhaupt auch erst der Grund für die Auseinandersetzung gewesen.

  9. Sannie hat Recht: eine möglichst große Öffentlichkeit ist oft der beste Schutz vor Klagen. Und in der blogosphere verbretet sich so ein fall ja besonders schnell. Möglichst viele Blogs sollten berichten, verlinken etc.

    P.S.: Fall der Ärger wirklich ernst wird, dann frag doch mal bei den Leuten von der Callcenteroffensive nach (www.callcenteroffensive.de). Die kämpfen gegen die Tricks und miserablen Arbeitbedingungen in der Branche.

  10. Pingback: jotbe-fx.de - dauert an.

  11. Pingback: DIENSTRAUM MediaMondo

  12. Ein Blick in das Auskunftsverzeichnis des Deutschen Patentamtes schäft die Sinne.

    Dort erhält der interessierte Leser die Information, dass die Wortmarke „Novitel“, geführt unter dem Aktenzeichen „30362808.1“, zur ANMELDUNG am 28.11.2003 eingereicht wurde.

    Nun ist es im deutschen Patentrecht so, dass angemeldete Wortmarken zumeist bis zu 6 Monate geprüft werden und dann eingetragen werden. Das Patentamt prüft in seinem Prüfverfahren, ob die Marke schutzwürdig ist. Wortmarken werden hier gründlich geprüft.

    Eingetragene Marken werden nach Eintragsdatum wiederum für 3 Monate in einem „schwebenden“ Zustand gelassen. Gegen die Eintragung kann in dieser Zeit WIDERSPRUCH eingelegt werden, welcher wiederum geprüft werden würde.

    Die rechtliche Einschätzung möge nun jeder für sich selbst ableiten. Aber die (wenigen) Unterlagen des Patentamts (www.dpma.de) klären auf. Es gibt glaub ich ein Merkblatt „Wie trage ich eine Marke ein?“.

    Ach ja… die fehlende Klage hat dann doch eher mit diesem Umstand zu tun.

    Have a nice day.

  13. ach so. und noch was… Das hatte mich jetzt doch noch einmal interessiert, wie das mit Neuanmeldungen so ist.

    Also. Die Schutzdauer beginnt mit der Anmeldung und gilt 10 Jahre. Als rechtssicher eingetragen gilt die Marke jedoch erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist, welche 3 Monate NACH Eintragung durch das DPMA beträgt.

    VORHER ist der Zusatz (R) rechtswidrig. Novitel hält sich insoweit an das Gesetzt und verwendet auf der Internetseite kein (R) und macht damit auch NICHT kenntlich, dass es sich bei NOVITEL um eine eingetragene Marke handelt.

    WENN aber NOVITEL soweit von NOVITEL nicht nach außen als Schutzbedürftig ausgewiesen wird, woher soll der Normalbürger das dann wissen ?!

  14. Um Wissen oder Nichtwissen geht es ja gar nicht. Die bloße Nennung der Marke ist kein Verstoß gegen das Markenrecht.

    Soweit ich weiß, werden Wortmarkenanmeldungen auch überhaupt nicht geprüft – jedenfalls nicht durch das Patentamt. Es gibt nur die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

    Aber eigentlich tut das ja auch gar nichts zur Sache. Gibt´s denn Neues? Eine allerallerletzte Warnung oder so?

  15. Pingback: Noch so ein Spinner

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